Fliegen auf der rechten Seite

Forum - Fliegerische Tauglichkeit
  • Hallo zusammen,
    im Moment plagt mich eine Schulterverletzung (Schulter instabil seit einer Luxation) und evtl. komme ich um eine OP nicht herum. Derzeit wäre ich flugtauglich, aber bestimmte Rotationsbewegungen, Haltungen überkopf und z.B. ein Griff nach hinten zum Gepäckfach bereiten starke Schmerzen oder sind schlicht nich ausführbar.
    Da nach einer OP die Reha einige Zeit in Anspruch nehmen dürfte mache ich mir schon Gedanken für die nächste Flugsaison und überlege ernsthaft, vom rechten Sitz aus fliegen zu lernen, bis meine rechte Schulter wieder voll einsatzfähig ist. Auf der rechten Seite könnte ich auch mit dem lädierten Arm die Steuerbewegungen problemlos ausführen.

    Hat jemand Erfahrung damit? Ich war kürzlich Autofahren auf Mauritius (Linksverkehr) und habe es bis zum Urlaubsende nicht geschafft, statt des Wischers den Blinker auf der rechten Seite zu betätigen. Wie schwierig ist die Umstellung als "normaler" Pilot auf die rechte Seite?

    Schönen Gruß,
    Michael
  • Hi
    Hatte auch Bedenken, als FI von rechts zu fliegen und zu landen. Mit einem erfahrenen Piloten links ist das aber schnell gelernt. Wichtig ist, daß der Flieger von rechts geflogen werden darf und alle Instrumente erreichbar sind.
    bb
    hei
  • Also ganz so einfach geht es formaljuristisch nicht. Ein Blick in die LuftVO hilft weiter:

    § 2 Verantwortlicher Luftfahrzeugführer

    (1) Die Vorschriften dieser Verordnung über die Rechte und Pflichten des Luftfahrzeugführers gelten für den verantwortlichen Luftfahrzeugführer unabhängig davon, ob er das Luftfahrzeug selbst bedient oder nicht.
    (2) Luftfahrzeuge sind während des Flugs und am Boden von dem verantwortlichen Luftfahrzeugführer zu führen. Er hat dabei den Sitz des verantwortlichen Luftfahrzeugführers einzunehmen, ausgenommen bei Ausbildungs-, Einweisungs- und Prüfungsflügen oder im Falle des Absatzes 3, wenn der Halter etwas anderes bestimmt hat.
    (3) Sind mehrere zur Führung des Luftfahrzeugs berechtigte Luftfahrer an Bord, ist verantwortlicher Luftfahrzeugführer, wer als solcher bestimmt ist. Die Bestimmung ist vom Halter oder von seinem gesetzlichen Vertreter, bei einer juristischen Person von dem vertretungsberechtigten Organ zu treffen. Den nach Satz 2 Verpflichteten steht gleich, wer mit der Leitung oder Beaufsichtigung des Unternehmens eines anderen beauftragt oder von diesem ausdrücklich damit betraut ist, die Bestimmung nach Satz 1 in eigener Verantwortlichkeit zu treffen.
    (4) Ist eine Bestimmung entgegen der Vorschrift des Absatzes 3 nicht getroffen, so ist derjenige verantwortlich, der das Luftfahrzeug von dem Sitz des verantwortlichen Luftfahrzeugführers aus führt. Ist in dem Flughandbuch oder in der Betriebsanweisung des Luftfahrzeugs der Sitz des verantwortlichen Luftfahrzeugführers nicht besonders bezeichnet, gilt
    1.
    bei Flugzeugen, Motorseglern und Segelflugzeugen mit nebeneinander angeordneten Sitzen der linke Sitz,
    2.
    bei Flugzeugen, Motorseglern und Segelflugzeugen mit hintereinander angeordneten Sitzen der beim Alleinflug einzunehmende Sitz,
    3.
    bei Drehflüglern der rechte Sitz
    als der Sitz des verantwortlichen Luftfahrzeugführers.


    Da im Betriebshandbuch einer gemeinen C42 nichts davon steht, daß die C42 allein auch von rechts geflogen werden darf ist demnach auszugehen, dass Du dieses nicht darfst (auch wenn Du dieses könntest). Bei Deiner Breezer müsstest Du selbst nachschauen.

    Meines Wissens gibt es nur zwei Situation von der Verantwortliche rechts sitzt:
    - Schulungs- / Prüfungsflüge mit FI
    - Einweisungsflüge durch Halter

    ich lasse mich aber natürlich jederzeit durch das Gegenbeispiel überzeugen...
  • @UL Mike
    Erstmal wünsche ich dir gute Besserung.

    Ich schätze um ein Anruf bei der zuständigen Behörde kommst du nicht herum. Wenn es dann zulässig ist, ein paar Trainingsflüge mit einem FI würden sicher nicht schaden. Alternative wäre eine Flugpause bis zu einer (vollständigen) Genesung.
    HG
  • Wie Triple Delta ja schon sagte, mach ein paar Platzrunden mit einem Piloten im linken Sitz und dann ist das weiss Gott kein Hexenwerk. Mir ist es mittlerweile völlig egal wo ich sitze. Am Anfang wirst Du Dich vielleicht wundern dass Du nicht so richtig auf der Mittellinie landest weil die Wahrnehmung etwas unterschiedlich ist. Das hast Du aber schnell korrigiert. Meinen Sunny Side-by-Side  fliege ich allein nur von rechts. Bei den anderen steige ich da ein wo gerade die Tür ist... :-))

    Wenn Du weniger Probleme hast von rechts zu fliegen als von links der Schmerzen wegen würde ich über rechtliches eh nicht weiter nachdenken. Und wenn Du wirklich zuviel davon hast vielleicht einfach mal eine Pause machen? Bis alles wieder in Ordnung ist? Aber das musst Du selbst entscheiden. Auf jeden Fall ist das Fliegen vom rechten Sitz aus absolut kein Problem. 

    Gruss Stephan
  • Auskunft von Ikarus: C42 kann von rechts geflogen werden. ich hatte einen Passagier, der aufgrund einer Behinderung nur links einsteigen konnte. Ich sehe in dem Paragraphen auch keine Regelung für Luftsportgeräte. Da ist nur von Flugzeugen die Rede... ;-)
  • Wenn der Hersteller es (schriftlich?) sagt bzw. es im Betriebshandbuch steht, dann ist alles gut...  bei einer C22 weiss ich z.B., dass es dort explizit steht, dass von rechts UND links geflogen werden darf. 

    Wenn nicht, würde ich persönlich keine juristisch offene Flanke riskieren. Nachher heisst es dann immer "haben wir gar nicht so gemeint".

    Und natürlich gilt die LuftVO auch für uns, auch wenn dort nicht explizit die Begrifflichkeit "Luftsportgeräte" aufgezählt ist. Sonst könntest Du mit Deinem Argument auch alle anderen Paragrafen in Zweifel ziehen ;-) 

    Generelle Überlegung: Wenn Du schon so körperlich lädiert bist, warum nicht am Boden bleiben? Wir fliegen alle zum Hobby. Manchmal ist es einfach gesünder, unten zu bleiben. Ich weiß, das willst Du nicht hören, ist aber so!
  • Maßgeblich ob der PIC "links" oder "rechts" sitzt wird vom Hersteller festgelegt.
    Wenn der sagt, und das möglichst auch schriftlich, (um "Erinnerungslücken" zu schließen ;-)), das der Flieger von "Rechts" geflogen werden darf, dann geht das OK. 
    Hier nützt es überhaupt nichts, Gesetzestexte zu zitieren. Sagt der Hersteller: OK dann ist das auch rechtlich OK, wie man es aus dem zitierten Gesetzestext auch entnehmen kann...... natürlich mit entsprechender Einweisung, versteht sich. Ich denke der Peter Funk wird dir helfen können.


    Grüße!

    Carlson
  • Und vor dem Abflug sagt man im Funk deutlich :  1und 1 mit PIC Name, rechts,  dann ist auch klar und dokumentiert wer verantwortlich PIC ist. 

    Das gab es schon öfters, dass nach einem Unfall mit Brand der Verdacht bestand, dass ein besonders risikofreudiger Copilot von rechts eigentlich geflogen ist.

    Das ist dann nervig für die Hinterbliebenen  vom linken Sitz - PAX.  

  • Wer viel fragt kriegt viel Antwort.
    Ist etwas nicht verboten ist es erlaubt. Tu es doch einfach.
    Rüdiger
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