seit ca. 1 1/2 Jahren lese ich die Diskussionen und Einträge und Info´s in den Foren und freue mich über die teils umfangreichen Posts. Ich selber stehe (endlich) kurz vor meiner praktischen Prüfung zur UL-SPL - die wohl in den nächsten Wochen stattfinden wird, wenn es das Wetter wieder zulässt.
In diesem Zusammenhang tut sich mir jedoch eine Frage auf, von der ich hoffe, das diese hier beantwortet werden kann:
Wenn man im Besitz einer SPL ist und möglicherweise schwerbehindert wird, ist man dann automatisch gegroundet? Ich spreche hier jetzt nicht nur von fehlenden Körperteilen oder täglich notwendigen ärztlichen Behandlungen, sondern auch von so etwas wie z.B. einem BurnOut.
Ich weiß selbstverständlich, das man nicht ins UL steigt, wenn man nicht flugfähig ist. Aber wo ist dabei die Grenze? Die Frage ist dabei: mit dem Auto zum Flugplatz fahren ist dann möglicherweise erlaubt, das Fliegen dann aber u.U. nicht mehr??? Vor allem vor dem Hintergrund, dass man seinen Schein durch Begrenzung auf die 120kg-Klasse dann ja offenbar trotzdem "retten" und doch weiterfliegen kann, obwohl man das ggfls. mit der "offenen" UL-SPL nicht mehr darf?!?
Ich freue mich auf viele Hinweise und Antworten... :-))