Hallo zusammen
was passiert denn eigentlich wenn man ein Vogelschutzgebiet knapp unterhalb der 2000ft AGL durchfliegt?
ist hier automatisch mit einer Konsequenz zu rechnen???
Aufgrund von Wetterbedingungen (Wolkenuntergrenze) kann es ja zb sein dass ich gar nicht höher fliegen kann... hab im Netz teilweise gelesen dass es hier gar keine Rechtsgrundlage gibt im Prinzip.
Evtl hat ja jemand Erfahrung gemacht.
danke für eure Hilfe schon mal