Rechte und Pflichten Flugleiter

Forum - Luftrecht
  • Hallo zusammen,

    auf unserer letzten Fortbildung für Flugleiter haben wir darüber diskutiert, welche Rechte und Pflichten ein Flugleiter hat. Im Allgemeinen sind diese natürlich bekannt. In der Auslegung besteht natürlich immer Interpretationsspielraum. 

    Wir haben mal folgendes Beispiel angenommen:

    Ein Flugleiter (kein BfL) weiß, dass ein Vereinskollege kein gültiges Medical besitzt. Während seines Flugleiterdienstes stellt er fest, dass jenes Vereinsmitglied mit seinem privaten UL am Rollhalt steht und zum Start auf die Piste rollen möchte.

    Hat der Flugleiter das Recht, bzw. sogar die Pflicht, den Start möglichst zu unterbinden? Muss er in irgendeiner Weise einschreiten? Anders herum: Macht er sich angreifbar, wenn er dies ignoriert, trotz besseren Wissens?

    Mögliche Antworten ergeben sich z.B. aus den Anweisungen für Flugleiter - hier Land Niedersachsen:

    3.15 Der Flugleiter hat im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht einen Start zu ver-

    hindern oder eine Landung zu verbieten, wenn die Sicherheit des Luftverkehrs

    oder die öffentliche Sicherheit gefährdet wird oder die Gefährdung nicht auf ande-

    re Weise beseitigt werden kann. 

    4. Sonstige Pflichten des Flugleiters

     4.1 Der Flugleiter unterrichtet die Luftfahrtbehörde und den Platzhalter unverzüglich

    über a) Verstöße gegen luftrechtliche Vorschriften, Auflagen und Verfügungen, [...]

    Daraus würde ich schließen, dass er dies eigentlich nicht ignorieren darf.

    Ich bin auf eure Meinung sehr gespannt.

  • *Popcorn* 😂

    Chris

  • Wirklich wissen kann der Flugleiter das nicht. Er kann maximal wissen, dass er im Verein keines vorgezeigt hat. Damit kann der Verein ihm die Nutzung des Fluggeländes untersagen (Hausrecht) und der Flugleiter als Vertreter des Vereins kann dann das Hausrecht durchsetzten.

    Und jetzt: mir bitte auch Popcorn

  • Meine Prämisse war allerdings, dass er es weiß.

    Und bevor jemand fragt: Das ist natürlich ein hypothetischer Fall. Im realen Leben würde man das logischerweise ganz anders regeln.

    Es geht hier halt um eine ganz konkrete Frage aus dem Unterricht, die so erst mal keiner beantworten konnte.

  • Die Frage wäre ja erstens, warum weis er das. Vermutlich zufällig aus dem Vereinsflieger. (dünnes Eis wenn jeder alles dort sehen kann)

    Ein abgelaufenes medical hat nichts mit Verkehrssicherheit zu tun. Wenn der FL davon weiß (darf er eigentlich pauschal nicht kontrollieren) muss er zumindest in NDS diesen Verstoß bei der Behörde anzeigen. Den Flug verhindern aber nicht.

    Warum steht hier unter Punkt 7 des Gerichtsurteils. Wenn eure FL nicht bestellt sind (also aktenkundig) ist es eh wurscht, dann sind es eh nur sachkundige Personen.

    PS: Aber jemandem im Verein anzeigen weil man etwas vielleicht ..... geht nie gut aus. 

    Nachtrag Anweisung FL der Landesbehörde NDS 

  • Im Verein ist man ja oftmals so eng befreundet, dass man durchaus wissen kann, ob jemand ein aktuelles Medical hat oder eben nicht. Der Flugleiter ist ja kein Fremder, sondern Vereinsmitglied. Mir ist bewusst, dass der ganze Fall theoretischer Natur ist. Denn man kann durchaus davon ausgehen, dass man sich in einem Verein nicht gegenseitig in die Pfanne haut, es sei denn man kann sich gar nicht leiden. Dass ein Flugleiter (ich spreche absichtlich nicht von einer sachkundigen Person) nichts dergleichen kontrollieren kann, ist natürlich völlig klar. 

    Mir geht es hier nur um eine formaljuristische Bewertung des Falles (den man analog noch betrachten könnte zu "Ablauf der Voraussetzungen der Passagierberechtigung" oder "Ablauf der 12h - innerhalb von 24 Monaten-Regel"). 

  • >Ein abgelaufenes medical hat nichts mit Verkehrssicherheit zu tun. Wenn der FL davon weiß (darf er eigentlich pauschal nicht >kontrollieren) muss er zumindest in NDS diesen Verstoß bei der Behörde anzeigen. Den Flug verhindern aber nicht.

    >Warum steht hier unter Punkt 7 des Gerichtsurteils. Wenn eure FL nicht bestellt sind (also aktenkundig) ist es eh wurscht, dann >sind es eh nur sachkundige Personen.

    Das sehe ich auch so. Ergänzen würde ich, dass sich die Meldepflicht dann aus der Anweisung für Flugleiter (in NDS) ergibt, welche ich oben schon zitiert habe und die das Gerichtsurteil (bzw. die dort zitierte Flugplatzgenehmigung) nur aufgreift.

    Die eigentliche Frage sollte damit abschließend beantwortet sein.

    Es ergibt sich die Frage, welche Rechtsfolgen es haben kann, wenn ein Pilot dann aus medizinischen Gründen verunglückt, er ohne Medical geflogen ist und der Flugleiter da de facto Kenntnis drüber hatte.

  • Feuerfresser schrieb:
    Mir geht es hier nur um eine formaljuristische Bewertung des Falles
    Wozu? Das wäre (wenn überhaupt) nur relevant, wenn man dem FL nachweisen könnte, dass er davon gewusst hat. Wird nie passieren.

    Generell: Was soll das? Wegen sowas haut niemand einen Kollegen in die Pfanne. Was anderes wäre, wenn jemand besoffen ins Cockpit steigt.


    Chris

  • Chris_EDNC schrieb:
    Wozu? Das wäre (wenn überhaupt) nur relevant, wenn man dem FL nachweisen könnte, dass er davon gewusst hat. Wird nie passieren.

    Generell: Was soll das? Wegen sowas haut niemand einen Kollegen in die Pfanne. Was anderes wäre, wenn jemand besoffen ins Cockpit steigt.

    Wie ich geschrieben habe, handelte es sich um eine Teilnehmerfrage aus dem Kurs. Ich finde es immer schön, wenn man diese dann im Nachgang fachlich fundiert beantworten kann. Bitte jetzt nicht zerpflücken, was das soll, ob man das machen würde etc. 
  • Feuerfresser schrieb:
    Es ergibt sich die Frage, welche Rechtsfolgen es haben kann, wenn ein Pilot dann aus medizinischen Gründen verunglückt, er ohne Medical geflogen ist und der Flugleiter da de facto Kenntnis drüber hatte.

    Wie gesagt der FL darf keine Dokumente kontrollieren (zumindest in NDS ist das so) und ihn nicht am Flug hindern. Die Ausübung der Rechte der Lizenz obliegt immer dem Piloten und ist gesetzlich festgelegt. Die Verantwortung liegt beim Piloten. 

    Wie es sich bei Benutzung einer Vereinsmaschine verhält steht auf einem anderen Blatt, denn der 1. Vorsitzende kann und muss Flugfreigaben entziehen.

    Chris_EDNC schrieb:

    Was anderes wäre, wenn jemand besoffen ins Cockpit steigt.

    Da ist der FL auf jeden Fall in der Pflicht wenn er bemerkt das einer voll ist, den das gefährdet die Sicherheit auch schon am Boden.
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