Stereosehen quasi nicht vorhanden, bin am Boden zerstört

Forum - Fliegerische Tauglichkeit
  • Hallo Fliegergemeinde,

    komme gerade von der augenärztlichen Untersuchung. War eigentlich auch guten Mutes, da meine Augen eigentlich soweit in Ordnung sind und ich eigentlich ein eingeschränktes Stereosehen (Stereopsis) habe.
    Nun hat sich eben herausgestellt, dass ich auf diesen verdammten Schablonen, die er mir vorgehalten hat, nichts erkannt habe.
    - konnte nicht sagen, welcher Kreis vorsteht
    - konnte nicht sagen, welches Tier sich von den anderen absetzt
    - konnte aus Bilder nicht erkennen, was dort drin dargestellt ist

    Bei einer anderen Schablone, die ohne diesen Filter funktioniert und direkt angeschaut werden kann, konnte ich wenigstens ein paar Dinge erkennen. Das war dann auch der Ausschlag dafür, dass er mich für kommenden Montag noch mal testen will. Dort ist wohl dann der Sehschule-Tag und irgendwie kann er da noch andere Tests machen.

    Was mich total verwundert ist eigentlich, dass ich theoretisch kein Stereosehen haben soll. Nachdem ich dann auch aus der Praxis raus und die Anspannung weg war, ist mir eingefallen, dass ich vor Jahren schon mal bei einem Arzt diese Schablone mit den Kreisen gezeigt bekommen hatte, wo ich dann auch ein paar Dinge erkennen konnte.

    Frage:
    Gibt es Leidesgenossen hier, die vielleicht ähnliches mitgemacht haben?
    Kann es sein, dass ich einfach einen schlechten Tag hatte, bzw. dass ich meine Kontaktlinsen nicht anhatte, sondern mit dem Augengerät des Arztes gearbeitet habe?
    Gibt es überhaupt noch Hoffnung, dass ich meine Flugschien machen kann?

    Ich bin echt am Boden zerstört, da ich von dem Virus total befallen bin nach einem Schnupperkurs...

    Bin auf euer Feedback gespannt.

    Viele Grüße
    Oliver
  • Hallo Oliver,

    soviel ich mich erinnere, wurden die Anforderungen fürs Medical Klasse 2 bezüglich Stereosehen vereinfacht. Man braucht nur noch beidäugig sehen, aber nicht Stereo. Google mal dananch, bin auch kein Fachmann.

    Viel Glück Gruß
    Andreas
  • Medical Klasse 2

    Binocularsehen JAR-FCL 3.340 (c)


       Bewerber mit signifikanten Fehlern des Binocularsehens    müssen als untauglich beurteilt werden.

       Stereosehen wird nicht mehr getestet.

    Quelle: http://www.rudolf-fischl.de/Krankmeldung.htm

    Ob dir das hilft oder eben gerade nicht kann ich nicht sagen, weil die Definition von "signifikant" hier nicht erläutert wird.

    Viel Glück,
    Da Mowa

  • Hallo,

    danke schon mal für die ersten Infos.

    Also ich habe mir eben den Link angschaut und dort mal angerufen. Leider sind die im Urlaub. Habe dann den vertretenden Arzt angerufen, erst ist sich aber nicht sicher. Er sagte halt, dass es schon rudimentär getestet wird.

    Im Moment bekomme ich immer mehr das Gefühl, dass das Bestehen in meinem Fall sehr stark von der Auswahl des Augenarztes zu tun gehabt hätte.
    Der Arzt den ich eben dran hatte, meinte dass er halt diese Fingerübung macht (welche auch immer).

    Ich bin jetzt echt verunsichert. Was ist denn, wenn ich jetzt durchfalle beim Stereosehentest?
    Ist dann alles vorbei oder kann ich den Test wiederholen?
    Ich musste am Anfang meine Einverständniserklärung abgeben, dass die Daten an das Luftfahrtsbundesamt (bin mir jetzt nicht sicher ob es diese Stelle war) weiter geleitet und dort gespeichert werden.
    Heisst das, ich kann dann keinen Test mehr durchführen?

    Grüße
    Oliver
  • Shanghai schrieb:
    Hallo,

    danke schon mal für die ersten Infos.

    Also ich habe mir eben den Link angschaut und dort mal angerufen. Leider sind die im Urlaub. Habe dann den vertretenden Arzt angerufen, erst ist sich aber nicht sicher. Er sagte halt, dass es schon rudimentär getestet wird.

    Im Moment bekomme ich immer mehr das Gefühl, dass das Bestehen in meinem Fall sehr stark von der Auswahl des Augenarztes zu tun gehabt hätte.
    Der Arzt den ich eben dran hatte, meinte dass er halt diese Fingerübung macht (welche auch immer).

    Ich bin jetzt echt verunsichert. Was ist denn, wenn ich jetzt durchfalle beim Stereosehentest?
    Ist dann alles vorbei oder kann ich den Test wiederholen?
    Ich musste am Anfang meine Einverständniserklärung abgeben, dass die Daten an das Luftfahrtsbundesamt (bin mir jetzt nicht sicher ob es diese Stelle war) weiter geleitet und dort gespeichert werden.
    Heisst das, ich kann dann keinen Test mehr durchführen?

    Grüße
    Oliver
    ... dieses Einverständnis würde ich direkt mal zurückziehen. Dürfte ja noch nicht verschickt worden sein, wenn du erst heute Morgen dort warst!
  • kann ich das denn so einfach?

    nicht das ich den Arzt dann vergrätze...im Moment habe ich das Gefühl, dass er mir helfen will, vor allem weil er mich ja auch am Montag noch mal sehen und weitere Tests mit mir machen möchte...

  • Shanghai schrieb:
    Hallo,
    ...
    Der Arzt den ich eben dran hatte, meinte dass er halt diese Fingerübung macht (welche auch immer).

    ...


    Grüße
    Oliver


    Das sagte letztens mein Proktologe auch zu mir. Ich sage nur VORSICHT!!!  ;-)


    Nein, im Ernst, drücke dir die Daumen, dass alles glimpflich abgeht.


    Gruß


    Eric

  • Hallo Community,

    ich habe mir gerae die neue EU-Verordnung angschaut, mit dem Fokus der Medical Untersuchung, Schwerpunkt Augen. LINK

    Ich finde dort keinen Hinweis mehr, dass für Klasse 2 das Binocularsehen vorhanden sein muss.

    MED.B.070   Sehorgan


    a)           Bewerber dürfen weder angeborene noch erworbene
    akute oder chronische Funktionsstörungen oder Erkrankungen des Auges oder
    seiner Adnexe sowie keine Augenoperations- oder ‑traumafolgen aufweisen, die
    die sichere Ausübung der mit der/den geltenden Lizenz(en) verbundenen Rechte
    beeinträchtigen können.



    b)           Untersuchung



    (1)     Für ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1:



    i)       ist bei der Erstuntersuchung eine umfassende
    Untersuchung des Auges durchzuführen, die in Abhängigkeit von der Refraktion
    und der funktionellen Leistungsfähigkeit des Auges in regelmäßigen Abständen
    wiederholt werden muss; und



    ii)      ist bei sämtlichen Verlängerungs- und
    Erneuerungsuntersuchungen eine Routineuntersuchung des Auges durchzuführen.



    (2)     Für ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2:



    i)       ist bei der Erstuntersuchung sowie bei sämtlichen
    Verlängerungs- und Erneuerungsuntersuchungen eine Routineuntersuchung des Auges
    durchzuführen; und



    ii)      ist bei klinischer Indikation eine umfassende
    Untersuchung des Auges durchzuführen.



    c)           Der korrigierte oder unkorrigierte Fernvisus muss:



    (1)     für Tauglichkeitszeugnisse der Klasse 1 bei
    separater Messung der Augen mindestens den Wert 6/9 (0,7) je Auge und bei
    gleichzeitiger Messung beider Augen mindestens den Wert 6/6 (1,0) erreichen;



    (2)     für Tauglichkeitszeugnisse der Klasse 2 bei
    separater Messung der Augen mindestens den Wert 6/12 (0,5) je Auge und bei
    gleichzeitiger Messung beider Augen mindestens den Wert 6/9 (0,7) erreichen. Bewerber, deren Sehschärfe auf einem Auge
    unter dem Grenzwert liegt, können in Konsultation mit der Genehmigungsbehörde
    und vorbehaltlich einer zufriedenstellenden augenärztlichen Beurteilung als
    tauglich beurteilt werden;



    (3)     Bewerber, die sich erstmalig ein Tauglichkeitszeugnis der
    Klasse 1 ausstellen lassen möchten, sind als untauglich zu beurteilen,
    wenn ihre Sehschärfe auf einem Auge unter dem Grenzwert liegt. Im Falle einer Verlängerung des
    Tauglichkeitszeugnisses sind Bewerber, deren Sehschärfe auf einem Auge unter
    dem Grenzwert liegt, an die Genehmigungsbehörde zu verweisen und können als
    tauglich beurteilt werden, falls dieser Befund die sichere Ausübung der mit der
    geltenden Lizenz verbundenen Rechte voraussichtlich nicht beeinträchtigt.



    d)           Bewerber müssen, gegebenenfalls mit der
    verschriebenen korrigierenden Sehhilfe, eine Tafel vom Typ N5 (oder
    gleichwertig) aus einer Entfernung von 30 bis 50 cm und eine Tafel
    vom Typ N14 (oder gleichwertig) aus einer Entfernung von 100 cm lesen
    können.



    e)           Bewerber um ein Tauglichkeitszeugnis der
    Klasse 1 müssen ein normales Gesichtsfeld und eine normale binokulare
    Funktion aufweisen.



    f)            Bewerber, bei denen eine Augenoperation
    durchgeführt wurde, können vorbehaltlich einer zufriedenstellenden
    augenärztlichen Beurteilung als tauglich beurteilt werden.



    g)           Bewerber mit klinisch diagnostiziertem Keratokonus
    können vorbehaltlich einer zufriedenstellenden augenärztlichen Beurteilung als
    tauglich beurteilt werden. Bewerber um
    ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 müssen an die Genehmigungsbehörde
    verwiesen werden.



    h)           Bewerber mit:



    (1)     Astigmatismus;



    (2)     Anisometropie;



    können vorbehaltlich einer zufriedenstellenden augenärztlichen
    Beurteilung als tauglich beurteilt werden.



    i)            Bewerber mit Diplopie sind als untauglich zu
    beurteilen.



    j)            Brillen und
    Kontaktlinsen.
    Kann ein
    zufriedenstellendes Sehvermögen nur unter Einsatz korrigierender Sehhilfen
    erreicht werden, so gilt Folgendes:



    (1)     i)          Für die Fernsicht müssen bei der Ausübung der mit
    der/den geltenden Lizenz(en) verbundenen Rechte eine Brille bzw. Kontaktlinsen
    getragen werden;



    ii)      Für die Nahsicht muss bei der Ausübung der mit der/den
    geltenden Lizenz(en) verbundenen Rechte jederzeit eine Nahsichtbrille
    griffbereit sein;



    (2)     bei der Ausübung der mit der/den geltenden Lizenz(en)
    verbundenen Rechte muss jederzeit eine Ersatzbrille mit gleicher Korrektur
    griffbereit sein;



    (3)     die korrigierende Sehhilfe muss das bestmögliche Sehvermögen
    vermitteln, gut vertragen werden und für fliegerische Zwecke geeignet sein;



    (4)     gegebenenfalls verwendete Kontaktlinsen müssen für die
    Fernsicht bestimmt und monofokal sein, dürfen keine Färbung aufweisen und
    müssen gut vertragen werden;



    (5)     Bewerber mit starkem Refraktionsfehler müssen
    Kontaktlinsen oder eine Brille mit hochbrechenden Gläsern tragen;



    (6)     die Anforderungen an das Sehvermögen müssen mit nur einer
    einzigen Brille erfüllt werden können;



    (7)     orthokeratologische Kontaktlinsen dürfen nicht verwendet
    werden.




    Im Gegensatz zu den aktuell gültigen JAR-FCL 3.220 Bestimmung (LINK). Heisst das jetzt, dass diese Anforderung wegfällt?
    Was meint ihr?

    Grüße
    Oliver

    PS: Oh man, jetzt lese ich mir schon alle möglichen Verordnungen durch. Was man nicht alles tut, damit der Traum vom Fliegen in Erfüllung geht :)
  • Aloha,

    ließ mal min deinem Link Seite 30. Da steht erstmal was nicht so Schönes zum Klasse 2 Medical zum Thema Ninoculares Sehen.

    Wenn du dir dann aber den Anhang zu diesem Punkt anschaust (der soviel bedeutet wie "auch "Einäugige" dürfen unter bestimmten Voraussetzungen fliegen"), gibt es evtl. Möglichkeiten.

    Grüße,
    Da Mowa
  • Hi Mowa,

    ja genau...unter diesem Link steht es klar drin. Worauf ich hinaus wollte ist die Tatsache, dass dieser Passus in der neuen EU Richtlinie fehlt.

    Darüber hinaus hast du Recht, dass die Thematik mit dem Einäugigen mich hoffen läßt...

    Grüße
    Oliver
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