ausländische Luftsportgeräte

Forum - Luftrecht
  • francop schrieb:
    Hmhm....die Shark hat dich eine Musterzulassung und zwingend erforderlich ist ein Musterbetreuer ja nun nicht. Was konkret hat der DAeC denn gesagt?
    Ich habe mich mit dem zuständigen Mitarbeiter verbinden lassen - Herr Einführer, wenn ich mich richtig erinnere - und er teilte mir mit, es wird NICHTS mit Sharks gemacht, solange die Rechtsnachfolge von dem Musterbetreuer nicht geregelt ist. Ich weiss nicht ob sich das auf alle Sharks bezogen hatte - sprich neu und alt - oder nur auf gebrauchte im Ausland weil ich ihm auf einen gebrauchten im Ausland ansprach, das ich auf dem deutschen Register ummelden wollte. 

    "Ohne Musterbetreuer wird nichts gemacht, bis der Nachfolger geregelt ist....."

  • Oliver_K schrieb:
    Zum vorherigen Beitrag. Der Sachverhalt mit dem Musterbetreuer (tot) etc. scheint ja doch wohl konkret auf einen Einzelfall eines Betroffenen hinzuweisen. Das ist natürlich nicht schön für jemanden der sich in einen Vogel verliebt hat.
    Ist es aber einen Einzelfall? Sharks sind - laut Gerätekennblatt - derzeit nur bis 472Kg Zuladung verfügbar, allerdings bieten und verkaufen Shark Händler diese mit 600kg Auflastung - also 601 Rettungsschirm, verstärkte Verankerung, speziell für das deutsche Markt. Wenn das Gerätekennblatt sagt: 472kg MTOW aber der Kunde  einen Vertrag abgeschlossen, wo das Flugzeug 600Kg MTOW hat, dann bekommt er höchstens einen Flugzeug mit 472Kg Abfluggewicht ausgeliefert weil eine Änderung oder Erweiterung der Musterzulassung durch den Inhaber der Musterzulassung beantragt werden muss.

    Und da das nicht geregelt ist, kann ich mir vorstellen dass es einige Kunden gibt, die bereits ein Shark mit 600Kg MTOW bestellt haben aber diese nicht erhalten können..... 

  • Nun ist der Hersteller vom Shark ja nicht weg...es muss ja keinen Musterbetreuer geben..so what?

    Alles Themen, die sich regeln lassen

    Denke die Rolle des Musterbetreuers wird da überbewertet

  • francop schrieb:

    Nun ist der Hersteller vom Shark ja nicht weg...es muss ja keinen Musterbetreuer geben..so what?

    Alles Themen, die sich regeln lassen

    Denke die Rolle des Musterbetreuers wird da überbewertet

    Von der Webseite des DAEC:

    ÄNDERUNG EINER MUSTERZULASSUNG (MUSTERZULASSUNG BEIM DAEC)

    Eine Änderung oder Erweiterung der Musterzulassung wird durch den Inhaber der Musterzulassung beantragt. Ist der Nachweis der Lufttüchtigkeit erbracht, wird das Gerätekennblatt des Musters geändert. Die Eintragung erfolgt dort, wo das UL seine Musterzulassung hat.

     Ich habe selbst Kontakt mit der DAEC diesbezüglich gehabt und dort habe ich folgende Aussage bekommen.

    Ohne Musterbetreuer, wird nichts bzgl  Gerätekennblattänderungen gemacht - weder ausländische Maschinen auf Deutsche Register umgemeldet, noch kein 600Kg MTOW Auflastung o.ä genehmigt.. Thomas ist wie lange nicht mehr unter uns? Die Rechtsnachfolge ist dennoch immer noch nicht rechtlich geregelt.

    Somit unterscheidet sich leider Deine Meinung  zum Thema Musterbetreuer von der Meinung des DAEC.... 

  • Ne, glaub ich nicht...wir reden nur von anderen Ausgangslagen...

    Aber du hast natürlich Recht, die Basis das Thomas mit seinem Gyro vom Himmel gefallen ist ist mehr als schlecht.

    Und sicher mag es da nun Fragen nach der Rechtsnachfolge geben, ist schließlich Business

    Aber:

    Es wird möglich sein seine neu erworbene Shark mit 472,5 kg zuzulassen...der Flieger hat ja eine Musterzulassung und wird via Stückprüfung zugelassen

    Bei Erwerb eines ausländisch registrierten Gebrauchtfliegers (meine ich) braucht der Klasse 5 Prüfer eine Statement seitens Musterbetreuer (da bin ich mir nicht ganz sicher)

    Bei Auflastung auch (anderes Thema)

    Grundsätzlich könnte der Hersteller ja unterstützen (o.k. könnte ein Thema mit der Rechtsnachfolge von Thomas sein da ein Veto einzulegen)

    ... aber: Wenn der DAeC das anders sieht, dann tja...

  • francop schrieb:
    ... aber: Wenn der DAeC das anders sieht, dann tja...
    Der DAeC sieht das schon richtig.
    Es gibt den rechtlichen Begriff des Musterbetreuers gar nicht.
    Was als Musterbetreuer verstanden wird, ist die Partei und Vertragspartner der Verbände welche die Zulassung mit dem Verband durchgeführt hat. Diese Partei hat auch die Gebühren bezahlt.
    Diese Partei hat auch die Hand drauf gegenüber dem Verband zu bestätigen (und nachzuweisen) ob ein importiertes Gebrauchsflugzeug dem Baumuster entspricht
    Die Verbände interessiert auch nicht wer irgendwelche Rechte an der Konstruktion hat. Der Hersteller kann jederzeit wieder eine Musterzulassung anstoßen. Geht dann halt von vorne los.
    Das ist halt der Unterschied ob der Hersteller die Zulassung macht oder eine Firma sich Flugzeuge importiert und die Zulassung durchführt. Viele ausländische Hersteller sahen das früher gerne als Vorteil. Der Zulasser muss sich durch die deutschen Verordnungen quälen, Nachweise erstellen und trägt die Kosten und ist haftbar. Notwendige Änderungen für die Anforderungen wurden nach dem Import durchgeführt. Funktioniert solange wie der Vertragspartner der Verbände  existiert und die notwendigen Mittel / Expertise hat, gegebenen falls auch ohne Rückhalt des Herstellers angeordnete Änderungen oder Rückrufe durchzuführen. Wenn Hersteller und Zulasser sich nicht mehr grün sind kann es für die Kunden schwierig werden. Das tu und darf die Verbände nicht interessieren. Für die ist Ihr Vertragspartner entscheidend.
  • Ja, Olli das unterschreibe ich so...

    Ausgangslage war ja, des Problem was passiert, wenn heute jemand einen Kaufvertrag zu einer Shark hat, die ja in 472,5kg zugelassen ist

    Und auch wenn es derzeit keinen Musterzulasser gibt, bzw die Rechtsfolge nicht geklärt ist, wäre die Shark ja zulassbar.

    (Wenn du mir jetzt sagt das geht nicht, glaub ich dir das, du stehst da tiefer drin)

    Änderungen sind ja ein ganz anderes Thema

  • francop schrieb:
    Es wird möglich sein seine neu erworbene Shark mit 472,5 kg zuzulassen...der Flieger hat ja eine Musterzulassung und wird via Stückprüfung zugelassen
    …und wenn Du ein Shark mit 600kg MTOW bestellt hast? Diese werden von den Händlern angeboten. Ich hatte Kontakt mit Thomas gehabt und er meinte damals, die 600kg ist praktisch erledigt.

    Tja, und was nun? Da hat man ein Jahr auf einen Flugzeug gewartet aber wegen Rechtsstreit in DE nach einem tragischem Unfall, kann das Flugzeug nur mit einem geringeren MTOW ausgeliefert werden. 

  • francop schrieb:

    Und auch wenn es derzeit keinen Musterzulasser gibt, bzw die Rechtsfolge nicht geklärt ist, wäre die Shark ja zulassbar.

    (Wenn du mir jetzt sagt das geht nicht, glaub ich dir das, du stehst da tiefer drin)

    Es ist natürlich nicht so einfach. Ich könnte das jetzt genauer mal darlegen, aber wir schweifen hier jetzt ziemlich vom Thema ab.
    Es geht ja hier um den Strafstaatsbestand für Piloten deren Lebensmittelpunkt in D-Land liegt und ein nicht D-M registriertes UL in D-Land bewegen. Das dadurch einige nicht die Möglichkeit gegeben wird Ihren fremd registrierten Vogel hier zu bewegen ist natürlich nicht schön, war aber schon immer so. Verkäufer reden Kunden gerne die Welt schön und verschweigen (oft auch nicht aus böser Absicht) manchmal einiges. Die meisten UL Händler sind Überzeugungstäter (Reich wird damit keiner) und möchten auch selber alles positiv sehen. Wenn man heiß auf einen Flieger ist (ist mir selber mal bei einem Tragschrauber passiert) informiert man sich oft ja, sieht aber alles doch durch eine rosa Brille und  man ist ja nicht immer so Tief in den Themen drin. Nach meinen Erfahrungen ist es wichtig zu verstehen, wer hinter der Zulassung steht (Hersteller oder dritte Partei) und wie Anspruchsgrundlagen des Kunden aufgebaut sind und wer einspringt wenn mal was schief geht (Unfall, Insolvenz etc.).
    Dann kann man auch eine persönliche Risikoanalyse machen und sich danach entscheiden.
  • SteveP schrieb:
    …und wenn Du ein Shark mit 600kg MTOW bestellt hast? Diese werden von den Händlern angeboten. Ich hatte Kontakt mit Thomas gehabt und er meinte damals, die 600kg ist praktisch erledigt.
    Aber das ist doch alles lange bekannt........

    Wir haben lange auf unseren 600Kg Flieger gewartet. Und ich weiss gar nicht mehr auf wie vielen Messen mir die Hersteller versichert haben, die Zulassung wäre so gut wie fertig. Es ging ja sogar so weit, dass sich Verkäufer auf der Messe mit der Zulassung haben feiern lassen. Bei genauerem Hinsehen stellte sich dann raus, die waren mit VVZ unterwegs, Und damit hätte genau das, was mit Shark passiert ist, geschehen können.

    Ich persönlich würde keinem Verkäufer glauben. Wir haben mehrfach versucht, eine Rücktrittsklausel für diese Fälle zu bekommen. Alle Verkäufer wollten das Risiko der Nichtzulassung auf uns abwälzen. Deshalb haben wir die Verträge vorbereitet, und der Händler/Musterbetreuer hat die verbindliche Bestellung am Tag der Musterzulassung auf dem Tisch gehabt. Und was soll ich sagen, wir haben einen "geilen Flieger".

    Diese Diskussion über Bestellungen auf "Versprechensgrundlage" habe ich über Jahre mit Vereinsmitgliedern und Verkäufern gehabt. Ich bin froh, dass ich mich nicht überreden ließ. Besonders wenn der Vertragspartner im Ausland ist, sind die Ansprüche eher schwer durchzusetzen.

    Immerhin geht es um viel Geld und ich wundere mich immer, dass Leute beim Flieger Verträge unterschreiben die sie beim Autokauf niemals akzeptieren würden.

    Tom

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