Chris_EDNC schrieb:Auch folgende Erfahrung habe ich bei meinem Fall gemacht: ich habe den FA gefragt, wie offen ich mit ihm reden kann. Ob er nun de ärztlichen Schweigepflicht unterliege oder ob er Behördenvertreter sei. Seine Antwort war sinngemäß: "Wenn ich von medizinischen Vorfällen erfahre, die die Flugtauglichkeit betreffen können, dann muss ich das in meiner Entscheidung berücksichtigen."
Deshalb mein Rat: Nichts von sich aus sagen. Übereifer schadet hier ganz eindeutig. Solange man Auto fahren kann, ist fliegen auch kein Problem.
Den Krankenhausaufenthalt habe ich nach seiner entsprechenden eindeutigen Frage ("Hatten Sie seit der letzten Untersuchung einen Krankenhausaufenthalt?") wahrheitsgemäß beantwortet. Dass er da nachhakt, damit war ja zu rechnen und der Stein somit ins Rollen gebracht. Es wäre mir hier allerdings auch nicht in den Sinn gekommen, den Aufenthalt zu verschweigen, da mir der behandelnde Arzt bereits schriftlich gegeben hatte, dass keine Beeinträchtigung beim Führen eines Luftfahrzeugs besteht.Diese Bestätigung hatte dem FA aber zunächst nicht ausgereicht (womit ich nicht gerechnet habe), deshalb der - am Ende überflüssige - Verweis ans LBA.
Wenn ich ahne, dass aus einer Erkrankung/Verletzung eine endgültige Fluguntauglichkeit entstehen könnte, würde ich natürlich erst gar nicht mehr zum FA gehen, um mir die 120 kg-Klasse als Option offen zu halten.