Fliegen mit Fluglehrer ohne Medical bei vorhandener Lizenz

Forum - Fliegerische Tauglichkeit
  • Was ist an folgendem Zitat nun so schwer zu verstehen, ohne gültiges Medical darf man nicht fliegen.

    Zitat:

    Die Gültigkeitsdauer des Luftfahrerschein ist unbefristet. Er ist nur in Verbindung mit einem gültigen Tauglichkeitszeugnis LAPL gültig (vgl. § 45 LuftPersV).

    Fliegen darf nur, wer mindestens 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den 12 Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und 12 Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein.

    Die Voraussetzungen können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer auf einem aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeug, einem Reisemotorsegler oder einem einmotorigen Landflugzeug mit Kolbentriebwerk ersetzt werden.

    Die Nachweise sind im Flugbuch zu führen und durch Unterschrift des Fluglehrers oder Prüfers zu bestätigen. Die oben genannten Voraussetzungen sind auch die Kriterien, die zur Lizenzverlängerung nachgewiesen werden müssen.

  • Postbote schrieb:
    Was ist an folgendem Zitat nun so schwer zu verstehen, ohne gültiges Medical darf man nicht fliegen.
    Nicht als PIC, das ist korrekt.

    Bei einem Übungsflug mit Fluglehrer ist aber der Lehrer der PIC.

  • Steffen_E schrieb:
    "Ohne Medical oder ohne die notwendigen Stunden oder ohne den Flug mit Fluglehrer ist die Lizenz trotzdem gültig und lediglich die Ausübungsberechtigung fehlt."


    Na schön, wenn jetzt die Wortklauberei losgehen soll, meinetwegen.

    Ohne "Ausübungsberechtigung" ist man nach meinem Verständnis Passagier. Als Passagier kann man keine Flugstunden in sein Flugbuch schreiben. Oder?


    Steffen_E schrieb:
    "Da während der Auffrischungsschulung der Lehrer PIC ist, benötigt der Auffrischungsschüler keinerlei Ausübungsberechtigung und damit auch kein Medical."

    Wenn er kein Passagier sein soll, sondern sich einer Auffrischungsschulung unterzieht, muß er so doch so eine Art Flugschüler sein!?

    Schon mal in der LuftPersV geblättert?

    § 16 Voraussetzungen für die Ausbildung

    Die Forderung nach einem Medical...  "gilt nicht für Bewerber um einen Luftfahrerschein für Luftsportgeräte, [...] "   (eventuell aufkommendes Triumphgefühl jetzt bitte unterdrücken...)

    "Abweichend von Satz 2 müssen Bewerber um einen Luftfahrerschein für Luftsportgeräte, die eine höchstzulässige Leermasse von 120 Kilogramm einschließlich Gurtzeug und Rettungsgerät überschreiten, ein Tauglichkeitszeugnis entsprechend Anhang IV MED.A.030 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 vorlegen."

    Flugschüler ("Bewerber") brauchen es, Piloten brauchen es, der unberechtigte Scheininhaber als Auffrischungsschüler braucht es nicht??

    hmmmmm...

  • ca-max schrieb:

    schön, wenn jetzt die Wortklauberei losgehen soll, meinetwegen.

    Ohne "Ausübungsberechtigung" ist man nach meinem Verständnis Passagier.

    Dein Verständnis ist allerdings falsch und es ist auch keine Wortklauberei!
    ca-max schrieb:

    .A.030 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 vorlegen."

    Flugschüler ("Bewerber") brauchen es, der unberechtigte Scheininhaber als Auffrischungsschüler nicht??

    Nein, Flugschüler benötigen ebenfalls kein Medical solange sie nicht alleine fliegen! Das Medical wird erst zum ersten Alleinflug benötigt. Viele Vereine, auch meiner, verlangen allerdings schon von Anfang an ein Medical, damit vor dem ersten Alleinflug keine böse Überraschung kommt und man den Schüler nicht umsonst ausgebildet hat.
  • micbu schrieb:
    Nein, Flugschüler benötigen ebenfalls kein Medical solange sie nicht alleine fliegen! Das Medical wird erst zum ersten Alleinflug benötigt. Viele Vereine, auch meiner, verlangen allerdings schon von Anfang an ein Medical, damit vor dem ersten Alleinflug keine böse Überraschung kommt und man den Schüler nicht umsonst ausgebildet hat.
    Meines Wissens nach, ist es nicht mehr so... Jetzt sollte das Medical bereits zum ersten Flug nötig sein.
    Früher (noch als ich vor 5,5 Jahre dran war) war es tatsächlich so, dass das Medical erst beim ersten Soloflug nötig war, aber anscheinend hat sich die Regelung geändert.

    So hat zumindest der Ausbildungsleiter der Schule gesagt, wo ich tätig bin.

    Grüße
    Luca

  • micbu schrieb:
    Nein, Flugschüler benötigen ebenfalls kein Medical solange sie nicht alleine fliegen!
    Verwechselst du da vielleicht die (zutreffende) Regelung aus den Segelflug mit dem UL-Betrieb?
  • lucabert schrieb:
    aber anscheinend hat sich die Regelung geändert.
    Nein, sie hat sich nicht geändert, das ist immer noch so. Wie ich aber bereits geschrieben hatte, handhaben das eigentlich alle mir bekannten Vereine/Schulen/Verbände gleich. Man fordert das Medical von Anfang an. Dann ist man als Verein/Schule/Verband auf der sicheren Seite.

    Das ist bei UL und bei Segelflug gleich. Sowohl bei UL als auch beim Segelflug ist das Medical erst zum ersten Solo zwingend erforderlich. Man benötigt das Medical um seine Rechte als PIC ausüben zu dürfen. Als Schüler mit FI daneben oder dahinter ist man aber kein PIC.

  • und §16 LuftPersV "Voraussetzungen für die Ausbildung" gilt vielleicht nicht?

    Auf den Rechtskommentar, der eine solche Sonderstellung für den "Scheininhaber ohne Ausübungsberechtigung" begründet, bin ich sehr gespannt.

    Mein bester Freund ist Fluglehrer - Fliegerarzt adé?

  • ca-max schrieb:
    und §16 LuftPersV "Voraussetzungen für die Ausbildung" gilt vielleicht nicht?
    Doch, natürlich gilt die. Worin siehst du jetzt ein Problem? In Absatz (2) Satz 2? Falls ja, warum hast du mit Absatz (2) Satz 3 kein Problem?
  • ca-max schrieb:
    Na schön, wenn jetzt die Wortklauberei losgehen soll, meinetwegen.
    Das ist keine Wortklauberei, das ist das Gesetz.

    Der PIC benötigt ein medical, der andere nicht.
    Ende, Aus, Micky Maus

    ca-max schrieb:
    Mein bester Freund ist Fluglehrer - Fliegerarzt adé?
    Wenn Du immer doppelsitzig mit einer anderen Person als PIC fliegen möchtest: ja selbstverständlich!

    Wir haben das schon oft genug auch mit der Behörde diskutiert, es ist einfach so.

    Aber ich kenne auch Vercharterer, die eine Befähigungsüberprfung oder einen Flug mit Fluglehrer innerhalb der letzten 24 Monate sehen wollen, wobwohl die Lizenz noch nicht so alt sind und Wettbewersbleistungen, die bei der Papierkontrolle ein ARC sehen wollen, obwohl der Flieger erst 5 Monate alt ist.

    Kann man machen, muss man aber nicht...

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