Zumindest bei LAPL / PPL ist der Flug so beschrieben:
"Auffrischungsschulung von mindestens 1 Stunde Gesamtflugzeit mit einem Lehrberechtigten"
Aus den verschiedenen Dokumenten kann man imho folgendes zusammenfassen:
Der Flug muss
Bzgl. der Aussage "ein Event, also zusammenhängend", würde ich jetzt mal sagen, dass man nicht 30 Minuten auf eine Insel fliegt, den Tag dort verbringt und dann wieder 30 Minuten zurückfliegt.
Naja, kommt natürlich darauf an wo man losfliegt: Selbst mit einer Blackwing oder VL3 braucht man ja von Breitscheid aus auch mit Vollgas sicher locker die Stunde auf die nächstgelegene Insel, somit alles ok. Sieht ab EDWI natürlich schon ein ganz klein wenig anders aus…🤣
Beim LuftsportVerband Bayern steht z.B. das hier:
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https://www.lvbayern.de/mitgliederservice/sparten-luftsportjugend/ultraleicht/ausbildung/
Der Übungsflug muss ‘an einem Stück’ durchgeführt werden, also nicht morgens eine halbe und abends eine halbe stunde. Es sind Aufsetz- und Durchstartübungen zulässig oder „ Low approach“, an anderen Plätzen oder am Start- und Landeplatz.
Achtung: Die Stunde Flugzeit darf nicht unterbrochen werden. Aufsetzen und Durchstarten ist möglich.
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Daher haben wir das auch immer so gehandhabt.
Rechtsgrundlage vermutlich dann der Begriff "ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit" (also "ein Flug") in der LuftPersV § 45.
Wenn jemand wo anders gerne landen will oder das Handling auf einem anderen Platz üben, dann halt einfach eine Stunde Hinflug und eine Stunde zurück. Heisst ja "mindestens einer Stunde Flugzeit".
Michael
MichaelKu schrieb:So eine Sache kannte ich auch und habe auch immer so gemacht, wobei ich, insbesondere bei Leute die ich nicht kenne, bzw. bei der ich weiß, dass sie wenig fliegen, immer mindestens 2-3 Landungen und eine Ziellandung verlange.Daher haben wir das auch immer so gehandhabt.
Rechtsgrundlage vermutlich dann der Begriff "ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit" (also "ein Flug") in der LuftPersV § 45.
Wenn jemand wo anders gerne landen will oder das Handling auf einem anderen Platz üben, dann halt einfach eine Stunde Hinflug und eine Stunde zurück. Heisst ja "mindestens einer Stunde Flugzeit".
Bei Leute, die sehr viel fliegen, und bei der ich weiß, dass es mehr oder weniger nur ein Formakt ist, werde ich natürlich nicht so streng...
lucabert schrieb:Genau, aber das ist ja kein Problem. Ich mache dann z.B. 60 Minuten Flugzeit mit Ziellandungen am Schluss (die erste dann z.B. noch mit Durchstartübung) und dann erst die weitere Landungen anschließend. So habe ich immer sicher einen Flug (nicht einmal durch Touch&Go unterbrochen) mit mindestens 60 Minuten - und gesamt dann halt z.B. 75 Minuten.
immer mindestens 2-3 Landungen und eine Ziellandung verlange.
Und natürlich immer auf den Kandidaten abgestimmt. Man merkt ja im Gespräch was er öfter und was nicht so oft macht.
Hm, gerade erst bei einem Übungsflug erlebt: Wetter war marginal und nach einer knappen halben Stunde als Bestandteil des Übungsflug "Weather Decision Making" = Flugabbruch. Nächsten Tag wieder in die Luft, kurz vorher noch mit der Behörde telefoniert und die Aussage war - Gesamtflugzeit muss über 1 Stunde sein und jetzt noch eine halbe Stunde fliegen wäre ok. also nichts mit 1 Stunde "im Stück". Scheint also doch recht unterschiedlich gehandhabt zu werden?
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