Überprüfung fortlaufende Flugerfahrung 1h Fluglehrer

Forum - Luftrecht
  • Hallo Fliegerkameraden,

    bei dem schönen Wetter schauen vielleicht nicht ganz so viele ins Forum,aber ich versuche es mal.

    Wir nutzen den Vereinsflieger in dem gut ersichtlich ist,was man braucht um immer aktuell zu sein hinsichtlich Überprüfungen ,Start und fortlaufenden Erfahrungen sowie Trainingsstand. Nun steht für mich laut ,,meinem" Kalendar 1h mit Fluglehrer an. aber es ploppt ein Hinweis auf,den ich nicht verifizieren kann. Fragen an FI und andere Fliegerkollegen geben mir widersprüchliche Angaben. Also versuche ich es mal hier.

    Meine Lizenzen: SPL Segelflug 

                                  Aufbau TMG 

                                  UL 

                                  LAPL(A)- SEP mit Eintrag TMG

    Beim 1h mit FI TMG tauch nun der Hinweis auf:

    SFCL.160.SPL - Anforderungen hinsichtlich der fortlaufenden Flugerfahrung (TMG)

    SPL Inhaber mit Flugrechten für TMG, die auch Inhaber einer Lizenz für TMG nach der Verordnung (EU) Nr . 1178/2011 Anhang I (Teil-FCL) sind,sind von folgenden Auflagen ausgenommen:

    - 12h Flugzeit(inkl. Segelflug)

    - 6 h Flugzeit(TMG)

    - 12 Starts und Landungen

    - 1h Flugzeit mit Lehrer

    Wie darf ich das verstehen , ich bekomme es gerade nicht zugeordnet?

    Nicht falsch verstehen, alles was mehr ist schadet sicher nicht und ist gut für den Trainingsstand, aber ich bin Vielflieger auf allen meinen Klassen und eher für mehr als zu wenig.-))) 

    In Hoffnung auf Licht im Dunkel...

    LG Robert

  • Nach meinem Verständnis bedeutet das nur folgendes (dickes bitte nur als Betonung sehen):

    Wenn ich einen TMG im SPL habe

    und

    einen TMG im (gültigen) LAPL/PPL

    dann

    brauche ich die Flugstunden/Starts/Lehrerflüge sonstwas nicht im SPL durchzuführen, da ich sie bereits im LAPL/PPL durchgeführt haben muss.

    Für ULs gilt das leider nicht, da muss der Fluglehrerflug ebenfalls geflogen werden. Daher mache ich immer eine Befähigungsüberprüfung im SEP, dann sind LAPL-SEP/LAPL-TMG und SPL-TMG und SPL-UL alle auf einen Schlag gültig, egal was ich womit geflogen habe.

    Diese ganzen wenn und abers werden manchmal in Vereinsflieger angemahnt, das kenne ich.

  • Letztendlich hast du ja 2 Vorschriften zu beachten SFCL (für Segelflieger)  und die FCL (für Motor)

    Was für dich gilt hängt auch davon ab wo der TMG eingetragen ist SPL, LAPL oder beides. (Ich weiß, das wird teils diskutiert :-) , ich hab mir das nach Diskusion mit meiner LaLuBe in den LAPL eintragen lassen )

    VF bildet das m.M nach nicht sauber ab.

    Gut beschrieben ist das vom DAeC

    https://www.daec.de/fileadmin/user_upload/files/2021/Sportarten/Segelflug/20210306_4_Sailplane_Rule_Book_Part-SFCL.pdf

  • Das bringt ja schon mal Licht ins dunkel..-))) Ich habe den TMG im SPL sowie im LAPL eingetragen. UL ist klar ..is ja separat. Das mit der Befähigungsüberprüfung finde ich ne Super Idee..

    Ein schönes Fliegerwochenende..

  • Cloudhuntereic schrieb:
    Das mit der Befähigungsüberprüfung finde ich ne Super Idee..
    kann ich nur empfehlen. Diese Fluglehrerflüge sind immer ganz nett, aber oft auch nur zum Erfüllen der Formalität.

    Mit einer BÜ wird man auch gefordert oder halt gefördert (je nach Bedarf der Fähigkeiten)

    Und ich habe inzwischen sogar einen Prüfer, der US-FI ist und mit einem Rutsch ist mein US-PPL auch gültig ;-)


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