Nein Steffen, du irrst.
Der Schein ist lt. § 45 tatsächlich nur in Verbindung mit dem Medical (mindestens LAPL-Medical) gültig, steht dort sehr eindeutig.
Ohne Lizenz ist der Beitragsersteller aber Niemand, der die Flüge zur Ausübung der Rechte mit dem Fluglehrer machen darf.
Und da er kein gemeldeter Schüler ist (und m.M.n auch nicht sein kann), entfallen die Erleichterungen während der Ausbildung.
Also: Erst Medical, dann mit Lehrer fliegen.
Er kann natürlich auch jetzt schon mit dem Lehrer fliegen, aber halt als Passagier und sich diese Flüge nicht auf die fehlenden Zeiten anrechnen.
Grüße
THomas