komme gerade von der augenärztlichen Untersuchung. War eigentlich auch guten Mutes, da meine Augen eigentlich soweit in Ordnung sind und ich eigentlich ein eingeschränktes Stereosehen (Stereopsis) habe. Nun hat sich eben herausgestellt, dass ich auf diesen verdammten Schablonen, die er mir vorgehalten hat, nichts erkannt habe. - konnte nicht sagen, welcher Kreis vorsteht - konnte nicht sagen, welches Tier sich von den anderen absetzt - konnte aus Bilder nicht erkennen, was dort drin dargestellt ist
Bei einer anderen Schablone, die ohne diesen Filter funktioniert und direkt angeschaut werden kann, konnte ich wenigstens ein paar Dinge erkennen. Das war dann auch der Ausschlag dafür, dass er mich für kommenden Montag noch mal testen will. Dort ist wohl dann der Sehschule-Tag und irgendwie kann er da noch andere Tests machen.
Was mich total verwundert ist eigentlich, dass ich theoretisch kein Stereosehen haben soll. Nachdem ich dann auch aus der Praxis raus und die Anspannung weg war, ist mir eingefallen, dass ich vor Jahren schon mal bei einem Arzt diese Schablone mit den Kreisen gezeigt bekommen hatte, wo ich dann auch ein paar Dinge erkennen konnte.
Frage: Gibt es Leidesgenossen hier, die vielleicht ähnliches mitgemacht haben? Kann es sein, dass ich einfach einen schlechten Tag hatte, bzw. dass ich meine Kontaktlinsen nicht anhatte, sondern mit dem Augengerät des Arztes gearbeitet habe? Gibt es überhaupt noch Hoffnung, dass ich meine Flugschien machen kann?
Ich bin echt am Boden zerstört, da ich von dem Virus total befallen bin nach einem Schnupperkurs...
soviel ich mich erinnere, wurden die Anforderungen fürs Medical Klasse 2 bezüglich Stereosehen vereinfacht. Man braucht nur noch beidäugig sehen, aber nicht Stereo. Google mal dananch, bin auch kein Fachmann.
Binocularsehen JAR-FCL 3.340 (c)
Bewerber mit signifikanten Fehlern des Binocularsehens müssen als untauglich beurteilt werden.
Stereosehen wird nicht mehr getestet.
Also ich habe mir eben den Link angschaut und dort mal angerufen. Leider sind die im Urlaub. Habe dann den vertretenden Arzt angerufen, erst ist sich aber nicht sicher. Er sagte halt, dass es schon rudimentär getestet wird.
Im Moment bekomme ich immer mehr das Gefühl, dass das Bestehen in meinem Fall sehr stark von der Auswahl des Augenarztes zu tun gehabt hätte. Der Arzt den ich eben dran hatte, meinte dass er halt diese Fingerübung macht (welche auch immer).
Ich bin jetzt echt verunsichert. Was ist denn, wenn ich jetzt durchfalle beim Stereosehentest? Ist dann alles vorbei oder kann ich den Test wiederholen? Ich musste am Anfang meine Einverständniserklärung abgeben, dass die Daten an das Luftfahrtsbundesamt (bin mir jetzt nicht sicher ob es diese Stelle war) weiter geleitet und dort gespeichert werden. Heisst das, ich kann dann keinen Test mehr durchführen?
Also ich habe mir eben den Link angschaut und dort mal angerufen. Leider sind die im Urlaub. Habe dann den vertretenden Arzt angerufen, erst ist sich aber nicht sicher. Er sagte halt, dass es schon rudimentär getestet wird.
Im Moment bekomme ich immer mehr das Gefühl, dass das Bestehen in meinem Fall sehr stark von der Auswahl des Augenarztes zu tun gehabt hätte. Der Arzt den ich eben dran hatte, meinte dass er halt diese Fingerübung macht (welche auch immer).
Ich bin jetzt echt verunsichert. Was ist denn, wenn ich jetzt durchfalle beim Stereosehentest? Ist dann alles vorbei oder kann ich den Test wiederholen? Ich musste am Anfang meine Einverständniserklärung abgeben, dass die Daten an das Luftfahrtsbundesamt (bin mir jetzt nicht sicher ob es diese Stelle war) weiter geleitet und dort gespeichert werden. Heisst das, ich kann dann keinen Test mehr durchführen?
Grüße Oliver
... dieses Einverständnis würde ich direkt mal zurückziehen. Dürfte ja noch nicht verschickt worden sein, wenn du erst heute Morgen dort warst!
nicht das ich den Arzt dann vergrätze...im Moment habe ich das Gefühl, dass er mir helfen will, vor allem weil er mich ja auch am Montag noch mal sehen und weitere Tests mit mir machen möchte...
ich habe mir gerae die neue EU-Verordnung angschaut, mit dem Fokus der Medical Untersuchung, Schwerpunkt Augen. LINK
Ich finde dort keinen Hinweis mehr, dass für Klasse 2 das Binocularsehen vorhanden sein muss.
MED.B.070 Sehorgan
a) Bewerber dürfen weder angeborene noch erworbene
akute oder chronische Funktionsstörungen oder Erkrankungen des Auges oder
seiner Adnexe sowie keine Augenoperations- oder ‑traumafolgen aufweisen, die
die sichere Ausübung der mit der/den geltenden Lizenz(en) verbundenen Rechte
beeinträchtigen können.
b) Untersuchung
(1) Für ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1:
i) ist bei der Erstuntersuchung eine umfassende
Untersuchung des Auges durchzuführen, die in Abhängigkeit von der Refraktion
und der funktionellen Leistungsfähigkeit des Auges in regelmäßigen Abständen
wiederholt werden muss; und
ii) ist bei sämtlichen Verlängerungs- und
Erneuerungsuntersuchungen eine Routineuntersuchung des Auges durchzuführen.
(2) Für ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2:
i) ist bei der Erstuntersuchung sowie bei sämtlichen
Verlängerungs- und Erneuerungsuntersuchungen eine Routineuntersuchung des Auges
durchzuführen; und
ii) ist bei klinischer Indikation eine umfassende
Untersuchung des Auges durchzuführen.
c) Der korrigierte oder unkorrigierte Fernvisus muss:
(1) für Tauglichkeitszeugnisse der Klasse 1 bei
separater Messung der Augen mindestens den Wert 6/9 (0,7) je Auge und bei
gleichzeitiger Messung beider Augen mindestens den Wert 6/6 (1,0) erreichen;
(2) für Tauglichkeitszeugnisse der Klasse 2 bei
separater Messung der Augen mindestens den Wert 6/12 (0,5) je Auge und bei
gleichzeitiger Messung beider Augen mindestens den Wert 6/9 (0,7) erreichen. Bewerber, deren Sehschärfe auf einem Auge
unter dem Grenzwert liegt, können in Konsultation mit der Genehmigungsbehörde
und vorbehaltlich einer zufriedenstellenden augenärztlichen Beurteilung als
tauglich beurteilt werden;
(3) Bewerber, die sich erstmalig ein Tauglichkeitszeugnis der
Klasse 1 ausstellen lassen möchten, sind als untauglich zu beurteilen,
wenn ihre Sehschärfe auf einem Auge unter dem Grenzwert liegt. Im Falle einer Verlängerung des
Tauglichkeitszeugnisses sind Bewerber, deren Sehschärfe auf einem Auge unter
dem Grenzwert liegt, an die Genehmigungsbehörde zu verweisen und können als
tauglich beurteilt werden, falls dieser Befund die sichere Ausübung der mit der
geltenden Lizenz verbundenen Rechte voraussichtlich nicht beeinträchtigt.
d) Bewerber müssen, gegebenenfalls mit der
verschriebenen korrigierenden Sehhilfe, eine Tafel vom Typ N5 (oder
gleichwertig) aus einer Entfernung von 30 bis 50 cm und eine Tafel
vom Typ N14 (oder gleichwertig) aus einer Entfernung von 100 cm lesen
können.
e) Bewerber um ein Tauglichkeitszeugnis der
Klasse 1 müssen ein normales Gesichtsfeld und eine normale binokulare
Funktion aufweisen.
f) Bewerber, bei denen eine Augenoperation
durchgeführt wurde, können vorbehaltlich einer zufriedenstellenden
augenärztlichen Beurteilung als tauglich beurteilt werden.
g) Bewerber mit klinisch diagnostiziertem Keratokonus
können vorbehaltlich einer zufriedenstellenden augenärztlichen Beurteilung als
tauglich beurteilt werden. Bewerber um
ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 müssen an die Genehmigungsbehörde
verwiesen werden.
h) Bewerber mit:
(1) Astigmatismus;
(2) Anisometropie;
können vorbehaltlich einer zufriedenstellenden augenärztlichen
Beurteilung als tauglich beurteilt werden.
i) Bewerber mit Diplopie sind als untauglich zu
beurteilen.
j) Brillen und
Kontaktlinsen. Kann ein
zufriedenstellendes Sehvermögen nur unter Einsatz korrigierender Sehhilfen
erreicht werden, so gilt Folgendes:
(1) i) Für die Fernsicht müssen bei der Ausübung der mit
der/den geltenden Lizenz(en) verbundenen Rechte eine Brille bzw. Kontaktlinsen
getragen werden;
ii) Für die Nahsicht muss bei der Ausübung der mit der/den
geltenden Lizenz(en) verbundenen Rechte jederzeit eine Nahsichtbrille
griffbereit sein;
(2) bei der Ausübung der mit der/den geltenden Lizenz(en)
verbundenen Rechte muss jederzeit eine Ersatzbrille mit gleicher Korrektur
griffbereit sein;
(3) die korrigierende Sehhilfe muss das bestmögliche Sehvermögen
vermitteln, gut vertragen werden und für fliegerische Zwecke geeignet sein;
(4) gegebenenfalls verwendete Kontaktlinsen müssen für die
Fernsicht bestimmt und monofokal sein, dürfen keine Färbung aufweisen und
müssen gut vertragen werden;
(5) Bewerber mit starkem Refraktionsfehler müssen
Kontaktlinsen oder eine Brille mit hochbrechenden Gläsern tragen;
(6) die Anforderungen an das Sehvermögen müssen mit nur einer
einzigen Brille erfüllt werden können;
(7) orthokeratologische Kontaktlinsen dürfen nicht verwendet
werden.
Im Gegensatz zu den aktuell gültigen JAR-FCL 3.220 Bestimmung (LINK). Heisst das jetzt, dass diese Anforderung wegfällt? Was meint ihr?
Grüße Oliver
PS: Oh man, jetzt lese ich mir schon alle möglichen Verordnungen durch. Was man nicht alles tut, damit der Traum vom Fliegen in Erfüllung geht :)
ließ mal min deinem Link Seite 30. Da steht erstmal was nicht so Schönes zum Klasse 2 Medical zum Thema Ninoculares Sehen.
Wenn du dir dann aber den Anhang zu diesem Punkt anschaust (der soviel bedeutet wie "auch "Einäugige" dürfen unter bestimmten Voraussetzungen fliegen"), gibt es evtl. Möglichkeiten.
ja genau...unter diesem Link steht es klar drin. Worauf ich hinaus wollte ist die Tatsache, dass dieser Passus in der neuen EU Richtlinie fehlt.
Darüber hinaus hast du Recht, dass die Thematik mit dem Einäugigen mich hoffen läßt...
Grüße Oliver
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