ausländische Luftsportgeräte

Forum - Luftrecht
  • Angel schrieb:
    Dort steht nur, dass eine Musterzulassung vorhanden sein muss. Auch eine französische Musterzulassung ist sicher eine Musterzulassung.
    Aber nicht wenn der ganze Abschnitt mit den entsprechenden Paragraphen eine rein national geregelte Sache beschreibt.
    Man muss Gesetze und Verordnungen immer im Zusammenhang lesen. Der Geist (also die Absicht was geregelt werden soll) ist Entscheidend.
    Und hier sollen und werden nationale Dinge geregelt. Daher ist auch eine nationale Musterzulassung gemeint.
    Das es eine Musterzulassung auch in anderen Länder gibt ist nicht relevant. Die kann ja ganz anderen Normen entsprechen. Ansonsten wäre so was wie Musterzulassung nach "EASA Norm sowieso" im Text enthalten.
    Luftsportgeräte sind keine Flugzeuge. Und ein SPL in D-Land ist keine Pilotenlizenz sondern eine Lizenz für Laufsportgeräteführer. Das hat nix mit Chicago oder EASA zu tun.
    Wenn man weiß wie juristisches Ableiten und Denken funktioniert (und das muss nicht immer dem gesunden Menschenverstand entsprechen), ist das nachvollziehbar und die Chancen das vor Gericht anders bewertet zu bekommen sind gering (Die Behörden würden dann sowieso in die nächste Instanz gehen).

  • Ein Bestandsschutz der bisher in Betrieb an ausländische UL wäre doch fair gewesen. Dann sterben die Maschinen nach und nach aus und kein Deutscher darf mehr einen ausländischen UL Schein machen und gut. 

    Aber dadurch werden sehr viele gleichgesinnte nette Piloten die weder die Medical noch die Rettungspflicht umgehen wollten von ihren schönen Flugzeugen enteignet. Welche Flieger haben denn so eine Zulassung? Black Wing, VL3 , Blackshape usw usw. Wirklich schöne Flugzeuge. 

    Ich bin gespannt wie die betroffenen reagieren und agieren. 

  • Oliver_K schrieb:
    Aber nicht wenn der ganze Abschnitt mit den entsprechenden Paragraphen eine rein national geregelte Sache beschreibt.
    Sorry, genau das wolle ich eigentlich ausdrücken. Ich bin voll bei Dir. „“Nationalismus-Gedanken“ 🙈🤣.

    Bitte halt uns doch mal auf dem Laufenden, was die Anfrage beim BMVI ergeben hat… Sehr gute Idee, dass mal einzufordern! 

    Wir sollten bei allem froh sein, dass wir soviele Freiheiten haben in Deutschland! Auch das BMVI ist uns ja nicht schlecht gesonnen und hat uns ja schließlich auch die 600KG ermöglicht. Eine ganz große Leistung - und das meine ich ohne Häme oder Ironie.

    Selbst das LBA ist uns derzeit wohl-gesonnen, weshalb wir mit der ein oder anderen Äußerung auch zurückhaltend sein sollten. Denn „Nationalistisch“ ist das nicht, wenn uns Luftfahrern national andere Möglichkeiten eingeräumt werden, als vielleicht in anderen Ländern.

    Jeder der meint, wir hätten zuviel  Rechte, kann ja gern den UL Schein machen. Dann hat er die gleichen Rechte….

    Jeder darf, niemand muss! (Im Übrigen habe ich selber auch PPL, AER, FI und son’ Zeugs)

  • Angel schrieb:
    Sorry, genau das wolle ich eigentlich ausdrücken. Ich bin voll bei Dir. „“Nationalismus-Gedanken“ 🙈🤣.
    Yup, für irgendwas musste das Quälen durchs Examen ja mal gut gewesen sein 🤣.
    Trotzdem, Auch mit 4 Lizenzen auf drei Kontinenten und einer akademischen (lange her) Vorbildung lernt man nie aus.
  • koziol schrieb:
    Ein Bestandsschutz der bisher in Betrieb an ausländische UL wäre doch fair gewesen
    Ein Bestandsschutz für etwas was schon immer illegal war?
    Die haben ja nix neu verboten. Die haben nur eindeutig definiert das es ein Strafratsbestand ist.
  • Koziol schrieb:
    Ein Bestandsschutz der bisher in Betrieb an ausländische UL wäre doch fair gewesen.


    Das stimme ich Oliver zu, man kann nicht erwarten, dass es etwas was eigentlich schon immer Strafbar war und scheinbar sogar vom DULV so kommuniziert wurde, eine Duldung gibt.

    Einfach umregistrieren und gut, sicher ist das für viele ärgerlich, aber naja ist der legale weg, wenn man nicht plötzlich irgendwo in Deutschland von der Luftaufsicht aufgehalten werden will. Rein theoretisch hätten die ja sogar durch das Jedermann Festnahme Recht die Möglichkeit jemanden festzuhalten, denn der Start stellt ja nach Auffassung unser Behörden bereits eine Straftat dar.

  • Gibt es den eigentlich die " Trust" Sache im UL Bereich nicht, was bei

    vielen PPL und Exp.  Maschinen gemacht wird ? ...  mit Niederlande, USA ...etc ...

    Wäre das kein Ausweg ?

  • Oliver_K schrieb:
    Ein Bestandsschutz für etwas was schon immer illegal war?
    LOL... Ich dachte gerade auch so: Hä? Wtf? 😂😂😂
  • sukram schrieb:
    • LOL... Ich dachte gerade auch so: Hä? Wtf? 😂😂😂
    Wenn du Spaß brauchst guck mal in die Facebookgruppe :-) Statt nüchtern festzuhalten, dass das schon schon immer galt und nun nur klar ist, welche Konsequenzen zu erwarten sind geht es da richtig ab.

    ...also wenn es nicht eigentlich zum weinen wäre

  • Kurt C. Hose schrieb:
    Rein theoretisch hätten die ja sogar durch das Jedermann Festnahme Recht die Möglichkeit jemanden festzuhalten, denn der Start stellt ja nach Auffassung unser Behörden bereits eine Straftat dar.
    Sachte machen mit solchen Auslegungen. Es gibt kein jedermann Festnahmerecht. 127 STPO wird lediglich als Jedermannparagraph bezeichnet und erlaubt das Festhalten bis die Polizei kommt und das auch nur ohne Anwendung oder Androhung körperlicher Gewalt.

    Leider funktioniert das auf den meisten der 700 deutschen für UL anfliegbaren Plätze nicht. Du müsstest auch jeden ohne Lizenz fliegen lassen. Damit du beurteilen kannst ob eine Straftat begangen wurde, müsstest du die Lizenz und somit den Personalausweis kontrollieren dürfen. Dazu bist du auch als einfache Person oder Flugleiter nicht befugt.  

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