ausländische Luftsportgeräte

Forum - Luftrecht
  • Belchman schrieb:
    Die eigentliche Frage ist doch: Warum hat man Wohnsitz in DLand aber den Flieger im Ausland registriert. 
    Na ja, es gibt auch Flieger die nie in D zugelassen wurden. Und eine Einzelzulassung ist da sehr teuer.

    Tom

  • Quax der Bruchpilot schrieb:
    Na ja, es gibt auch Flieger die nie in D zugelassen wurden. Und eine Einzelzulassung ist da sehr teuer.
    Die BLAG-OPS Teilnehmer kommen ja nicht aus Lust am Entscheiden zu Beschlüssen. Ich denke das sie Daten, welche auch immer, haben die die Anzahl dieser und der ausgeflaggten Flieger genommen haben und letztlich den Entschluss aus Sicherheitsgründen getroffen haben. Denn nur so haben sie eine wahrscheinlich eindeutige rechtliche Grundlage da sie nicht über nationales Recht anderer Länder richten dürfen.  
  • Belchman schrieb:
    die Anzahl dieser und der ausgeflaggten Flieger genommen haben und letztlich den Entschluss aus Sicherheitsgründen getroffen haben
    Es wurde ja nichts neu verboten und keine neuen Verordnungen in Kraft gesetzt. laut Luftpers war es schon vorher so.
    Neu ist die eindeutige Definition als Strafratsbestand.
    Ich hab das BMVi mal angeschrieben mit Verweis auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG ( Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes ) um die Protokolle und Hintergründe zu dem Beschluss zu bekommen.
    Mal schauen was die liefern.
  • Vor gut 20-25 hatten wir in meinem damaligen Verein jemanden, der meinte auf sein Medical verzichten zu können, wenn er einen französischen UL Schein und ein F registriertes UL fliegt....er sei schließlich mündiger Bürger, kenne seine Rechte und wir Korintenkacker sollen uns mal alle gehackt legen und schwarz auf weiß bringen, dass das illegal ist....zwar hat sich das Thema anderweitig geregelt, aber das war unmöglich vernünftig zu reden.

    Klare Kante egal in welche Richtung finde ich da wichtig und richtig...so ist da nun vieles geklärt, wenngleich noch Spitzfindigkeiten vorhanden sind. (Für ein behördliches Papier fand ich das etwas unspezifisch)

    Es sind sicher noch einige in der BRD unterwegs, die z.B. durch eine OK Reg das Thema AP "legalisieren" wollten,...die haben ja nun Zeit bis zum Frühling Lösungen zu finden :-)

    Andererseits ist ja nix dramatischen passiert, was wir eigentlich wussten, einige nicht wahrhaben wollten ist nun behördlich auf dem Tisch serviert.

  • Bei uns gab es beim letzten Stammtisch am Mittwoch schon rege Diskussionen wegen des Themas.

    Wir haben akut 2 Flugzeuge von Vereinsmitgliedern die aktuell Französisch registriert sind, beides MCR01. Den Haltern war das nicht klar, zumal einer von beiden sogar vor dem Kauf beim DULV nachgefragt hat, ob er das Flugzeug in Deutschland mit seiner Linzenz fliegen dürfte.... Beide werden sich nun damit befassen die Flugzeuge in Deutschland zuzulassen.

    Schon spannend, auch an benachbarten Plätzen gibt es einige OM, OK oder F registrierte Flugzeuge, bleibt abzuwarten wie es sich entwickelt und in wie weit dort jetzt von den aufsichtsführenden durchgegriffen wird. Bisher hat sich offensichtlich niemand wirklich dafür interessiert.

  • Kurt C. Hose schrieb:
    Den Haltern war das nicht klar, zumal einer von beiden sogar vor dem Kauf beim DULV nachgefragt hat, ob er das Flugzeug in Deutschland mit seiner Linzenz fliegen dürfte....
    Hallo nochmal,

    also gerade der DULV hat immer wieder darauf hingewiesen, dass das Fliegen ausländisch zugelassener UL in Deutschland nicht „Grauzone“, sondern schlichtweg verboten ist für Deutsche Staatsbürger. Ich habe das sogar schriftlich vom DULV bereits vor Jahren bekommen.

    Leider wurde aber von einigen in Foren und auf Treffen immer wieder anderes behauptet. Somit war ein solches klares Statement eigentlich mehr als überfällig, um dieser Falschinformation Herr zu werden.

    Schade um die, die diesen „Fachmeinungen“ aufgesessen sind und nun erstmal ein richtiges Problem haben.

  • Bemerkenswert finde ich aber, dass der DULV falsch zitiert.

    Durch die Kategorisierung als rein nationale Luftfahrzeuge und auf Grund mangelnder Abkommen und war und ist im § 99 Abs. 2 LuftVZO verfügt, dass ausländische ULs (>120 kg), der Muster- und Verkehrszulassung in Deutschland bedürfen, wenn ...

    Genau das steht eben nicht in § 99. Da steht nichts von Musterzulassung in Deutschland. Dort steht nur, dass eine Musterzulassung vorhanden sein muss. Auch eine französische Musterzulassung ist sicher eine Musterzulassung.

    Das klingt nach Haarspalterei, aber erfahrungsgemäß wird bei den Gerichten sehr genau auf Formulierungen geachtet.

    Bin auf die näheren Erläuterungen, die inzwischen einige Besitzer angefordert haben, gespannt

    Tom

  • Quax der Bruchpilot schrieb:
    Dort steht nur, dass eine Musterzulassung vorhanden sein muss. Auch eine französische Musterzulassung ist sicher eine Musterzulassung.
    Moin Tom!

    Ich gebe Dir 100% Recht, dass Formulierungen klar sein müssen. Aber nochmal: Luftsportgeräte (allein dieses Wort erzeugt bei mir schon 🤮) sind national geregelt und es gibt daher bewusst kein „Automatismus der Anerkennung“. Deshalb muss jedem klar sein, dass man sich nicht darauf berufen kann, dass ein UL vielleicht eine Zulassung in Südost Anatolien oder in Nord-Korea hat. 

    Musterzulassungen sind nur rein national!. Mit einigen Ländern gibt es Abkommen zur vereinfachten Anerkennung und dennoch erfolgt diese nur auf Antrag mit dann erteiltem Grrätekennblatt und Pflicht zur Stückprüfung.

    Eigentlich logisch…

  • Angel schrieb:
    Moin Tom!

    Ich gebe Dir 100% Recht, dass Formulierungen klar sein müssen. Aber nochmal: Luftsportgeräte (allein dieses Wort erzeugt bei mir schon 🤮) sind national geregelt und es gibt daher bewusst kein „Automatismus der Anerkennung“. Deshalb muss jedem klar sein, dass man sich nicht darauf berufen kann, dass ein UL vielleicht eine Zulassung in Südost Anatolien oder in Nord-Korea hat. 

    Musterzulassungen sind nur rein national!. Mit einigen Ländern gibt es Abkommen zur vereinfachten Anerkennung und dennoch erfolgt diese nur auf Antrag mit dann erteiltem Grrätekennblatt und Pflicht zur Stückprüfung.

    Eigentlich logisch…

    Ganz so einfach ist das nicht und dieser (erneut) um sich greifende Nationalismus ist eine nicht ganz ungefährliche Sache. Zuerst einmal sind auch Luftsportgeräte Teil des Luftverkehrs und das war, bis vor einigen Jahren und dem Aufkommen der UL Szene, einer der wenigen Bereiche des Öffentlichen Lebens, der Internationale Übereinkünfte getroffen hatte, die eigentlich über den Nationalismen stehen sollten. Deutschland hat eine Scheisshistorie mit solchen Sachen und wie man sich um Gesetze - der EU oder eben hier Internationale Übereinkommen hinwegsetzt, ist schon extrem - so wei beim GG seit 2008, 2009, 2015 oder auch 2019ff.

    Diejenigen die mal eine gute Luftrechtsausbildung genossen haben, werden sich daran erinnern das es da so etwas wie Rules of the Air, Freedom in the Air gibt und Chicago Abkommen etc. Teile der UL Szene sind der Meinung unter dem Deckmantel des Nationalismus diese ignorieren zu können oder sogar müssen - schön, sollen sie der Meinung sein, aber in Frage stellen muss man diese Art der Interpretation schon. Wir haben nicht nur eine Behörde, die heute ohne jegliche Rechtsgrundlage eines tatsächlichen Rechts ziemlich viel regeln was sie nie regeln dürften. 

    Nur einmal ein Beispiel: man hat sich aus der UL Szene die Freiheit erlaubt auch gewerblich ausserhalb eines AOC fliegen zu dürfen, damit ist so ein gewerblich betriebenes UL dann Teil des Internationalen Air Transportation Systems, damit wird es widersinnig eine Musterzulassung national und den Transport damit international zu akzeptieren = rechtlicher Kurzschluss.

    Ich bin mal gespannt ob die Nationalisten gewinnen, oder die Weltbürger. Ich habe da so meine Befürchtungen.

  • MikeMarkus schrieb:
    Ganz so einfach ist das nicht und dieser (erneut) um sich greifende Nationalismus ist eine nicht ganz ungefährliche Sache. Zuerst einmal sind auch Luftsportgeräte Teil des Luftverkehrs und das war, bis vor einigen Jahren und dem Aufkommen der UL Szene, einer der wenigen Bereiche des Öffentlichen Lebens, der Internationale Übereinkünfte getroffen hatte, die eigentlich über den Nationalismen stehen sollten. Deutschland hat eine Scheisshistorie mit solchen Sachen und wie man sich um Gesetze - der EU oder eben hier Internationale Übereinkommen hinwegsetzt, ist schon extrem - so wei beim GG seit 2008, 2009, 2015 oder auch 2019ff.
    Also mal ganz ehrlich:

    Steile These!

    Es kann und soll jedes Land selber regeln, wie ULs betrieben werden. Das ist unser Luftraum! Dazu gibt es Übereinkünfte in der EU. Das ist doch großartig und hat nichts - aber auch Garnichts mit „Nationalismus“ zu tun sondern mit Selbstverwaltung.

    Das in Zusammenhang zu bringen mit „wir hätten da eine Scheisshistorie mit solchen Sachen“ ist -sorry- albern und unpassend!

    Es gibt tolle Möglichkeiten, mit ULs auch Europaweit zu fliegen oder aber z.B. einen PPL zu machen.

    Wollen wir in Deutschland regeln, wie schnell ein Mofa in Litauen, oder ein Motorroller in Italien fahren darf? Ist das „Nationalistisch“ wenn die Litauer dort 50 fahren und wir 25?

    Wir haben in Deutschland sogar Föderalismus. Nicht einmal das Schulsystem ist einheitlich in Deutschland.

    Was gab es für ein Geschrei als Bachelor und Master eingeführt wurde…. Zur Vergleichbarkeit von Hochschulabschlüssen…

    Es zwingt Dich niemand UL zu fliegen. Wenn Du alles einheitlich geregelt haben willst, mach nen PPL und „be Happy“.

    Aber bitte jetzt nicht mit der Nationalismus Keule draufschlagen….

    Sorry, my2C

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