ausländische Luftsportgeräte

Forum - Luftrecht
  • FMBNK schrieb:
    im Moment habe ich echt bedenken ob ich irgendwo, irgendwas übersehe. 
    Das ist doch schonmal die gesündeste aller Einstellungen.

    Das kann Dir aber wahrscheinlich nur Deine eigene Behörde bzw Austro-Control beantworten. Ein deutsches UL in einem anderen Land zum Echo zu machen über Gästeflugregel - also praktisch D registriert klingt sehr spannend. In Deutschland undenkbar, weil dann immer EASA ins Spiel kommt. Neben entsprechender Zulassung also auch Wartung, Jahresnachprüfung, Luftfahrzeugrolle, Zertifizierung des Piloten usw.

    Das Schlimme ist, dass leider immer wieder erst „die Brocken am Boden liegen müssen“, bis -und dann meist sogar nur für den Einzelfall- die Rechtslage nach Jahren vor Gerichten, Gutachten, Gegengutachten etc. für Hinterbliebene oder Geschädigte geklärt ist. Die Versicherungen sind dann häufig auch nicht mehr kulant, wenn es über Sachschaden hinaus geht.

    Ich würde das lieber im Schriftverkehr regeln, am Besten nach vorherigen Telefonaten, um die richtigen Fragen auch richtig stellen zu können. Wer fragt, muss mit der Antwort leben können. Wer nicht fragt, mit den Konsequenzen!

  • Mal eine artverwandte Frage:

    Darf man mit einem französischen Schein als Deutscher mit hiesigem Wohnsitz ein deutsches UL fliegen? Die Scheine werden doch gegenseitig anerkannt, oder nicht?

    Gruß Playman

  • Irgendwo darfst du das bestimmt. In D-Land wenn du dir über mögliche Konsequenzen bzw. Kosten im klaren bist auch, aber nicht oft.

  • playman schrieb:
    Darf man mit einem französischen Schein als Deutscher mit hiesigem Wohnsitz ein deutsches UL fliegen? Die Scheine werden doch gegenseitig anerkannt, oder nicht?
    Nicht direkt, du musst dem Prozess zur Anerkennung durchlaufen:

    https://www.dulv.de/Anerkennung_Ausl%C3%A4ndische_Lizenz#:~:text=DULV%2DVerfahrensregeln%20f%C3%BCr%20den%20Erwerb,Lizenz%20durch%20Inhaber%20ausl%C3%A4ndischer%20Lizenzen&text=Kopien%20m%C3%BCssen%20amtlich%20beglaubigt%20und,Die%20Lizenz%20muss%20g%C3%BCltig%20sein.

    Um die Prüfungen kommst du aber nicht drumherum...

  • francis schrieb:
    Nicht direkt, du musst dem Prozess zur Anerkennung durchlaufen:

    Genau wie Francop sagt. Als Deutscher brauchst Du grundsätzlich eine  Deutsche Lizenz. 

    Wenn Du als Deutscher aber nun eine ausländische Lizenz besitzt kann es sein, dass Dir diese auf Antrag anerkannt wird. Das hängt aber vom Land ab, welches die Lizenz ausgestellt hat. Denn, die Lizenz muss aus einem Land sein, wo anerkannt ähnliche Kriterien zur Ausbildung und Erlangung anliegen. Das legt im Prinzip der Verband/ Quasibehörde individuell fest ( LSGB oder DULV). WennDu jetzt die Lizenz in Südeuropa nach 17 Uzo/ Raki/ Grappa/ Portwein  an der Bar eines Hotels bekommen hast, könnte es sein, das die Verbände kneifen und Dir individuell Auflagen machen. Das ist gut so, denn am Ende gefährden wir unseren Luftsport, wenn es schief geht.

    Das gilt aber nur befristet und dann musst Du bei einem Prüfungsrat eine Prüfung machen. Kein Hexenwerk aber notwendig.

    Darf man mit einem französischen Schein als Deutscher mit hiesigem Wohnsitz ein deutsches UL fliegen? Die Scheine werden doch gegenseitig anerkannt, oder nicht?
  • Angel schrieb:
    Genau wie Francop sagt. Als Deutscher brauchst Du grundsätzlich eine  Deutsche Lizenz. 

    Danke, das wollte ich eigentlich wissen! Und danke auch für den interessanten Link von francop!

    Gruß Playman

  • Zu Shark UL: In CZ ist Shark schon mit 600 kg zugelassen. In CZ bedarf auch keinen Musterbetreuer. Auch AP ist legal.

    Was passiert bei einer Kontrolle auf einem D-Flugplatz wenn UL ist OK, Lizenz ist OK und Personalausweis ist CZ aber ohne Adresse? Weil die Tschechen der Meinung sind, daß dem Ausland aus GDPR -Gründen diese Information nicht zusteht.  

  • Also dann gilt Gästeflugregelung. Dann darfst Du nach m.A. frei fliegen hier wie jeder andere VZ Bürger auch.   Wenn das Gerät wie Du sagst in CZ zugelassen ist mit AP und 600Kg auch so.

    Ob ein PA die Adresse beinhalten muss in der EU kann ich nicht sagen. Aber, unser Reisepass darf ja auch als ID genutzt werden und der beinhaltet auch keine Adresse.

    Off Topic: Das ein Ausweis aus Datenschutzgründen keine Adresse enthalten soll ist schon absurd. Dann gibt es demnächst ein Passbild mit schwarzem Balken…..

  • TPlane schrieb:
    Personalausweis ist CZ aber ohne Adresse
    Glaube die Konstellation gibt es nicht, im Reisepass kann mitunter nur der Wohnort drin sein (sagt meine Frau)
  • Ein CZ Reisepass beinhaltet keine Adresse, nicht mal Wohnort und bei Perso gibt es die Möglichkeit der Nichtangabe des Wohnortes. Ja und Reisepässe, Führerscheine und auch Perso werden bei jedem Amt im Land ausgestellt. Diese Möglichkeit gibt es auch in anderen Lädern. Das gilt auch für die CZ-Bürger, die nicht mal einen Wohnsitz in CZ haben. Also nicht mal Ausstellungsort sagt was aus. Das ist die Realität.

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