Medical "Ausflaggen"

Forum - Fliegerische Tauglichkeit
  • Hallo Forenteilnehmer,

    hat jemand von Euch Erfahrungen mit dem "Ausflaggen" des Medicals. 
    Also ein deutscher Pilot geht zu einem Fliegerarzt im EU-Ausland, z.B. nach Österreich. Wenn dieser Fliegerarzt die Möglichkeit hat über das LBA ein Tauglichkeitszeugnis auszustellen, dürfte es keine Probleme geben - so hört man. Einige grenznahe Fliegerärzte haben diese Möglichkeit. Wie ist eure Erfahrung?

    Greetings

  • Hallo,

    diese Frage würde mich im Detail interessieren.

    Ich kenne Piloten die gehen nach Tchechien und die haben keine Probleme mit dem LBA.

    Persönlich denke ich dass ein EU Medical egal wo in der EU ausgestellt ist gültig ist.

    In Frankreich gibts einen Arzt, der stellt das Medical auf EU Vordruck handschriftlich mit Stempel aus, die Franzosen erkennen das an.

    Grüße HG

  • Bitte dieses Thema bei Pilot und Flugzeug verfolgen. Dort wird es seit Jahren intensiv diskutiert.

    Happy landings,
    Conny

  • Persönliche Erfahrung: Nachdem der Fliegerarzt in unserem sehr ländlichen Landkreis Heinsberg (Nähe Dreiländereck DE, NL, BE) in den Ruhestand gegangen ist, habe ich mich für mein LAPL Medical für einen Fliegerarzt im deutschsprachigen Teil Ostbelgiens entschieden.

    Unterschied zum Arztbesuch in Deutschland: von der etwas längeren Fahrtstrecke abgesehen überhaupt keiner, noch nicht mal in der Landessprache.

    Zusätzlicher administrativer Aufwand für die Untersuchung im Ausland: nix.

    Kosten: 180 EUR (Frühjahr 2025).

    Da ich ein aktuelles Blutbild vom Hausarzt dabei hatte, entfiel die Blutuntersuchung und ich konnte das Medical sofort mitnehmen.

    Meine Vorbereitung auf den Arztwechsel bestand darin, dass ich etwa 3 Monate vor Ablauf des Medicals erstmals telefonisch mit der Praxis Kontakt aufgenommen hatte. Selbst das war unnötig, der Arzt hat mich einfach eine Woche vor meinem Wunschtermin angerufen, den Termin bestätigt und mir gesagt, was ich mitzubringen habe (Perso, bisheriges Medical und die Lizenz).

    Es fühlte sich gar nix nach kompliziertem "Ausflaggen" an, sondern nur nach "ich such mir jetzt einfach einen anderen Arzt".

  • Dito 😉

    Und da es sich bei einem Medical um ein EASA Medical handelt, kann man gar nicht von ′ausflaggen′ reden. Hauptsache ein EASA Medical 👍

  • Es gibt einen Unterschied wo die  Medical-Akten geführt wird und wo es abgenommen wird.
    Jeder gelistete Fliegerarzt im EASA Raum kann die Flugtauglichkeitsuntersuchung vornehmen.
    Man darf aber nicht,  wenn man die Erstuntersuchung in einem Land hatte, die noch einmal in einem anderen Land vornehmen, da ja eine durchgängige Akte geführt werden muss,
    Geführt wird es aber in dem Land,  wo die Lizenz ausgestellt wird.
    Ich hatte für meine UL Lizenz ein deutsches Medical, welches in vom LBA verwaltet wurde.
    Als ich aber meine FAA PPL Lizenz in Österreich auf EASA umgeschrieben hatte, hätte  eigentlich dass LBA die Unterlagen zur Führung nach Austrcontrol übergeben sollen. Wenn man einen deutschen PPL hat, muss das das LBA innerhalb (EASA Vorschrift) von 6 Monaten (vorher kann AustroControl auch keine Lizenz ausstellen) tun. 
    Das LBA ist aber mit 1200 Mitarbeitern so überfordert das sie dies NICHT für UL Piloten tun (sie könnten, aber wollen nicht), da diese ja keine Piloten im Sinne des LBA sind (und damit ja nicht von der EASA dazu verpflichtet sind), obwohl die Medical Akte dort geführt wird.
    Musste also von meinem aktuellen und ehemaligen Flugärzten die gesamten Unterlagen besorgen und zu AustroControl senden damit die Österreicher mir meine PPL Lizenz und ein Austro Medical ausstellen konnten. Hätte ich die nicht von den Ärzten bekommen, hätte ich das LBA auf den Klageweg  (Aussage LBA) dazu bringen müssen.
    Ich gehe aber weiterhin zu meinen deutschen Flugarzt. Der stellt mir weiterhin ein deutsches Medical aus, die Ergebnisse gehen jetzt aber an AustroControl, wo die Akte geführt wird.
    Bin jetzt aber sehr froh mit dem SCH...haufen LBA nichts mehr zu tun zu haben.


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