Stereosehen / Binokulares Sehen

Forum - Fliegerische Tauglichkeit
  • Hallo zusammen,

    ich bin hier neu im Forum, habe aber als Gast schon sehr viel mitgelesen. Da ich auch selbst ein wenig Information beitragen möchte, will ich hier meine Erfahrungen zu einem Thema dokumentieren. das sicherlich für den ein oder anderen nicht uninteressant ist. Es geht ums Stereosehen bzw. binokulare Sehen als Problem bei der Tauglichkeitsuntersuchung für ein Medical 2.

    Kurz zu meiner Person: Ich fliege seit gut 20 Jahren Gleitschirm und habe 2008 den Motorschirm-Schein gemacht. Doch habe ich auch immer damit geliebäugelt, mal einen Dreiachser zu fliegen. Dies war aber nicht möglich, da ich die Kriterien zur Erlangung eines Medicals II nicht erfüllte (laut JAR FCL 3). Mein Problem ist ein nahezu fehlendes Stereosehen. Auf den Stereogrammen ("Magisches Auge") erkenne ich fast nichts. Im Kino habe ich bei 3D-Filmen hingegen den vollen Stereoeffekt. Das Problem mit dem Stereosehen entstand bei mir durch einen Schielwinkel, den ich schon immer hatte, der aber nur beim Fixieren sehr naher Objekte auffällt.

    Aus reinem Zufall bin ich vor einigen Wochen auf die Information gestoßen, dass sich die Kriterien zur Erlangung eines Medicals II nun geändert hätten, und besonders das Binokulare Sehen nicht mehr gefordert sei. Seit April 2013 gilt eine neue Bestimmtung (EASA FCL 1178/2011, siehe hierzu auch die sehr informative Seite http://www.rudolf-fischl.de/DMedical.htm).

    Nun wollte ich es nochmal wissen und hab gleich bei einem Flugmediziner in meiner Nähe angerufen. Der verwies mich zunächst an eine Augenärztin, die zunächst ein Gutachten erstellen sollte. Bei der Untersuchung wurde neben Sehschärfe, Farbsehen, Gesichtsfeld auch das binokulare Sehen getestet. Natürlich habe ich da erwartungsgemäß versagt. Auf einem Stereogramm habe ich nur ein Objekt einigermaßen erkennen können. Der Test mit den zwei Kreisen und dem Punkt hat gar nicht geklappt.

    Die Augenärztin kannte die neuen Bestimmungen noch nicht. Nachdem ich sie darauf hingewiesen hatte, rief sie freundlicherweise bei einer wohl recht mächtigen Dame im LBA in Köln an, um nachzufragen, ob in meinem Fall doch ein Medical II ausgestellt werden könnte. Erfreulicherweise wurde dies bejaht, allerdings müsse ich noch einen Überprüfungsflug machen (was da genau überprüft wird, weiß ich noch nicht). Außerdem sei die Ausstellung eines Medical II auch nur möglich, weil ich auf beiden Augen 100% Sehvermögen habe, ein normales Gesichtsfeld und keine Doppelbilder sehe. Ganz so einfach scheint es also doch nicht zu sein ohne binokulares Sehen. Ist ja auch ok, dass man da genau nachprüft.

    Als nächstes geht es jetzt für die weiteren Untersuchungen zum Fliegerarzt und zum Überprüfungsflug. Ich werde mich auf diesem Kanal wieder melden und weiter berichten.

    Viele Grüße
    Christian

     
  • Ein Überprüfungsflug zum ausstellen für ein Medical? Hab ich das richtig verstanden?
  • Interessante Story. Danke!
    Mich würde mal interessieren, wer den Überprüfungsflug dann macht?

    Das habe ich noch nie gehört. Und ich wusste auch nicht, dass eine medizinische Untersuchung mit Tests in der Praxis verbunden werden kann. Was wird da wie genau bewertet? Wer soll das bewerten und überhaupt?

    Wäre super, wenn Du von Deinen Erfahrungen berichtest...
  • Hallo Osti & sukram,

    ja richtig, ein "Überprüfungsflug" soll da wohl notwendig sein, jedenfalls war dies die telefonische Auskunft von der Dame aus dem LBA an die Augenärztin. Ein bisschen komisch erscheint mir das aber auch, da nirgends in den neuen EASA-Regelungen für das Medical II etwas von einem Überprüfungsflug steht (hab nochmal nachgeschaut). Unter dem Abschnitt "MED.B.070 Sehorgan" wird für das Medical II das binokulare Sehen nicht mal erwähnt. Hat das LBA das Recht, sich hier über das EU-Recht zu stellen und zusätzliche Anforderungen zu stellen?

    Jetzt gehe ich ja erst mal mit dem augenärztlichen Gutachten zum Fliegerarzt und wer weiß, vielleicht redet der dann gar nicht mehr von einem "Überprüfungsflug". So, wie ich das heute verstanden habe, soll im Fall eines "Überprüfungsfluges" mein Fliegerarzt, der selbst auch Pilot ist, mit mir einen Rundflug machen. Was er dabei aber überprüft, weiß ich nicht. In einer Woche habe ich den Termin beim Fliegerarzt. Danach melde ich mich wieder.

    Viele Grüße
    Christian
  • So, wie ich das heute verstanden habe, soll im Fall eines "Überprüfungsfluges" mein Fliegerarzt, der selbst auch Pilot ist, mit mir einen Rundflug machen.
    Oh Mann, wie geil ist das denn!?

    Wenn das echt so ist, dann falle ich echt vom Glauben ab. Meiner Meinung nach ist man entweder tauglich oder eben nicht. Und wenn Du - was Du ja auch bestätigt hast - die Hürden aus medizinischer Sicht genommen hast, bringt ein Rundflug meiner Meinung nach absolut nichts. 

    Kommt mir ein bisschen wie willkürliches Handeln à la: "Tja, keine Ahnung. Machen wir halt einfach einen Überprüfungsflug...". Würde man es genau nehmen, müsste dieser Flug unter "standardisierten Voraussetzungen/Bedingungen stattfinden. Wie will der das denn machen? Starten und Dich dann die ganze Zeit mit der Spaltlampe anleuchten? 

    Tut mir leid, aber die Vorstellung ist einfach nur lustig und das Ganze bringt meines Erachtens nach rein gar nichts und kann nie und nimmer zu einem wirklich objektiven Ergebnis führen. Nenn′ es Schikane, Kohlemacherei oder sonstwas, aber mit medizinischer Bewertung der Tauglichkeit hat das eigentlich nichts zu tun... ^^

    Bin gespannt, wie das ausgeht...

    PS.: Würde mich freuen, wenn es klappt (gehe insgeheim aber davon aus)...
  • Ne muss ich passen, von so einem Überprüfungsflug habe ich noch nie etwas gehört. Bisher kannte ich nur die Optionen tauglich oder nicht tauglich. Auf alle Fälle eine interessante Geschichte!
  • Für mich klingt das auch total danach, als ob bei der stillen Post am Telefon was auf der Strecke geblieben ist :-)

    Vielleicht soll der Ausbildungsleiter Deiner Flugschule besonderes Augenmerk darauf legen, ob es in der Praxis auch tatsächlich keine Einschränkungen gibt. Oder der Prüfer muss von der Sehschwäche wissen um auf möglich Beeinträchtigungen beim Prüfungsflug achten zu können. Sowas könnte ich mir noch vorstellen...

    Auf jeden Fall bin ich auch gespannt auf die Fortsetzung und wünsche Dir auf jeden Fall schon mal viel Erfolg, Christian!

    Tilbo
  • Tut mir leid, aber die Vorstellung ist einfach nur lustig und das Ganze
    bringt meines Erachtens nach rein gar nichts und kann nie und nimmer zu
    einem wirklich objektiven Ergebnis führen.
    Einfach mal den Part MED durchlesen.
    Es gibt jetzt eine ganze Reihe von unklaren medizinischen Beurteilungen - und das binokulare Sehen gehört für Medical Klasse 2-Bewerber dazu - wo der Fliegerarzt die Entscheidung über die Tauglichkeit an die Genehmigungbehörde (LBA) übertragen muss. Diese kann dann alles nur mögliche verlangen und veranlassen, um zu einer Entscheidung zu kommen. Ein Überprüfungsflug ist bei einem Scheininhaber natürlich sehr hilfreich und ein gutes Kriterium, nur wahrscheinlich bei einem Fußgänger eben nicht.
    Insofern könnte es durchaus sein, dass in diesem Fall das LBA diesen Überprüfungsflug vor dem ersten Solo verlangt.

    Michael

    PS: Wo issn die Zitierfunktion abgeblieben???
  • Stereosehen wird in der Fliegerei eh total überbewertet. Selbst im schwierigsten Flugmanöver, der Landung, kommt man ohne aus.
  • "Stereosehen wird in der Fliegerei eh total überbewertet. Selbst im schwierigsten Flugmanöver, der Landung, kommt man ohne aus."

    -behauptet wer ???

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