Mindesthöhe Low Approach

Forum - Luftrecht
  • Chris_EDNC schrieb:
    Man muss zunächst sauber unterscheiden zwischen low approach und low pass. In dem Artikel mit dem Rechtsanwalt geht es um den low pass, das ist hier überhaupt nicht Thema.
    Dann mach mal!

    A low approach (sometimes referred to as a low pass) is the go-around maneuver following an approach. Instead of landing or making a touch-and-go, a pilot may wish to go around (low approach) in order to expedite a particular operation (a series of practice instrument approaches is an example of such an operation). 

    https://www.faa.gov/air_traffic/publications/atpubs/aim_html/chap4_section_3.html#:~:text=A%20low%20approach%20(sometimes%20referred,example%20of%20such%20an%20operation).

  • Chris_EDNC schrieb:
    Es geht hier im thread um den low approach, nicht low pass! 
    Richtig, und wenn du den Link öffnest, geht es auch in dem Bericht genau darum, Zitat aus dem Artikel:

    "Selbst an manch kontrolliertem Platz wird die Anfrage nach einem Low Approach akzeptiert, vor allem, wenn ein passionierter Flieger Dienst im Tower verrichtet."

    Dass die Begrifflichkeiten "Low Approach" und "Low Pass" gerne mal durcheinander geschmissen oder als ein und dasselbe angesehen werden, ist mir schon bewusst. Auch hier im Thread scheint mir beides vermischt zu werden. Ist in dem Link vielleicht etwas unglücklich, in der Überschrift von "tiefem Überflug" zu sprechen - aber selbst der Wikipedia-Artikel dazu schmeißt es ja durcheinander und übersetzt den "Low Approach" mit "tiefem Überflug".

  • LA: Anflug bis zur Schwelle, dann durchstarten. Z.B. trainieren von Anflügen, check Windsituation, etc.

    LP: Anflug bis zur Schwelle, tiefer Überflug der Bahn, am Bahnende durchstarten. Z.B. Check Windsituation, check Bahnzustand, Aussencheck des Flugzeuges.

    Chris

  • Chris_EDNC schrieb:

    Man muss zunächst sauber unterscheiden zwischen low approach und low pass. (...)

    Das sehe ich auch so!

    Beide Manöver haben ihre Berechtigung und sind grundsätzlich erstmal legal ohne eine Mindesthöhe.

    Chris

    Das sehe ich nicht so1

    Der Rechtsanwalt hat da nicht sauber getrennt und m.E. eher Verwirrung gestiftet.

    BTW: Wenn ich einen LOW APPROACH fliege, achte ich nur auf meine Antennen unterhalb meines Fliegers.

  • FlyingFriese schrieb:
    Das sehe ich nicht so
    Nunja, das sieht das Luftamt Süd aber schon so. Und es wären die ersten und einzigen illegalen Manöver, für die es Sprechgruppen gibt 😂

    Chris

  • Ach je, das ist doch gerade eine Diskussion um Worte.

    Nehmen wir das mal raus, damit die Vermischung rauskommt.

    Ein tiefer Überflug in hoher Geschwindigkeit (Summer, Zischer, schnell, tief, unter 500ft) ist nicht erlaubt, wenn nicht für Vorführungszwecke genehmigt.

    Ein Anflug wie zu einer Landung, jedoch ohne Landung/Berührung der Bahn/touch and go, ist einfach völlig erlaubt im Rahmen der Anflugverfahren.
    Und für den gelten halt die ganz normalen Höhen des Anfluges, respektiver der Platzrunde.

    Das heisst Platzrundenhöhe halten bis der Anflugpfad mit der Platzrundenhöhe schneidet.

    Für den Winkel würde ich mal flachestens 2,5-3,5° annehmen, da das die VASI/PAPI Winkel sind. 

    Wen von den beiden man low pass oder low approach nennt, ober ob ein low pass ein Landeanflug ohne Landung aber in Landekonfiguration ist, oder beides das gleiche ist erstmal völlig schnuppe, da beide nicht namentlich festgelegt sind.

    Aber eines ist eher sicher: keines von beiden ist ein Überflug deutlich über Anffluggeschwindigkeit mit eingezogenem Fahrwerk.

    Die kann man auch schlecht als "ich wollte mal die Landebahnbeschaffenheit sichten" erklären.

  • Typisch deutsch und Vollkaskomentalität. Macht′s doch nicht so kompliziert. Ihr fliegt zur Landung ganz normal und mein Gott man kann sich ja mal vertun und war zu schnell/zu hoch oder falsch ausgerichtet --> Go Around.  Ich bin der PIC und entscheide ob meine Landung realisierbar war, weder der Türmer, noch ein Paragraphenheini.

    Ansonsten lesen und verstehen:

    Zitat Fliegermagazin:

    "Klar ist jedoch: Wenn keine Landung, eine Übung zur Landung (dort auch mit Fehlanflugverfahren) oder vielleicht eine Erkundung des Bahnzustands geplant ist, wird es schwer, eine Unterschreitung der Mindesthöhe zu rechtfertigen."

    Eine Landeabsicht mit WOT und nahe VNE dürfte schwer argumentierbar sein.. Eine "Übung zurLandung" mit der adäquaten Speed und Konfiguration? Da würde ich jeden Rechtsstreit gewinnen!

    Natürlich sollte das nicht regelmässig passieren und schon gar nicht mit Ansage...nicht auf Flugtagen etc. soviel Grips sollte jeder haben....

  • Bisher hab ich das auch immer mega entspannt gesehen...egal ob low approach oder low pass in HH haben die eh alles möglich gemacht wenn es ging und nie hat ein Hahn danach gekräht.

    also: so what?

    Nun gibt es aber immer weitere Berichte (erstmal vor 2-3 Jahren weit weg aus Frankfurt) und kommt immer näher. 

    Hab nun mehrfach unabhängig gehört (nicht selbst erfahren) das auch in EDDH "Zischer" also die C172 mit 100kn on 3m Höhe nicht mehr gewünscht ist (nicht vom Tower, sondern von der LaLuBe)

    Kurz gesagt: Ich fürchte sofern das nicht irgendwann vor Gericht geklärt wird bleibt da Interpretationsspielraum für alle :-)

  • Steffen_E schrieb:
    Aber eines ist eher sicher: keines von beiden ist ein Überflug deutlich über Anffluggeschwindigkeit mit eingezogenem Fahrwerk.
    Solange es da kein letztinstanzliches Urteil gibt… Es gibt nirgendwo festgelegte Maximalgeschwindigkeiten. Auch Fahrwerk drinnen oder draussen ist nirgends festgelegt (selbes für Klappen), das sind alles nur Meinungen (auch das im Fliegermagazin ist nicht mehr und imho auch über weite Strecken schlicht falsch). So ein Prozess wäre mal interessant. 

    Dass die beiden Manöver an sich erstmal legal sind, steht hingegen vollkommen ausser Frage.

    Chris
  • Moin, 

    der low approach ist ein normales Verfahren hauptsächlich aus Trainingsgründen, um einen kompletten IFR-Anflug durchzugehen. Er wird deswegen anders angekündigt und freigegeben, damit der Lotse weiß, das er nicht warten muss, ob der Flieger landet, sondern er kann die Staffelung anpassen. Spart Zeit, vor allem bei viel Betrieb. Für Anflug und Durchstarten gelten alle Limits, auch das Anflugminimum, d.h. bei einem CAT1 ILS wird bei 200ft durchgestartet und der normale GA-Pfad geflogen. Das ist dann völlig legal. Tiefer geht auch, bei simulated CAT3, aber die werden fast nur noch im SIM geflogen.

    Im VFR-Bereich ist es meines Wissens nach nicht definiert, bis wohin man sinken darf, bevor man durchstartet, von daher bis zum Aufsetzen oder danach. Staffelung obliegt an unkontrollierten Plätzen den Piloten, deswegen ist die Ankündigung eines low approach nicht relevant, aber beim Durchstarten ist man verpflichtet, wie nach einem regulären Start auf die Platzhöhe zu steigen. 

    Daher gibt es keinen legalen low Pass und auch keinen legalen low approach schneller als mit Landegeschwindigkeit. 

    Und ich bin mir nicht sicher, ob der Überflug zur Feststellung des Pistenzustandes tatsächlich im Luftrecht abgebildet wird.

    In der Praxis muss dich ja erstmal jemand anzeigen und dann auch beweisen, was du da geflogen bist, siehe Kunstflug mit UL.

    Gruss Raller 

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