Ich hab neulich was ganz tolles im Radio gehört: "Die Luftraumsperrung über Deutschland lockert sich auf. Airlines können nun mit einer Sondergenehmigung nach Sichtflugregeln fliegen, das bedeutet, dass sie ihre Instrumente nicht benutzen dürfen." Da waren wohl welche schlecht informiert hihi :P
Hallo - ich hatte mich vor einiger Zeit der Protestnote des DAeC (übertriebene Einschränkung des Luftverkehrs) angeschlossen und dem Bundesminister Ramsauer geschrieben - er hat mir geantwortet - besser: antworten lassen - aber immerhin !
Hier die Antwort - die leider keinen Hinweis auf Einmots oder gar ULS gibt - ich werde also nachhaken.
Sehr geehrter Herr , Bundesminister Dr. Ramsauer dankt Ihnen für Ihre
E-Mail ... Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Seit
dem ersten Auftreten der Aschewolke am 15.04.2010 fand eine sehr dynamische
Entwicklung aufgrund sich rasch ändernden Vorher-sagen über kontaminierte
Lufträume statt. Erschwerend kam hinzu, dass es seitens der Industrie keine
belastbaren technischen Grenzwerte gab, welche Aschekonzentration bzw.
kumulierten Aschemengen für Luftfahrzeuge, Triebwerke und andere Systeme ohne
Sicherheitseinbuße zulässig wären. Selbst Auswirkungen auf die Gesundheit von
Luftfahrtpersonal konnten mangels verfügbarer Daten, insbesondere der
Herstellerindustrie, nicht ausgeschlossen werden.
Vor diesem
Hintergrund war das betreffende NOTAM sehr allgemein gefasst und ist über das
zur Verhinderung von Gefahren erforderliche Maß möglicherweise
hinausgegangen. Hierfür bitte ich angesichts der Notwendigkeit rascher
unaufschiebbarer Entscheidungen um Verständnis.
Neuesten Erkenntnissen
zufolge wird es Einschränkungen aufgrund von Vulkanasche, gemäß den Vorgaben
der Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA), nur für turbinengetriebene
Luftfahrzeuge geben. Dies schließt Turboprops mit ein. Segelflugzeuge,
Gleitschirme, Hängegleiter sowie Heißluftballons sind von diesen
Einschränkungen in Zukunft ausgenommen.
- ich werde also nachhaken. Ich weiß die Staubwolke ist weg - aber ich hatte ja versprochen nachzuhaken - hier der Text meiner Nachricht an das Bundesverkehrsministerium vom 18.06.2010:
Sehr geehrter Herr ......, vielen Dank für Ihre Antwort. Leider findet sich
darin kein Hinweis darüber, ob der Bundesminister für einmotorige
Flugzeuge ebenfalls keine weiteren
Einschränkungen in solchen Fällen plant. Im Wesentlichen geht es bei
meiner Frage um Ultraleichtflugzeuge bis 472,5 kg Abflugmasse, die ...von Benzinmotoren mit 50 bis 100 PS angetrieben
werden. Wenn Sie mir diesen Hinweis bitte nachreichen würden wäre ich Ihnen
sehr dankbar. Wir verfolgen in einem Forum (ulForum.de) die Aktivitäten
des zuständigen Ministeriums und auch auf europäischer Ebene sehr genau
und fühlen uns leider häufig unbegründet benachteiligt. Vielen Dank
und freundliche Grüsse GX
Hier die heutige (28.07.2010) Antwort vom Bundesverkehrsministerium:
Sehr geehrter Herr (GX), da die Europäische Agentur für Flugsicherheit
(EASA) nur turbinengetriebene und TurboProp-Flugzeuge erfasst, aber keine UL
oder Motorsegler wird es nach heutigem Stand für UL kein Verbot mehr
geben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
... da die Europäische Agentur für Flugsicherheit
(EASA) nur turbinengetriebene und TurboProp-Flugzeuge erfasst, aber keine UL
oder Motorsegler ...
I break together.
Man ist ja inzwischen einiges an Kompetenz in den Ministerien gewohnt. Aber das schlägt dem Faß die Krone ins Gesicht. Stand das tatsächlich so in der Antwort???
... da die Europäische Agentur für Flugsicherheit
(EASA) nur turbinengetriebene und TurboProp-Flugzeuge erfasst, aber keine UL
oder Motorsegler ...
I break together.
Man ist ja inzwischen einiges an Kompetenz in den Ministerien gewohnt. Aber das schlägt dem Faß die Krone ins Gesicht. Stand das tatsächlich so in der Antwort???
gero
Ich möchte mich auch aufregen. Sehe aber den Grund nicht. Meinen Information nach stimmt die Aussage aus dem BMVBS voll: Nachzulesen im Amtsblatt der europäischen Union vom 19.3.2008, Anhang II zu Artikel 4 Absatz 4
... da die Europäische Agentur für Flugsicherheit
(EASA) nur turbinengetriebene und TurboProp-Flugzeuge erfasst, aber keine UL
oder Motorsegler ...
Ich möchte mich auch aufregen. Sehe aber den Grund nicht. Meinen Information nach stimmt die Aussage aus dem BMVBS voll: Nachzulesen im Amtsblatt der europäischen Union vom 19.3.2008, Anhang II zu Artikel 4 Absatz 4
Hallo Cumulus, ich mag Deinen Spaß an Rechtsverordnungen und Amtsblättern nur ungern schmälern. Aber die Auslegung, daß die EASA sich nur um turbinengetriebene und TurboProp-Flugzeuge kümmert, geht aus dem genannten Dokument m.E. nicht hervor. Anderenfalls sollte man denen mal eine eMail schicken, damit sie die auf ihrer Webseite downloadbare Liste der Flugzeugtypen, die unter ihre Fittiche fallen, entsprechend korrigiert. Ich finde dort massenweise Cessnas, Mooneys und Zlins.
Das ULs und Motorsegler noch nicht in die Fänge dieser Krake geraten sind, ist richtig. Das ist gut so, aber das hab ich aber gar nicht in Abrede gestellt.
gero
gelöschter User am 30.07.2010 um 12:33 Uhr
gero schrieb: Das ULs und Motorsegler noch nicht in die Fänge dieser Krake geraten sind, ist richtig.
Die Krake ist schneller als Du glaubst. Die Motorsegler hat die EASA schon lange vereinnahmt.
Michael
PS: Wer´s nicht glaubt, fragt am besten unseren "Mit-Architekten" der EASA-Regel!
@gero:Bleib doch einfach sachlich, denn es geht nicht um “meinen Spaß an Rechtsverordnungen”. Ich hoffe nur, dass Du auch einen sinnvollen Respekt davor hast. Denn die haben Dir z.B. ermöglicht mit dem Hintern in die Luft zu kommen und wenn Du diese Regeln = Vereinbarungen beachtest, dann wird unser aller Leben nicht unnötig gefährdet.
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