Gerade zufällig im Aerokurier gelesen, dass es für den Nationalpark Sächsische Schweiz ein Überflugverbot unter 600 m agl gibt. Diese Vorschrift hat sich das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft ausgedacht. Jetzt ist eine solche Regelung ja kein Problem, wenn es die Informationen in den für uns üblichen Veröffentlichungen gäbe. Es gibt kein Notam und es steht nichts in der Karte. Die ICAO Karte zeigt dort lediglich Vogelschutzgebiete. Interessanterweise hat der benachbarte Nationalpark in Tschechien ein reguläres Beschränkungsgebiet mit einer Obergrenze von 1000 ft agl.
Die Flugverbote in den Nationalparks in Österreich und Italien haben sich ja mittlerweile herumgesprochen. Das es so etwas in D gibt ist mir neu.
Meine Fragen an euch:
Hat schon jemand Probleme bekommen nach dem unwissentlichen Durchflug?
Wo gibt es noch andere „unbekannte“ Flugverbote in Naturschutzgebieten/ Nationalparks in D?