Rot/grün Schwäche

Forum - Fliegerische Tauglichkeit
  • Moin,

    MediaCix, es ist aber anzunehmen, dass deine Erstuntersuchung vor dem 8. April 2013 stattfand. Damals galten noch andere Regeln (JAR-FCL). Die jetzigen kommen allerdings zu dem gleichen Ergebnis. Es lautet: Der Erwerb des UL-Scheins ist trotz Rot-Grün-Schwäche möglich.

    Gruß
    ColaBear

  • Ja das ist richtig ...
  • ColaBear schrieb:
    Michael, bitte sag uns, dass du dich dieser Logik anschließt. Als Mediziner wiegt dein Wort schwer!

    Nein!


    ColaBear schrieb:
    Also, die Logikkette lautet: Wenn Ishihara-Test nicht bestanden, dann weiterführende Untersuchungen. Wenn auch dann nicht als farbensicher beurteilt, dann gibts nur Klasse 2 und Flüge am Tag.

    Es wird unterschieden zwischen Erst- und Verlängerungs- oder Erneuerungsuntersuchung.


    Demnach lautet die Logikkette: Bei der Erstuntersuchung den Ishihara-Test nicht bestanden = untauglich!
    Wird bei einer Verlängerungs- oder Erneuerungsuntersuchung der Ishihara-Test wegen vorliegender Indikation durchgeführt und nicht bestanden, dann kann bei Bestehen erweiterter Tests die Tauglichkeit erhalten bleiben.


    Insofern dürfte das Medical von Postbote und MediaCix nicht korrekt zustande gekommen sein, denn wie man sieht, gilt das gesagte auch nach JAR-FCL und natürlich auch schon davor.


    Michael


     


    JAR-FCL 3.225
    Farberkennung
    (a) Normale Farberkennung ist definiert als die Fähigkeit, den Test nach Ishihara- oder am Anomaloskop (nach Nagel oder Äquivalent) als normaler Trichromat zu bestehen (siehe Anhang 14 (1) und (2) zu den Abschnitten B und C).
    (b) Bewerber müssen über eine normale Farberkennung verfügen um farbensicher zu sein. Bei der Erstuntersuchung müssen Bewerber den Test nach Ishihara bestehen. Bewerber, die den Test nach Ishihara nicht bestehen, sind als farbensicher einzustufen, wenn sie erweiterte Tests bestehen (Anomaloskop oder einer Signallaterne - siehe Anhang 14 (2) zu den Abschnitten B und C). Bei Verlängerungs- oder Erneuerungsuntersuchungen muss die Farberkennung nur getestet werden, wenn eine Indikation besteht.
    (c) Bewerber, die die vorgeschriebenen Prüfmethoden der Farberkennung nicht bestehen, müssen als nicht farbensicher und als untauglich beurteilt werden.


    MED.B.075 Farberkennung
    a)Bewerber müssen nachweisen, dass sie die für die sichere Ausführung ihrer Aufgaben relevanten Farben jederzeit erkennen können.
    b)Untersuchung
    (1)Bewerber, die sich erstmals ein Tauglichkeitszeugnis ausstellen lassen möchten, müssen den Ishihara-Test bestehen.
    (2)Bewerber, die den Ishihara-Test nicht bestehen, müssen sich weiterführenden Farberkennungstests unterziehen, um nachzuweisen, dass sie farbensicher sind.
    c)Bewerber um ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 müssen eine normale Farberkennung nachweisen oder farbensicher sein. Bewerber, die weiterführende Farberkennungstests nicht bestehen, sind als untauglich zu beurteilen. Bewerber um ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 müssen an die Genehmigungsbehörde verwiesen werden.
    d)Bei Bewerbern um Tauglichkeitszeugnisse der Klasse 2, die keine zufrieden stellende Farberkennung nachweisen können, muss das Tauglichkeitszeugnis auf Flüge am Tag beschränkt werden.

  • Michael, bevor Du mir oder meinem Fliegerarzt unterstellst,
    mein Medical wäre nicht ordnungsgemäß zustande gekommen, ließ lieber mal den letzten Satz von Deinem
    geposteten Gesetzestext!
    Mein Bruder war genauso Farbenblind wie ich und ist Echo geflogen,
    mein Vater war ebenfalls farbenblind und Segelflieger und der DAEC ist Deiner Meinung anscheinend blöd.
    Du stellst fast immer alles in Frage, egal um welches Thema es geht alle sind blöd nur Du hast die Weisheit mit Löffeln gefressen, aber das Du hier ganz öffentlich schreibst, mein Medical wäre nicht ordnungsgemäß zustande gekommen und somit mich und meinen Fliegerarzt als Betrüger hinstellst, finde ich ein starkes Stück und jetzt rate ich Dir:
    Überleg Dir ganz genau was Du jetzt antwortest!

    (1)Bewerber, die sich erstmals ein Tauglichkeitszeugnis ausstellen lassen möchten, müssen den Ishihara-Test bestehen.
    (2)Bewerber, die den Ishihara-Test nicht bestehen, müssen sich weiterführenden Farberkennungstests unterziehen, um nachzuweisen, dass sie farbensicher sind.

    d)Bei Bewerbern um Tauglichkeitszeugnisse der Klasse 2, die keine zufrieden stellende Farberkennung nachweisen können, muss das Tauglichkeitszeugnis auf Flüge am Tag beschränkt werden.
  • Moin,

    mein lieber Michael, du befindest dich auf dem Wege des Holzes.  ;)

    Für Bewerber der Klasse 2 (also UL usw.) galt nicht die JAR-FCL 3.225. Die ist bzw. war nämlich nur für Klasse 1 zutreffend. Bei der Klasse 2 genügte die 3.345, und die enthielt genau wie heutzutage Part MED einen Buchstaben d):

    d) Ein nicht farbensicherer Bewerber [also z.B. einer, der den Ishihara-Test nicht besteht] kann als tauglich für Flüge nur am Tag beurteilt werden.

    (Zusatz in eckigen Klammern von mir.)

    Ich möchte vermuten, dass Postbote und MediaCix eine entsprechende Eintragung in ihrem Medical haben.

    Gruß
    ColaBear

  • JAR-FCL 3.225
    Farberkennung
    ...
    (b) ... Bei der Erstuntersuchung müssen Bewerber den Test nach Ishihara bestehen.
    ...


    JAR-FCL 3.345
    Farberkennung
    ...
    (b) Bewerber müssen über eine normale Farberkennung verfügen, um farbensicher zu sein. Bei der Erstuntersuchung müssen Bewerber den Test nach Ishihara bestehen.
    ...


    MED.B.075 Farberkennung
    ....
    b)Untersuchung
    (1)Bewerber, die sich erstmals ein Tauglichkeitszeugnis ausstellen lassen möchten, müssen den Ishihara-Test bestehen.
    ...


    Was gibt's daran nicht zu verstehen?
    Erstbewerber (sowohl nach JAR-FCL als auch nach Part Medical) für ein Medical - egal ob Klasse 1 oder 2 - müssen den Ishihara-Test bestehen. Punkt!
    Wie es zur Erteilung eines Medicals kommen kann, wenn der Erstbewerber erwiesenermaßen oder gar nach eigener Angabe an Daltonismus leidet, ist mir schleierhaft.


    Michael


    EDIT: Es gibt natürlich ein ganze Reihe von Erkrankungen der Linse, des Glaskörpers, der Netzhaut, des Sehnervs aber auch des ZNS, welche zu Beinträchtigungen des Farbsehens sowie Farbsehstörungen bis hin zur völligen Farbenblindheit führen können.

  • Rege Diskussion hier.


    Dentist, ich kann deiner Argumentation nicht ganz folgen.


    Entweder man ist von Geburt an Farbenblind oder man ist es nicht. Ein schleichender Prozess findet hier nicht statt, weshalb es unmölich ist, (legal) den Farbtest beim ersten mal zu bestehen und anschließend durchzufallen.


    Wisst ihr im Übrigen, dass unsere Mütter die Rot/Grün Schwäche vererben, diese biolgisch auch in sich tragen aber trotzdem nicht Farbenblind sind? Schweinerei:)


    Quelle: Mein Augenarzt


     


    Bin dank eurer Meinungen wieder zuversichtlich, das Medical, wenn auch mit Einschränkung zu bekommen. Über ne Pn mit einem humanen Arzt würde ich mich sehr freuen:)


     

  • Nochmal moin,

    Michael, deiner Logik folgend dürften auch diejenigen kein Medical bekommen, die beim Ishihara-Test durchfallen, aber den Test mit Anomaloskop oder Signallaterne bestehen. In deiner Auslegung wären diese dann zwar als farbensicher zu beurteilen, aber sie sind ja immer noch beim Ishihara-Test durchgefallen, kriegen also kein Medical, basta. Ist das, was du denkst?

    In JAR-FCL war es gewiss nicht egegant gelöst, wie der Abschnitt für Klasse 2 einfach den Text der Vorschriften für Klasse 1 kopierte und dann einen Buchstaben d) dranhing, der praktisch das Gegenteil des vorherigen besagte. Vermutlich wollte man das in Part MED besser machen. Wenn aber du zu völlig anderen Schlüssen kommst als sonstige Leser des Texts, dann ist das offenbar nicht gut gelungen.

    Gruß
    ColaBear

    PS1: Holger, du kriegst das Medical, no worry. Jedenfalls wird es dir nicht wegen Mangel an Farbsehen verweigert werden.
    PS2: Die in dem oben verlinkten DAeC-Blättchen vertretene Meinung, dass die Einschränkung auf Tag und VFR lautet, bezieht sich noch auf die JAR-FCL 2003. In der Version von 2007 wurde die Beschränkung auf VFR sogar aufgehoben und IFR ermöglicht. Naja, für uns ULer nicht zutreffend, gilt ansonsten aber auch nach Part MED, also der aktuellen Regelung.

  • ColaBear schrieb:
    Michael, deiner Logik folgend dürften auch diejenigen kein Medical bekommen, die beim Ishihara-Test durchfallen, aber den Test mit Anomaloskop oder Signallaterne bestehen. In deiner Auslegung wären diese dann zwar als farbensicher zu beurteilen, aber sie sind ja immer noch beim Ishihara-Test durchgefallen, kriegen also kein Medical, basta. Ist das, was du denkst?

    Alle Erstbewerber, die den Ishihara-Test nicht bestehen sind untauglich. Damit besteht für diese Bewerber kein Grund irgendwelche erweiterte Test durchzuführen.
    Bewerber einer Verlängerungs- oder Erneuerungsuntersuchung allerdings, die nach Indikation (Erkrankung des Gesichtssinns) oder aus einem anderen Grund einem erneuten Farbsehtest unterzogen werden müssen und u.a. den Ishihara-Test dann nicht mehr bestehen, können durch erweiterte Tests ihre Fabsicherheit nachweisen und so ihr Medical mit entsprechender Einschränkung erhalten oder wiedererlangen.


    ColaBear schrieb:
    Holger, du kriegst das Medical, no worry. Jedenfalls wird es dir nicht wegen Mangel an Farbsehen verweigert werden.

    Na jetzt weißt Du ja, zu wem Du gehen musst - zu Dr. Colabear, der garantiert Dir das Medical!


    Michael


    PS: Was es an der wirklich simplen Aussagelogik:  "Erstbewerber - Ishihara-Test nicht bestanden - kein Medical"
    nicht zu verstehen gibt, kann ich leider nicht nachvollziehen.

  • Man muss Gesetze, Verordnungen, Verträge immer als Ganzes betrachten. Aus isolierten Textstellen lässt sich meist nicht wirklich etwas schließen. Man muss immer das komplette Prüfungsschema durchackern, bis man an einem Punkt angelangt ist, der zu einem finalen Ergebnis führt.


    Beispielsweise bezieht sich "Bewerber, die sich erstmals ein Tauglichkeitszeugnis ausstellen lassen möchten, müssen den Ishihara-Test bestehen" darauf, dass es bei Folgeuntersuchungen üblicherweise Erleichterungen gibt - logisch, denn man hat die Schwäche entweder von Geburt an oder eben nicht.




    "Bewerber um ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 müssen eine normale Farberkennung nachweisen oder farbensicher sein." bedeutet implizit, dass es bei Klasse 2 kein Ausschlusskriterium ist, wenn man eine Farbschwäche hat.
    Und dann wird noch mal explizit definiert, dass Menschen mit Farbschwäche auf Flüge am Tage beschränkt werden: "Bei Bewerbern um Tauglichkeitszeugnisse der Klasse 2, die keine zufrieden stellende Farberkennung nachweisen können, muss das Tauglichkeitszeugnis auf Flüge am Tag beschränkt werden." Diese Regelungen gäbe es nicht, wenn Farbschwäche grundsätzlich zur Untauglichkeit führen würde.




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