Darkwing Duck schrieb:
Ne mal im Ernst Michael, wie sieht das bei sowas mit dwm Autofahren aus?
Im Prinzip ähnlich. Allerdings gibt es für das Führen eines Privatfahrzeugs in der Bundesrepublik (noch) kein Medical mit in dieser Beziehung weiterführenden Bestimmungen.
Beim Fliegen ist die luftrechtliche Regelung klar: Invasiver Eingriff (laienhaft alles, was instrumentell in den Körper eindringt, also auch eine Spritze beim Zahnarzt oder die Grippeschutzimpfung) = mindestens 24 Stunden fluguntauglich.
Die straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen wären erheblich, denn Fliegen ohne Medical ist ein Straftatbestand.
Aber auch im Straßenverkehr hätte ein Patient ziemliche Probleme, wenn er z.B. frisch nach einem Zahnziehen in einen Unfall verwickelt wird.
Aber bei allen gilt, es muss natürlich auch herauskommen.
Interessant wäre in diesem Zusammenhang die geplante letzte Ausbaustufe der Gesundheitskarte, wo dann das komplette Krankenblatt für die Behörden ersichtlich wäre. In Rahmen der Ermittlungen zu einem Unfall könnte dann die Staatsanwaltschaft leicht feststellen, wann und in welchem Ausmaß die letzte Behandlung stattgefunden hat. Dann stünde eben drin, das Max Mustermann am xx.xx.xxxx um xx:xx Uhr unter Lokalanästhesie der Zahn 38 (Weisheitszahn unten links) entfernt worden ist. Auch wären dort die verordneten Medikamente ersichtlich oder ob er deswegen eine Krankschreibung erhalten hat.
Michael
Stephan2 schrieb:Ich würd sagen: "Zahnlochbluten" maximal, oder?? Aber, das wird wohl nicht so stark sein, das man verblutet. Spätestens wenn man nen viertelliter von seinem "Saft" geschluckt hat, wird man eh kein Spass mehr am Fliegen haben.
Aha, bin also doch nicht mit Triple Delta einverstanden. Hatte mich schon ein wenig gewundert... :-) So, so Du verbietest also Deinen Patienten etwas. Seid Ihr jetzt auch zu Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft ernannt worden? Das würde mich jetzt wiederum nicht wundern. (Sorry, kleiner Scherz).
Was kann denn da konkret jetzt passieren wenn man nach dem Zahnziehen fliegt? Jetzt mal naiverweise davon ausgehend, dass dieser Bestimmung im Medical eine tatsächliche, nachvollziehbare Begründung zugrundeliegt.
Gruss Stephan
Stephan2 schrieb:
Was kann denn da konkret jetzt passieren wenn man nach dem Zahnziehen fliegt?
Naja, es geht ja wirklich bei diesen kleinen Eingriffen um die ersten 24 Stunden nach der OP.
Es können sich da schon Komplikationen einstellen, die den Piloten in seiner Handlungsfähigkeit und Urteilskraft mehr oder weniger stark einschränken. Die Ursache ist dann meist in der Nachwirkung des Anästhetikums mit all seinen Hilfsstoffen, aber auch in der Nebenwirkung verordneter und freiverkäuflicher Schmerzmittel auf das Zentralnevernsystem und natürlich in plötzlichen oder latent auftretenden Wundschmerzen selbst zu suchen. Eine Nachblutung hat in diesen Zusammenhang eine sicher untergeordnete Bedeutung, weil sich erst größerer Blutverlust auf das Bewußtsein des Piloten auswirken würde. Und wer fliegt schon, wenn einem das Blut literweise aus dem Mund läuft?
Michael
triple-delta schrieb:
Jede Blutung kommt mit nachlassendem systolischen Blutdruck zum Stehen.
Stimmt! Aber erst wenn nix mehr drin ist:
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