Rot/grün Schwäche

Forum - Fliegerische Tauglichkeit
  • Das mit dem Rot Grün Schwächeln geht noch, ist aber in der Schiffahrt ein richtiges Problem.


    Was aber die wenigsten wissen, viele Deutsche haben eine ausgeprägte Schwarz-Gelb-Schwäche, deren Folgen...ach, lassen wir das.


    Schönes Wochenende,


    Markus

  • Schifffahrt ...
  • Markus M. schrieb:
    Was aber die wenigsten wissen, viele Deutsche haben eine ausgeprägte Schwarz-Gelb-Schwäche, deren Folgen...ach, lassen wir das.
    Vor allem in und um Gelsenkirchen herum ;)
  • Die Diskussion ist jetzt zwar schon etwas älter, aber ich muss mich da doch mal einklinken:


    @Michael: Du zitierst die Richtlinien, gehst dann aber auf einen entscheidenen Absatz (b 2) im Weiteren gar nicht mehr ein. Es heißt dort eindeutig, dass bei Nichtbestehen des (an sich notwendigen) Ishihara-Tests weitere Farberkennungstests erfolgen müssen. Wenn diese dann bestanden werden gilt der Untersuchte sehr wohl als farbensicher.


    "MED.B.075 Farberkennung


    a) Bewerber müssen nachweisen, dass sie die für die sichere Ausführung ihrer Aufgaben relevanten Farben sofort erkennen können.


    b) Untersuchung


    (1) Bewerber, die sich erstmals ein Tauglichkeitszeugnis ausstellen lassen möchten, müssen den Ishihara-Test bestehen.


    (2) Bewerber, die den Ishihara-Test nicht bestehen, müssen sich weiterführenden Farberkennungstests unterziehen, um nachzuweisen, dass sie farbensicher sind.


    c) Bewerber um ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 müssen eine normale Farberkennung nachweisen oder farbensicher sein. Bewerber, die weiterführende Farberkennungstests nicht bestehen, sind als untauglich zu beurteilen. Bewerber um ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 müssen an die Genehmigungsbehörde verwiesen werden.


    d) Bei Bewerbern um Tauglichkeitszeugnisse der Klasse 2, die keine zufrieden stellende Farberkennung nachweisen können, muss das Tauglichkeitszeugnis auf Flüge am Tag beschränkt werden."


    Da gibt es nichts zu deuteln - man muss schon den ganzen Text berücksichtigen.


     


     

  • gaston76 schrieb:
    Da gibt es nichts zu deuteln - man muss schon den ganzen Text berücksichtigen. 

    Genau! Du zitierst ja völlig richtig:


    gaston76 schrieb:
    (1) Bewerber, die sich erstmals ein Tauglichkeitszeugnis ausstellen lassen möchten, müssen den Ishihara-Test bestehen.

    Das heißt ganz klar, Erstbewerber  m ü s s e n  den Ishihara-Test bestehen! Was natürlich bedeutet, dass eben ein Erstbewerber untauglich ist, wenn er diesen Test nicht besteht. Weiterführende Farbtests sind demnach nur bei Wiederholungs- und Erneuerungsuntersuchungen angezeigt.
    Wie mit dieser verbindlichen Vorschrift allerdings in den Untersuchungszimmern der Fliegerärzte umgegangen wird, ist sicher eine ganz andere Frage.


    Michael

  • FlyingDentist schrieb:

    Das heißt ganz klar, Erstbewerber  m ü s s e n  den Ishihara-Test bestehen! Was natürlich bedeutet, dass eben ein Erstbewerber untauglich ist, wenn er diesen Test nicht besteht. Weiterführende Farbtests sind demnach nur bei Wiederholungs- und Erneuerungsuntersuchungen angezeigt.

    Ich verstehe die Vorgaben (MED.B.075) etwas anders. Nach meinem Verständnis gilt ein Bewerber erst dann als untauglich, wenn er auch die weiterführenden Tests ebenfalls nicht besteht. Meines Wissens nach werden bei der Medical-Erneuerung auch keine Farbsehtest wiederholt. Entweder man ist der Erstausstellung mit seinem Farbsehen qualifiziert für ein Medical oder eben nicht.

    Bei mir war es so, dass ich den Ishihara-Test auch nicht bestanden habe, da ich eine leichte Rot-Grün-Schwäche habe. Das bedeutete nicht, dass ich sofort als untauglich eingestuft wurde. Stattdessen musste ich nochmal zum Augenarzt, um mich dort einer Untersuchung mit dem Anomaloskop zu unterziehen. Mit den Ergebnissen vom Anomaloskop konnte der Fliegerarzt mir die Tauglichkeit bestätigen. Hätte auch das nicht funktioniert, käme laut meinem Fliegerarzt wohl noch ein Lampentest in Frage, bevor ich als untauglich eingestuft werden würde.
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