francop schrieb:Ich habe mich mit dem zuständigen Mitarbeiter verbinden lassen - Herr Einführer, wenn ich mich richtig erinnere - und er teilte mir mit, es wird NICHTS mit Sharks gemacht, solange die Rechtsnachfolge von dem Musterbetreuer nicht geregelt ist. Ich weiss nicht ob sich das auf alle Sharks bezogen hatte - sprich neu und alt - oder nur auf gebrauchte im Ausland weil ich ihm auf einen gebrauchten im Ausland ansprach, das ich auf dem deutschen Register ummelden wollte.
Hmhm....die Shark hat dich eine Musterzulassung und zwingend erforderlich ist ein Musterbetreuer ja nun nicht. Was konkret hat der DAeC denn gesagt?
"Ohne Musterbetreuer wird nichts gemacht, bis der Nachfolger geregelt ist....."
Oliver_K schrieb:Ist es aber einen Einzelfall? Sharks sind - laut Gerätekennblatt - derzeit nur bis 472Kg Zuladung verfügbar, allerdings bieten und verkaufen Shark Händler diese mit 600kg Auflastung - also 601 Rettungsschirm, verstärkte Verankerung, speziell für das deutsche Markt. Wenn das Gerätekennblatt sagt: 472kg MTOW aber der Kunde einen Vertrag abgeschlossen, wo das Flugzeug 600Kg MTOW hat, dann bekommt er höchstens einen Flugzeug mit 472Kg Abfluggewicht ausgeliefert weil eine Änderung oder Erweiterung der Musterzulassung durch den Inhaber der Musterzulassung beantragt werden muss.
Zum vorherigen Beitrag. Der Sachverhalt mit dem Musterbetreuer (tot) etc. scheint ja doch wohl konkret auf einen Einzelfall eines Betroffenen hinzuweisen. Das ist natürlich nicht schön für jemanden der sich in einen Vogel verliebt hat.
Und da das nicht geregelt ist, kann ich mir vorstellen dass es einige Kunden gibt, die bereits ein Shark mit 600Kg MTOW bestellt haben aber diese nicht erhalten können.....
Nun ist der Hersteller vom Shark ja nicht weg...es muss ja keinen Musterbetreuer geben..so what?
Alles Themen, die sich regeln lassen
Denke die Rolle des Musterbetreuers wird da überbewertet
francop schrieb:Nun ist der Hersteller vom Shark ja nicht weg...es muss ja keinen Musterbetreuer geben..so what?
Alles Themen, die sich regeln lassen
Denke die Rolle des Musterbetreuers wird da überbewertet
Von der Webseite des DAEC:
ÄNDERUNG EINER MUSTERZULASSUNG (MUSTERZULASSUNG BEIM DAEC)
Eine Änderung oder Erweiterung der Musterzulassung wird durch den Inhaber der Musterzulassung beantragt. Ist der Nachweis der Lufttüchtigkeit erbracht, wird das Gerätekennblatt des Musters geändert. Die Eintragung erfolgt dort, wo das UL seine Musterzulassung hat.
Ich habe selbst Kontakt mit der DAEC diesbezüglich gehabt und dort habe ich folgende Aussage bekommen.
Ohne Musterbetreuer, wird nichts bzgl Gerätekennblattänderungen gemacht - weder ausländische Maschinen auf Deutsche Register umgemeldet, noch kein 600Kg MTOW Auflastung o.ä genehmigt.. Thomas ist wie lange nicht mehr unter uns? Die Rechtsnachfolge ist dennoch immer noch nicht rechtlich geregelt.
Somit unterscheidet sich leider Deine Meinung zum Thema Musterbetreuer von der Meinung des DAEC....
Ne, glaub ich nicht...wir reden nur von anderen Ausgangslagen...
Aber du hast natürlich Recht, die Basis das Thomas mit seinem Gyro vom Himmel gefallen ist ist mehr als schlecht.
Und sicher mag es da nun Fragen nach der Rechtsnachfolge geben, ist schließlich Business
Aber:
Es wird möglich sein seine neu erworbene Shark mit 472,5 kg zuzulassen...der Flieger hat ja eine Musterzulassung und wird via Stückprüfung zugelassen
Bei Erwerb eines ausländisch registrierten Gebrauchtfliegers (meine ich) braucht der Klasse 5 Prüfer eine Statement seitens Musterbetreuer (da bin ich mir nicht ganz sicher)
Bei Auflastung auch (anderes Thema)
Grundsätzlich könnte der Hersteller ja unterstützen (o.k. könnte ein Thema mit der Rechtsnachfolge von Thomas sein da ein Veto einzulegen)
... aber: Wenn der DAeC das anders sieht, dann tja...
francop schrieb:Der DAeC sieht das schon richtig.
... aber: Wenn der DAeC das anders sieht, dann tja...
Ja, Olli das unterschreibe ich so...
Ausgangslage war ja, des Problem was passiert, wenn heute jemand einen Kaufvertrag zu einer Shark hat, die ja in 472,5kg zugelassen ist
Und auch wenn es derzeit keinen Musterzulasser gibt, bzw die Rechtsfolge nicht geklärt ist, wäre die Shark ja zulassbar.
(Wenn du mir jetzt sagt das geht nicht, glaub ich dir das, du stehst da tiefer drin)
Änderungen sind ja ein ganz anderes Thema
francop schrieb:…und wenn Du ein Shark mit 600kg MTOW bestellt hast? Diese werden von den Händlern angeboten. Ich hatte Kontakt mit Thomas gehabt und er meinte damals, die 600kg ist praktisch erledigt.
Es wird möglich sein seine neu erworbene Shark mit 472,5 kg zuzulassen...der Flieger hat ja eine Musterzulassung und wird via Stückprüfung zugelassen
Tja, und was nun? Da hat man ein Jahr auf einen Flugzeug gewartet aber wegen Rechtsstreit in DE nach einem tragischem Unfall, kann das Flugzeug nur mit einem geringeren MTOW ausgeliefert werden.
francop schrieb:Es ist natürlich nicht so einfach. Ich könnte das jetzt genauer mal darlegen, aber wir schweifen hier jetzt ziemlich vom Thema ab.Und auch wenn es derzeit keinen Musterzulasser gibt, bzw die Rechtsfolge nicht geklärt ist, wäre die Shark ja zulassbar.
(Wenn du mir jetzt sagt das geht nicht, glaub ich dir das, du stehst da tiefer drin)
SteveP schrieb:Aber das ist doch alles lange bekannt........
…und wenn Du ein Shark mit 600kg MTOW bestellt hast? Diese werden von den Händlern angeboten. Ich hatte Kontakt mit Thomas gehabt und er meinte damals, die 600kg ist praktisch erledigt.
Wir haben lange auf unseren 600Kg Flieger gewartet. Und ich weiss gar nicht mehr auf wie vielen Messen mir die Hersteller versichert haben, die Zulassung wäre so gut wie fertig. Es ging ja sogar so weit, dass sich Verkäufer auf der Messe mit der Zulassung haben feiern lassen. Bei genauerem Hinsehen stellte sich dann raus, die waren mit VVZ unterwegs, Und damit hätte genau das, was mit Shark passiert ist, geschehen können.
Ich persönlich würde keinem Verkäufer glauben. Wir haben mehrfach versucht, eine Rücktrittsklausel für diese Fälle zu bekommen. Alle Verkäufer wollten das Risiko der Nichtzulassung auf uns abwälzen. Deshalb haben wir die Verträge vorbereitet, und der Händler/Musterbetreuer hat die verbindliche Bestellung am Tag der Musterzulassung auf dem Tisch gehabt. Und was soll ich sagen, wir haben einen "geilen Flieger".
Diese Diskussion über Bestellungen auf "Versprechensgrundlage" habe ich über Jahre mit Vereinsmitgliedern und Verkäufern gehabt. Ich bin froh, dass ich mich nicht überreden ließ. Besonders wenn der Vertragspartner im Ausland ist, sind die Ansprüche eher schwer durchzusetzen.
Immerhin geht es um viel Geld und ich wundere mich immer, dass Leute beim Flieger Verträge unterschreiben die sie beim Autokauf niemals akzeptieren würden.
Tom