Flugplatz Taschenbuch vs. AIP VFR

Forum - Luftrecht
  • Hallo Peter, das wäre super mit einem BeispielScan. Mich interessiert auch, ob bei unkontrollierten Plätzen ebenfalls die Rollwege und Parkpositionen abgedruckt sind

  • Hallo,

    >
    > Sind da auch alle Flugplatzkarten drin oder nur die Anflugkarten?
    >

    Evtl. hat ja jemand einen FTK zur Hand, aber in der Version,
    die ich noch hatte waren jedenfalls *nicht* alle Flugplätze
    drinnen - es war nur ein kleiner Auszug der Plätze aus der AIP.

    Im Gegensatz dazu enthält das Flugplatz-Taschenbuch eine
    (meines Wissens ;-) vollständige Sammlung der in der AIP gelisteten
    Plätze.

    Finisher hat natürlich recht - Plätze, die keine offiziell
    veröffentlichte Platzrunde haben - oder entsprechend ihrer
    Betriebsgenehmigung nur etwas "selbst gemaltes", die sind
    dann auch nicht im FTB drinnen.
    (Ähnlich wie es auch keine offiziellen Sichtanflugkarten für
     die meisten Segelflugplätze gibt)

    Möchte man soetwas wie (fast) "alle Sichtanflugkarten immer zur Hand
    haben", dann ist das FTB keine schlechte Wahl.

    Der FTK deckt mehr "AIP Info" ab, hat aber (meines Wissens)
    nur einige Plätze als Sichtanflugkarte enthalten.

    "Geschmacksache" sagte der Affe und biss in die Seife...  ;-)))


    (Evtl. könnte ja mal jemand kurz überschlagen, wieviele Plätze
    im aktuellen FTK wirklich als Sichtanflugkarte drinnen sind?!)



    BlueSky9

  • Fliegertaschenkalender hat nicht alle Flugplatzkarte drin
  • Ich habe eine zwei Jahre alte AIP, wenn ich dann mit dem neuen Flugplatz Taschenbuch und der alten Karte aus der AIP fliege, ist es dann immer noch illegal? Wo steht geschrieben, dass ich zur Flugvorbereitung zwingend die AIP, sowie ICAO Karten nutzen muss ? Mit VFRnav und den o.g. Utensilien müsste das doch passen?!

  • Kartenmaterial muss geeignet und aktuell sein. Eine bestimmte Quelle ist nicht vorgeschrieben.

    Du kannst Dir vollkommen legal eine Anflugkarte auch selber zeichnen...

    Hier mal was zum Thema.


    Chris

  • Hallo,

    >
    > ...ist es dann immer noch illegal?
    >

    Wenn die Informationen aktuell sind und für dein
    Flugvorhaben ausreichend, dann kannst du mit einer
    von dir selbst bemalten Küchenrolle fliegen und
    es ist "legal".

    Es liegt in deiner Verantwortung.


    >
    > Wo steht geschrieben, dass ich zur Flugvorbereitung
    > zwingend die AIP, sowie ICAO Karten nutzen muss?
    >

    Nirgendwo.

    Denn das "musst" du auch nicht  :-)


    >
    > Mit VFRnav und den o.g. Utensilien müsste das doch passen?!
    >

    Das liegt einzig und alleine in deiner persönlichen Verantwortung.
    Du hast die Medien und die enthaltenen Daten zu bewerten und
    für geeignet zu empfinden.
    Das kann dir keiner abnehmen.

    Ich _persönlich_ fliege mit meiner 28-tägig aktualisierten EV3 Navi-App
    und den darin zugebuchten, digitalen Sichtanflug- und Flugplatzkarten
    der DFS. Das bewerte ich für mich nun schon seit Jahren als
    "aktuell und ausreichend"  ;-)))

    Ich _persönlich_ würde sagen, dass aber auch die Kombination aus
    einem frischen FTB und einem geuptadeten VFRnav durchaus
    als "aktuell und ausreichend" bezeichnet werden könnte :))


    BlueSky9

  • Flyit schrieb:
    ist es dann immer noch illegal? Wo steht geschrieben, dass ich zur Flugvorbereitung zwingend die AIP, sowie ICAO Karten nutzen muss ?
    Darf ich das mal in drei Bereiche gliedern?

    - Was ist juristisch Pflicht?
    - Was beruhigt das Gewissen?
    - Welche Vorhaltungen muss ich über mich ergehen lassen, wenn ich Lufträume oder Rechte verletze?

    Zu 1: Hat Bluesky schon treffend ausgeführt, es muss "geeignet" sein, damit Du den geplanten Flug durchführen kannst. Der Gesetzgeber ist da in der Tat erstaunlich großzügig und lässt viel Freiraum. "Geeignet" ist kein Begriff, der in bestimmten Publikationen bestimmter Hersteller mündet. "Geeignet" bedeutet, "Wenn Du sicher ankommst und keine Luftraumverletzung begangen hast, war es gut." Als ULer ist VFRnav mit aktuellen Lufträumen sicher ausreichend, die LR-Daten sind ganz gut verprobt, da passiert nicht viel.

    Zu 2: Es ist good Airmanship, die Platzrunde am Zielflugplatz zu kennen. Auf den Flugplätzen liegen frische AIP′s aus, also kann man vor Abflug auch schnell mal ein Photo mit dem Smartphone machen und noch 2-3 Ausweichflugplätze, das beruhigt und ist ganz hilfreich. Punkt. Ich oute mich mal mit einem Erlebnis zu Beginn meines Fliegerlebens. Ich startete in Rotenburg und wollte - geplant - nach Papenburg. Ein Freund SMS′te, er wäre grad in Höxter, ob ich nicht dazustoßen wolle. Kurz den Treibstoff überschlagen ... das Wetter ... passt. Nach links abbiegen und marsch ... "Ach Du Sch... - ich habe keine Anflugkarte für Höxter an Bord!" Panik, Schweißausbruch, was nun? Ich bin hingeflogen. Der Türmer wies mich in eine Links-Platzrunde auf die XX und siehe da, ich habe die Landung überlebt. Juristisch und hysisch. Ich betrachte es als Teil meiner Freiheit, einen geplanten Flug ad hoc zu ändern und eine fehlende Anflugkarte als geringes Hinderniss einzustufen. Heute ist das kein Thema, es ist alles auf dem Smartphone/Tablet, das passiert nicht mehr, aber damals muste ich den in der Schulung antrainierten, unbegründeten Reflex nach der Pflicht-Dabeihaben-Anflugkarte wirklich bewusst überwinden. Vielleicht nicht gerade für Hamburg und Mannheim, aber für die meisten Normal-Plätze geht es auch ohne und zur Not kann man einfach mal fragen.

    Zu 3: Luftraumverletzungen passieren auch mit perfekt vorbereiteten Karten allererster Qualität, meistens übriigens vertikal. Sie passieren nicht, weil die Karten falsch sind, sondern weil der Pilot ggf. mit seiner Position, dem Wetter oder anderer Ablenkung schlicht ... nicht aufpasst. Unfälle passieren wegen schlechtem Wetter oder Traibstoff aber solange kein Euroflighter neben Dir in allen Klappen hängt und Streifenwagen mit Blaulicht auf das Vorfeld brettern, war alles hinreichend.

    Damit kommen wir zu dem Thema WIRKLICHER Bedrohung ob Deines juristischen Seelenheils: NOTAMS! Die haben es wirklich in sich und DIE vor jedem Flug gelesen zu haben, ist die Frage ob Blaulicht oder nicht. Die stehen in keiner Karte, keiner AIP, keinem Anflugblatt. Ich hatte hier neulich in der Gegend eine EDR wegen Geflügelpest, die ich einfach nicht geleesen habe und das waren ... 6 Briefe ...

    Frank

    PS Ich mag den Fliegertaschenkalender nicht, zu klein, zu fitzellig, zu unpraktisch. Ich brauche Frequenzen und ggf. Treibstoff, die Bahnausrichtung kriege ich vom Türmer und die Länge spielt mit dem UL nicht wirklich eine große Rolle. Die UL Landeplätze, bei denen es eine Rolle spielen könnte, sind ohnehin nicht im FTK.

  • Danke für eure vielen hilfreichen Antworten. Den Tipp mit dem Abfotografieren hatte ich noch gar nicht auf dem Schirm. Das mache ich einfach mal mit der Deutschland ICAO Karte aus dem Klub und digitalisiert diese auf Handy und Tablet. Sauber bin ich. 

    Notams bekomme ich doch für meine Strecke aber kostenlos auf dfs-ais.de oder nicht? 

  • Flyit schrieb:

    Das mache ich einfach mal mit der Deutschland ICAO Karte aus dem Klub und digitalisiert diese auf Handy und Tablet. Sauber bin ich. 

    -----

    Du willst doch nicht ernsthaft, nur um 10 Euro zu sparen, die aktuelle ICAO-Karte im Club abfotografieren um sie bei einer Kontrolle dem BfLer auf deinem Handy zu zeigen????

    Zumal man sie, falls gültig, in Papierform ja ganz nebenbei auch noch prima zum Navigieren nutzen könnte

    ;-)  

  • Wenn ich die deutschen ICAO Karten kaufe, sind es nicht nur 10, sondern über 80 Euro. Nehme ich dann noch eine Original AIP kommen nochmal 180 Euro dazu. Da mache ich doch lieber ein kostenloses Foto und nehme den FTK oder Flugplatz Taschenbuch und mit der restlichen Kohle fliege ich 2 Stunden stattdessen....
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