Hallo zusammen,
im Zusammenhang mit den Vorgaben, die zur Aufrechterhaltung der Lizenz erforderlich sind, bin ich über folgenden Passus gestolpert:
Um die Rechte der Lizenz ausüben zu dürfen, müssen jedoch stets folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
gültiges medizinisches Tauglichkeitszeugnis (min. LAPL)
min. 12 Starts und Landungen auf UL, TMG oder SEP innerhalb der letzten 24 Monate
min. 12 Stunden Blockzeit (davon min. 6 Stunden als PIC) auf UL, TMG oder SEP innerhalb der letzten 24 Monate
min. ein Übungsflug von min. einer Stunde Flugzeit mit einem Fluglehrer oder Prüfer auf UL
Ist für mich persönlich jetzt eigentlich nicht so relevant, da ich auch 12 Stunden locker überschreite, aber ist das so zu verstehen, dass ich mir theoretisch auch Stunden, die ich gar nicht selbst geflogen bin, aufschreiben könnte? Bis dato trage ich mir tatsächlich nur die Stunden im Flugbuch ein, die ich auch "aktiv" selbst geflogen bin...