Medical, starke Kurzsichtigkeit

Forum - Fliegerische Tauglichkeit
  • Hallo,ich möchte gerne die SPL machen. Mich fasziniert das Fliegen an sich schon seit langer Zeit... 
    Nur habe ich folgendes Problem: Ich fürchte, dass ich die Anforderungen an die Sehtauglichkeit nicht einhalte (in der Richtlinie steht für Medical Klasse 2: -8 Refraktion und -2 Ast., ich liege bei einem Auge bei ca. -8,5 Refr. und -2,25 Ast.). Nach telefonischer Rücksprache mit einem Flugarzt meinte dieser, dass er mich nicht tauglich schreiben könne, ich solle aber zum Untauglichschreiben vorbei kommen und dann im Flugmedizinischen Zentrum in FF/M (von der Lufthansa) eine Sondergenehmigung beantragen...
    Mir scheint das sehr unsicher. Erst untauglich schreiben lassen um dann die Tauglichkeit zu erhalten? Was ist die Konsequenz einer Untauglichkeit? Wie anspruchsvoll ist es die Sondergenehmigung zu bekommen? 
    Wozu sind eigentlich diese Grenzen, sehen tue ich mit Kontaktlinsen oder Brille hervorragend... 
    Hat irgendjemand einen Rat, wie ich hier am Besten vorgehen kann? Soweit ich weiß handelt es sich auch um eine Richtlinie, d.h. sie ist nicht bindend. Außerdem habe ich gelesen, dass in UK und USA solche Sehtests nicht obligatorisch sind. 
    Vielen Dank für Eure Beiträge und ggf. Eure Unterstützung
  • Auf keinen Fall "untauglich schreiben lassen" !Auch ohne das kann man in Flugmedizinischen Zentren (oder erstmal bei einem anderen Fliegerarzt) unverbindlich das Problem schildern und Meinungen dazu einholen...
    Matthias
  • Moin,

    du kannst übrigens dem Flugmedizinischen Zentrum untersagen, irgendwelche Befunde, ob günstig oder ungüstig, ans LBA zu melden. Außerdem könnte der Fall eintreten, dass du ein weiteres Zentrum aufsuchen und dessen Befundung einholen möchtest, z.B. eines aus dem EU-Ausland. Bei aller europäischen Reguliererei gibt es immer noch erhebliche Unterschiede bei den Ermessensentscheidungen, wie man so hört. Und jetzt zu etwas ganz anderem: In Holland gibt es lecker Frikandel.

    Gruß
    ColaBear
  • Was heißt, bei einem Auge ca. 8.5 Dioptrien ? Sind es dann eher 9 oder 8.

    Mein Tip: Ein entspanntes Wochenendefür die Augen (ohne TV und Computer) und dann Montag morgens zum Augenarzt Deines Vertrauens, 8 Dioptrien sind dann ev. machbar.

    Wenn Du die Erstuntersuchung erfolgreich absolviert hast, darf sich die Fehlsichtigkeit auch verschlechtern, wenn ausreichend Flugerfahrung nachgewiesen wird.

    Ansonsten: auf keinen Fall untauglich schreiben lassen.

    Viel Erfolg
    Matthias
  • ColaBear schrieb:
    du kannst übrigens dem Flugmedizinischen Zentrum untersagen, irgendwelche Befunde, ob günstig oder ungüstig, ans LBA zu melden.

    Ich befürchte, das entspricht nicht dem tatsächlichen Verfahren.
    Das LBA, welches eine Datenbank über die med. Flugtauglichkeit unterhält, interessiert sich nicht für die einzelnen Befunde, sehr wohl aber für das Ergebnis der flugnmedizinischen Untersuchung, nämlich "tauglich" oder "untauglich". Die Meldung ans LBA erfolgt online und zwar immer dann, wenn jemand einen Antrag auf Feststellung der flugmed. Tauglichkeit stellt und kann nicht durch den Aspiranten untersagt werden. Ein deutsches AMC oder ein deutscher AME wird also immer eine Meldung ans LBA machen, wenn die Untersuchung zu einem Ergebnis führt, die in diesem Fall durchaus "untauglich" lauten könnte.


    Michael

  • Nochmal moin,

    "Disclaimer": Michael ist beruflich bedingt dichter dran am Thema, und ich räume gerne ein, dass ich mich hier auf dünnem Eis bewege - ist überhaupt nicht mein Fachgebiet.

    Ich meine mich aber zu erinnern, dass es einer schriftlichen Einverständniserklärung bedurfte, bevor das AMC personenbezogene Daten - mithin die Testergebnisse eines Probanden, tauglich oder nicht - an das LBA übermittelte (is ja klar, das kann schon wegen Bundesdatenschutzgesetz nicht anders sein), und dass diese Erklärung ggf. auch nach den Tests aber vor der Übermittlung widerrufen werden konnte. Oder?

    Gruß
    ColaBear
  • ColaBear schrieb:
    Ich meine mich aber zu erinnern, dass es einer schriftlichen Einverständniserklärung bedurfte, bevor das AMC personenbezogene Daten - mithin die Testergebnisse eines Probanden, tauglich oder nicht - an das LBA übermittelte (is ja klar, das kann schon wegen Bundesdatenschutzgesetz nicht anders sein), und dass diese Erklärung ggf. auch nach den Tests aber vor der Übermittlung widerrufen werden konnte. Oder?



    Das erscheint logisch.
    Leider kann ich dazu nichts genaueres liefern und obwohl ich schon viele Male beim Fliegerarzt war, muss ich zu meiner Schande gestehen, dass ich nicht weiß, was ich da jedesmal unterschrieben habe. Ich denke aber, dass man mit der Unterschrift auf dem Antrag auf flugmed. Tauglichkeituntersuchung sein Einverständnis zur Datenweitergabe erteilt und den Arzt quasi von seiner Schweigepflicht entbindet.
    Ginge man nämlich von einem "normalen" Arzt-Patient-Verhältnis aus, müsste der Patient dem Arzt eine Schweigepflichtsentbindungserklärung im Original vorlegen, damit überhaupt irgendwelche Daten, Befunde, Diagnosen oder Therapien weitergegeben werden dürfen.
    Dass Daten immer weitergegeben werden ist in der LuftVZO geregelt. Insofern scheint das Bundesdatenschutzgesetzt nicht zu greifen:


    LuftVZO
     
     
    § 24b
    Tauglichkeitsuntersuchungen
    (1) Untersuchungen zur erstmaligen Erteilung eines Tauglichkeitszeugnisses der Klasse 1 werden von den nach § 24e Abs. 4 anerkannten flugmedizinischen Zentren durchgeführt. Untersuchungen zur Verlängerung oder Erneuerung eines Tauglichkeitszeugnisses der Klasse 1 sowie sonstige Untersuchungen zur Beurteilung der flugmedizinischen Tauglichkeit werden von den nach § 24e Abs. 4 anerkannten flugmedizinischen Zentren oder von den nach § 24e Abs. 3 anerkannten flugmedizinischen Sachverständigen durchgeführt.


    (2) Untersuchungen zur erstmaligen Erteilung eines Tauglichkeitszeugnisses der Klasse 2, Untersuchungen zur Verlängerung oder Erneuerung eines flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisses der Klasse 2 sowie sonstige Untersuchungen zur Beurteilung der flugmedizinischen Tauglichkeit werden von den nach § 24e Abs. 4 anerkannten flugmedizinischen Zentren oder von den nach § 24e Abs. 2 oder 3 anerkannten flugmedizinischen Sachverständigen durchgeführt.


    (3) Bei der Untersuchung hat der Bewerber seine Identität durch Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments nachzuweisen, soweit er dem flugmedizinischen Sachverständigen nicht persönlich bekannt ist. Bei Untersuchungen zur Verlängerung oder Erneuerung eines Tauglichkeitszeugnisses ist zusätzlich das letzte Tauglichkeitszeugnis vorzulegen.


    (4) Der anerkannte flugmedizinische  Sachverständige nach § 24e Abs. 2 oder 3 oder das anerkannte flugmedizinische Zentrum nach § 24e Abs. 4 übermittelt dem Luftfahrt-Bundesamt nach jeder, auch abgebrochenen Untersuchung in der vom Luftfahrt-Bundesamt festgelegten Form den Familiennamen, den Geburtsnamen und sonstige frühere Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, den Geburtsort, das Geschlecht, die Anschrift des Bewerbers, die Referenznummer, die Bezeichnung der Stelle, die über die Tauglichkeit entschieden hat, den Tag dieser Entscheidung und im Falle der Feststellung der Tauglichkeit das  Tauglichkeitszeugnis. Ist keine abschließende Entscheidung getroffen worden, da Tatsachen festgestellt wurden, die Zweifel an der Tauglichkeit des Luftfahrers begründen und eine Überprüfung nach § 24c erforderlich machen, oder ist die Untauglichkeit des Bewerbers festgestellt worden, ist dies ebenfalls zur Eingabe in die Zentrale Luftfahrerdatei nach § 65 des Luftverkehrsgesetzes mitzuteilen.


    (5) Das Luftfahrt-Bundesamt übermittelt auf Antrag der für die Lizenzerteilung zuständigen Stelle die ihm nach Absatz 4 übermittelten Daten zum Zweck der Durchführung der Aufsicht nach § 24e Abs. 7 über die nach § 24e Abs. 2 anerkannten Sachverständigen.


    Michael

  • Hallo Zusammen,

    also, die Daten der Untersuchung müssen nicht vom Fliegerarzt ans LBA geschickt werden. Es gibt Ärzte, die glauben das tun zu müssen. Das ist aber Unsinn. Kein Arzt ist verpflichtet seinen Ratsuchenden Patienten gleich "Kaputt" zu schreiben. Das ist dann eine Beratung, die er sich auch Bezahlen lassen kann und mehr ist nicht. Wenn ein Arzt das Anliegen einer Fliegeräztlichen Beratung nicht nachkommen möchte, dann geht man halt zu einem Kollegen, der das tut. Man muß halt im Vorgespräch auf das Anliegen einer Beratung hinweisen und nicht einfach einen Termin zur Fliegeräztlichen Untersuchung machen.  Nur dann, wenn die Untersuchung negativ ausgefallen ist, dann macht der Kollege auch die Meldung ans LBA. Ich kenne aber viele Ärzte, die dann erstmal aus der U eine Beratung machen und Tips geben, was man tun kann um wieder Tauglich zu werden.

    Grüße vom Carlson
  • Die Frage war, ob der Aspirant der Übermittlung seiner Daten an das LBA nachträglich widersprechen kann. Das ist nach LuftVZO offenbar nicht möglich, denn § 24b Abs. 4 lässt da eigentlich keinen Spielraum. Insofern ist das bestimmt kein Unsinn!
    Inwieweit Fliegerärzte mehr oder weniger kreativ mit einer drohenden Untauglichkeit umgehen, ist eine ganz andrere Frage. Ich kann jedem nur wünschen, dass sich sein Fliegerarzt ähnlich couragiert verhält!


    Michael

  • Nachträglich widerrufen geht natürlich nicht, da geb ich dir Recht Michael. Ich hatte das aber auch nicht so gelesen bzw. verstanden. Ist die Untauglichkeit einmal beim LBA, dann ist das Problem da.

    BTW:
    Ich hatte mal vor ein paar Jahren das z.T. etwas zweifelhafte Vergnügen mit nem Rudel Fliegerärzten in einem netten kleinen Hotel in der nähen von St. Auban zu Nächtigen (Adrtess kann ich euch geben). Die hielten dort ihre Jährliche Fortbildung ab. Jedenfalls hab ich da eine ganze Menge über diese "Spezies" erfahren können. Festzuhalten war für mich: Es gibt ne ganze Menge Spinner, ein paar sehr Nette und Aufgeschlossene, also die mit den Tipps, was man so machen kann usw. "Offiziell" waren alle der festen Meinung, dass fliegen ohne Medicalsegen eine absolut unverantwortliche Sache sei. Auch wenn sie zugeben mußten, dass die Untersuchung letztlich so gut wie garnix und nur ein winzigkleines Fenster des Piloten was die Gesundheit betrifft, darstellt und die Lücken riesig sind. Unter Vorgehaltener Hand war ganz klar die Aussage zu hören, jeder Hausarzt könne das besser beurteilen... egal.
    Lustig dabei: Wir waren ja in F und da gibt es für UL ja kein Medical... und das fanden die garnichtgut, böse sozusagen, auch wenn es dadurch zu keinen signifikant gestiegenen Unfallzahlen gekommen ist. Auch das Argument, das es sowiso so gut wie nie vorkommt, das bei fatalen Abstürzen die Gesundheit in aller Regel nicht Ursächlich ist, wollte nicht so wirklich gehört werden.... klar, bei so schönen Orten der Fortbildung....pfeiff... Ich hab dann aber auch nicht weiter nach gebohrt, hatte ja Urlaub und meine Süße fing schon an auf ihren Stuhl zu rutschen... :-)
Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Wie häufig haltet Ihr die Halbkreisflugregel ein?

Eher häufig!
35.2 %
Immer!
32 %
Hin und wieder!
16 %
Nie!
9.4 %
Eher selten!
7.4 %
Stimmen: 244 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 23 Besucher online, davon 2 Mitglieder und 21 Gäste.


Mitglieder online:
Raventumble  Olster74 

Anzeige: EasyVFR