W. Fischer schrieb:
Ich gehe deshalb davon aus, dass im Moment keine absolute Rechtssicherheit in dieser Beziehung gibt und es darum (wie auch andere Poster berichteten) zur Zeit unterschiedlich gehandhabt wird.
Rechtssicherheit besteht natürlich: Mit einem gültigen Medical Klasse 2 darf man ULs fliegen!
Aber einen Ermessensspielraum gibt es dabei nicht: Gefordert ist ein Medical der Klasse 2, und das einzige was es in dieser Form noch gibt, ist das Medical nach Part MED und das hat wiederum für die >50<60-Piloten eine Gültigkeit von einem Jahr.
Natürlich erscheint das alles sehr theoretisch. Nur sollte man nicht vergessen, dass das Fliegen ohne Medical eine Straftat darstellt und im Falle eines Unfalls für die befasste Versicherung ein Steilvorlage für einen Regress werden kann.
Insofern kann ich nicht verstehen, dass hier die lizenzführenden Behörden, und das sind die Beauftragten DULV und DAeC, kein klares und rechtssicheres Statemant abgeben. Sie könnten jetzt schon bestimmen, dass das LAPL-Medical ausreichend wäre. Aber dazu müsste man ja ...
Michael