Hallo zusammen,
Ich hoffe, ein alter Hase kann mir bei meinem Thema weiterhelfen.
Kurz zu mir :
Aktuell Flugschüler zum LAPL A, noch keine Soloflüge ( auch keine Platzrunden), Theorieprüfung noch nicht abgelegt. Medical der Klasse 2 ohne Einschränkungen, noch ca. 1 Jahr gültig.
Aufgrund sich verändernder Umstände und Auseinandersetzung ist es mir nicht mehr möglich , bei meinem aktuellen Arbeitgeber zu bleiben, ich habe daher vor, zu kündigen.
Meine Arzt würde mich aufgrund der psychischen Belastung krankschreiben,mutmaßlich mit einer F Diagnose/ Anpassungsstörung o. Ä.
Meine Frage geht dahin :
Wäre dies bereits anzeigepflichtig ggü. dem Fliegerarzt und in Konsequenz dem LBA?
Falls ja, wäre ich dann gegroundet und muss die Ausbildung ab-/unterbrechen?
Ich hoffe sehr, ich habe die Situation halbwegs brauchbar geschildert und jemand von Euch kann mir Tipps geben,natürlich nicht rechtsverbindlich.
Danke im Voraus!
Da ist eine Konsultation beim LBA unabdingbar.
Google mal das Folgende:
"MED.B.055 mental health"
VG Rainhard
Hallo,
Du bist bereits ein gelöschter User, daher wirst Du wahrscheinlich wissen, daß Dein Projekt eine schlechte Idee ist. Vielleicht liest Du ja noch mit.
Diagnosen, besonders die F-Diagnosen, bleiben nach meiner Erfahrung recht beharrlich in den Akten. Bei allem gutgemeinten Datenschutz wird in der Praxis doch viel weitergegeben (…Du, ich hab hier den Patienten XY, kannst Du mir mal kurz…). Von den Kassendaten ganz zu schweigen.
Du bist damit schnell bei anderen Sachen raus, z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung, denn die fragen die Kassendaten ab. Auch Verbeamtung mag schwierig sein.
Eine gefakte psychische Erkrankung kann einem heftig auf die Füße fallen.
Solltest Du jetzt sagen „Moment mal, ich hab ja tatsächlich diese Belastungssituation“, dann bist Du aus dem Medical raus und solltest zum Fliegerarzt gehen, denn die Voraussetzungen für ein legales Fliegen sind nicht mehr gegeben.
Zugegeben nur Halbwissen, die grobe Richtung stimmt allerdings.
Grüße, Peter
Mit einer diagnostizierten F Erkrankung, würde ich von einer Anzeigepflicht bei der Flugschule ausgehen und einem sofortigen Stop der Ausbildung = da is nix mehr mit im Cockpit sitzen.
Konkret zur Anzeigepflicht: Lies Dir MED.A.020 und MED.B.055, 060 und 065 durch. Ist alles sehr schwammig formuliert. Nach meinem Dafürhalten könntest Du fliegen, wenn Dich Deine Erkrankung nur auf der Arbeit betrifft, aber nicht, wenn sie allgemein Deine geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigt. Und ja, damit musst Du zum Fliegerarzt, der ggf. Deine Tauglichkeit neu bestätigen muss, mit entsprechender Übeprüfung.
Allgemeine Lebenshilfe: Eine aktenkundige psychische Diagnose ist leider (!) eine ganz unangenehme Sache. Um so schlimmer, wenn Du deshalb länger krank geschrieben warst. Du musst Dich nur umschauen, mit was für einer Beharrlichkeit da mit Stigmata und Vorurteilen diskriminiert wird, als wäre jeder, der mal wegen irgendeiner Situation oder Schwierigkeit beim Psychologen Hilfe gesucht hat komplett unberechenbar. In der Regel wirst Du belegen müssen, dass Du komplett ausgeheilt und tauglich bist, was ermangelns standardisierter Tests naturgemäß aufwändig ist.
Und sowas kann schnell kommen. Kleines Beispiel: Ich musste mich aufgrund beruflicher Änderungen privat krankenversichern. Dank einer (!) erfolgreichen (!) Gelenk-OP wollten mich nur noch drei (!) Krankenversicherungen freiwillig versichern, mit erheblichem Risikoaufschlag -- obwohl ich wirklich top fit bin. Kostet mich pro Jahr um die 500 bis 1000 Euro, bis an mein Lebensende. Und ja, bei Verbeamtung wirst(!) Du gefragt, ob Du schon mal beim Psychologen warst. Wenn Du dann angibst, mehrwöchig krank geschrieben gewesen zu sein, wegen beruflicher Anpassungsstörung, bist Du mit guter Wahrscheinlichkeit raus. Lügen ist bei sowas auch keine gute Idee, denn es droht der komplette finanzielle Existenzverlust.
Als Leckerli kommt im vorliegenden Fall natürlich dazu, dass Dein AG versuchen könnte, gegen Dich vorzugehen, wenn Du trotz Krankschreibung fliegst. Sei es weil er Dich aus Rache irgendwo meldet, sei es weil er sich gegen einen vermeintlichen Betrug Deinerseits wehren will. Kann sehr unangenehm werden, bis komplett auf die Füße fallen.
Ganz davon abgesehen, dass ich von falschen (?) Krankschreibungen nichts halte. Ich würde eine einvernehmliche Lösung mit dem AG suchen. Der hat doch auch kein Interesse, einen unwilligen oder zertrittenen Mitarbeiter zu halten.
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