ColaBear schrieb:sukram schrieb:
Mein Fliegerarzt sagte gestern, dass es gut sei, dass ich noch vor dem Stichtag gekommen bin. Denn ab April wird das Zeugnis nur noch für 2 (in Worten: zwei) Jahre ausgestellt, sofern Du unter 50 Jahre alt bist. Ab dem 50. Lebensjahr muss man dann sogar jährlich kommen. Demnach also nichts mit alle fünf Jahre bis zum Vierzigsten.
Bei mir sind jetzt die letzten 5 Jahre Ruhe eingeläutet, ehe es im Zweijahresturnus weiterzugehen scheint...
Neenee, dat stimmt so nich. Selbst wenn es bei der Klasse 2 für UL bliebe, gälte die europäische Regelung: 5 Jahre Gültigkeit bis zum Vierzigsten, 2 Jahre zwischen 40 und 50, 1 Jahr über 50. So steht′s in der der MED.A.045 der EU-Verordnung 1178/2011, das ist fester als wäre es auf steinernen Tafeln vom Berge Sinai über uns gekommen.Der Arzt hat einfach nur dein Alter überschätzt, Alter. Schlaf mal wieder mehr. ;)
Gruß
ColaBear
@ColaBear (& sukram): Kann so wie Du (Colabear) es schreibst aber auch nicht sein. Habe mir gerade mein Tauglichkeitszeugnis in die Hand genommen und schreibe daraus ab:
Erstuntersuchung: 09.09.2010 (zu dem Zeitpunkt war ich 50 Jahre alt)
Verlängerungsuntersuchungen:
- augenfachärztliche Untersuchung: letzte: 09.09.2010, nächste: bei Indikation
- Verlängerungsuntersuchung (general examination): letzte: 29.08.2012, nächste: 09.09.2014
- Elektrokardiographie: letzte: 29.08.2012, nächste: 09.09.2014
- Audiometrie: letzte: keine, nächste: bei Indikation
Daraus interpretiere ich (mittlerweile 53 Jahre alt), dass man im Alter zwischen 50 und 60 Jahren alle 2 Jahre zur Verlängerungsuntersuchung muss oder mein Tauglichkeitszeugnis falsche Angaben enthält.
Eric