Unerlaubter Kunstflug mit UL - und deren Konsequenzen?

Forum - Luftrecht
  • Himmelsstuermer schrieb:
    Welche rechtlichen Schritte sind gegen ein solches fliegerisches Verhalten möglich? Anzeige? Wenn ja, wo (bei welcher Stelle?).
    Rechtliche Schritte gäbe es hier sicher - Allerdings haben solche Typen oft eine hohe Anzahl an Fanboys die Fehlverhalten auch noch goutieren und um jeden Preis verteidigen.

    Das "Problem" löst sich auf die eine oder andere Art von selbst. Entweder durch teure Rep. am Motor (vor kurzem wieder einen entsprechenden Patienten mit Drehzahlen über 6400 1/min versorgt), oder Darvin schlägt zu - siehe Aviation Safety Net. (Ich hatte mir vor Jahren mal erlaubt, das immanente Fehlverhalten eines anderen Segelfliegers in Frage zu stellen. Dafür gab es Verbalattacken vom feinsten. Kurze Zeit später ist der Typ nach Kollision am Fallschirm runter)

    Wichtig wäre es dafür zu sorgen, dass so einer niemanden mitreißt. (Platzbetreiber -> Hausrecht. Soll einfach von woanders aus starten)

  • Herr im Himmel,

    Ihr Starpiloten.

    Würde sich jeder mir solch einer Akribie um sich

    und seine fliegerischen Fähigkeiten kummern wie Ihr andere beobachtet,

    der Luftraum wäre sicherer und das Bfu hätte weniger zu tun.

    Der nächste Kasper schätzt dann das Gewicht von den Insassen und schaut

    wo er selbige ankacken kann.

    Ich könnte kotzen.

    Gruß

    Roman

  • Mal abgesehen davon, dass Du Deine Entertaste checken solltest, ist es doch ein kleiner Unterschied, ob man ein technisch für 600kg fähiges UL gemäß Papierlage überlädt oder eine Straftat mit Gefährdung Dritter begeht.

  • Ok,

    Du hast es nicht verstanden.

    Sorry

  • Gurkenschneider schrieb:

    Würde sich jeder mir solch einer Akribie um sich

    und seine fliegerischen Fähigkeiten kummern wie Ihr andere beobachtet,

    der Luftraum wäre sicherer und das Bfu hätte weniger zu tun.

    Mach Dir doch mal die Mühe und durchforste die Ergebnisse der Arbeit der BFU. 

    Würden einige Piloten sich nicht dermaßen idiotisch verhalten, DANN hätte genannte Institution weniger zu tun.

  • ... denkt doch mal an die Motorradfahrer - alles Raser* !!!!

    Viele Grüße
    vom Bodenpersonal im Unruhestand
    Ralf

    * liest man wenigsten in dem Blatt mit den 4 großen Buchstaben

  • Gespräch suchen, versuchen ihn „zu erreichen“, irgendwas. 

    Aber niemals denunzieren!! Dass man sowas überhaupt schreiben muss…

    Chris

  • Denunzieren=jemanden Anzeigen aus persönlichen oder niedrigen Beweggründen. Die sind hier nicht erkennbar.

  • Denke da muss man klar bei der Wortbedeutung Denunzieren bleiben und da würde ich nun wirklich etwas anderes verstehen.

    Eher die Frage, ob es ein berechtigtes Interesse gibt etwas zur Anzeige zu bringen, wenn vorherige Schritte nicht erfolgreich sind.

    Und um ehrlich zu sein glaube ich, dass wir alles wissen über wen wir hier reden .... und da muss man nun mal sagen, das er die Grenzen für sich individueller auslegt. 

    Ich sag mal so, ein großer Teil der Videos wären für mich mit meiner Einstellung zur Fliegerei nicht vertretbar.

    Ich bin froh, dass fast alle anderen deutschen Youtuber einfach unterhaltsamen und wie ich finde zweifelsfrei legalen Content produzieren.

    Ich glaube auch, dass er den Content ob hier oder bei den Videos liest und das schon ganz geil finden könnte.

    Hätte ich ein berechtigtes Interesse was zu unternehmen? Wohl kaum ganz direkt,....wäre ich Halter, Vater der Passagierin o.ä. würde ich das aber anders sehen.

    So oder so, ich glaube das tut unserer Community nicht gut, ist aber auch aushaltbar. 

    Mein Rat: Ist man nicht direkt betroffen solchen Typen einfach kein Forum bieten. Ist man betroffen dann erstmal schnacken (wohl meist mit begrenzten Erfolg) und ansonsten den LaLuBe′s überlassen

  • Steffen_E schrieb:
    Mal abgesehen davon, dass Du Deine Entertaste checken solltest, ist es doch ein kleiner Unterschied, ob man ein technisch für 600kg fähiges UL gemäß Papierlage überlädt oder eine Straftat mit Gefährdung Dritter begeht.
    Der Kunstflug an sich wäre aber glaube ich nur eine Ordnungswidrigkeit

    https://aopa.de/wp-content/uploads/54_Ordnungswidrigkeiten-und-Straftaten-im-Luftverkehr.pdf

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