Frist bei LAPL Nachprüfung?

Forum - Fliegerische Tauglichkeit
  • Halli Hallo,

    ich hätte da eine kleine Frage.

    Am 15.02. läuft mein Medical (LAPL) ab. Natürlich will ich es verlängern und muss daher zur Nachkontrolle. Da ich die nächsten Monate arbeitsmäßig recht straff eingespannt bin und der Fliegerarzt auch nicht die freundlichsten Öffnungszeiten hat - stellt sich mir die Frage, wie lange kann ich die Untersuchung nach den 15.02. schieben?

    Gibt es da eine Frist oder muss man irgendwann sonst eine komplette/größere Nachuntersuchung machen?

    Was bei mir noch zu sagen wäre: Das Medical überhaupt zu bekommen war ein Kampf, da ich einen Querschnitt habe und im Rollstuhl sitze. Daher musste ich bei der Erstbeantragung 5 verschiedene Gutachten vorlegen. Bei der Nachprüfung würde sich der Arzt momentan mit einem neurologischen Gutachten zufrieden geben.

    Danke für eure Fach-Expertise :)

    Gruss Andre

  • Hei Andre,

    da das ein eher spezieller Fall ist, kann Dir das nur Dein mit dem Vorgang vertrauter Fliegerarzt benatworten, ob er dann neu durch das Verfahren muss oder ob  für Dich die normalen Zeiten für Wiederholungsuntersuchung gelten.

    Auf Aussagen anderer Leute würde ich mich da nicht verlassen. Im besonderen mit dem ganzen Wind im Referat L6 gerade, wäre ich da sehr vorsichtig.

    Gruss, Steffen

  • Hallo Andre, 

    wenn das jetzt auch nicht hilft, aber andersrum kannst Du wohl dein Medical bis zu 45 Tage vor Ablaufdatum machen, ohne das es sich auf die Verlängerung von 2 Jahren auswirkt.

    Gruß 

  • Hallo, 

    mein Medical war im letzten Sommer um 8 Wochen abgelaufen. Bei der Nachuntersuchung hat es keine Rolle gespielt - die Kosten und Untersuchung hat sich mit den vorausgegangenen gedeckt.

    Wie das in deinem Einzelfall ist, kann ich nicht sagen - außer Brille habe ich keine Einschränkungen.

  • Hi Andre,

    ehrlichgesagt: Welche Überziehungsfristen es auch immer gibt (im Zweifel hilft da aber m.E. auch ein Anruf beim Flugmediziner schneller und sicherer weiter als die Anfrage im Forum):

    So wie du deinen nicht ganz alltäglichen Fall schilderst würde ich da persönlich gar nicht drüber nachdenken zu überziehen und irgendwie diese paar Stunden freischaufeln. Da wäre mir das Risiko, dass irgendwas kompliziert wird durch die Überziehung (genauer hinschauen, zusätzliche Untersuchungen, zusätzliche Gutachten oder so) einfach zu hoch. 

  • steinfisch159 schrieb:
    Was bei mir noch zu sagen wäre: Das Medical überhaupt zu bekommen war ein Kampf, da ich einen Querschnitt habe und im Rollstuhl sitze. Daher musste ich bei der Erstbeantragung 5 verschiedene Gutachten vorlegen. Bei der Nachprüfung würde sich der Arzt momentan mit einem neurologischen Gutachten zufrieden geben.
    Meine ganz eiskalt-klare Empfehlung: wenn der Fliegerarzt schon von sich aus erwähnt und anbietet im Rahmen einer Nachprüfung mit einem Neurologischen Gutachten zufrieden zu sein = dann heisst das zwischen den Zeilen schon ziemlich deutlich - mach das völlig unzweifelhaft mit einer auch formal korrekten Nachprüfung!

    Der Arzt hat dir damit indirekt bereits signalisiert, dass er nicht den manchmal beschrittenen, laxen (und nicht ganz korrekten) Weg einer Kulanzüberschreitung gehen möchte, oder vielleicht bei deinen Einschränkungen auch überhaupt gar nicht kann. Wenn ich diese Formulierung des Kollegen lese, dann würde ich gefühlsmässig sofort davon ausgehen, dass du nach dem Ablauf in eine komplett neue Medicalschleife rein musst.

    Formal muss nach Ablauf eigentlich eine vollständige Erstbefundung stattfinden und nur die Fälle in denen der Unterschied zwischen Erstbefundung und Nachprüfung gering erscheint (oder besser gesagt bei denen der Fliegerarzt sowieso immer schon jedesmal eine komplette Befundung macht - und sich bezahlen lässt ...) - und das ist bei dir eben nicht - werden auch mal so durch gewunken.

    Ist denn der jetzige Arzt auch derjenige, der die Erstbefundung gemacht hat?

  • OkeP schrieb:
    Formal muss nach Ablauf eigentlich eine vollständige Erstbefundung stattfinden
    Genau so sieht es momentan auch aus. 

    Ich würde da meine Prioritäten tatsächlich auf genau das Medical legen und nicht über die Frist hinaus gehen!

  • OkeP schrieb:
    Formal muss nach Ablauf eigentlich eine vollständige Erstbefundung stattfinden
    Würdest Du das bitte mal belegen?

    Die Behauptung geistert ja immer wieder herum, warum passiert das dann nicht?

    Ja, ich hatte schon abgelaufene Class 2 medicals da ich nur alle 2 Jahre hingehe. Da ga es keinerlei "Erstbefundung", es war eine übliche Nachuntersuchung.

    Für so einen speziellen Fall würde ich das Risiko aus Sicherheitsgründen nicht eingehen, aber die Behauptung es wäre immer eine Erstbefundung fällig, ist doch nach wie vor unbelegt.

  • Ich finde dazu auch nur folgende Info:

    Zeitpunkt der Verlängerung: Bis zu 45 Tage vor Ablauf können Sie die Untersuchung durchführen, ohne das alte Ablaufdatum zu verlieren. Danach wird das Datum der neuen Untersuchung zum neuen Ablaufdatum.

    ...

    Verlängerung vs. Neuausstellung: Ist das Medical länger als 2-5 Jahre abgelaufen, gelten strengere Anforderungen ähnlich einer Erstuntersuchung. 


  • Hier zur Info der Gesetzestext im Anhang.

    VG Rainhard

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