Hallo,
aus gegebenem Anlaß frage ich hier mal in die Runde: wie und wo ist die Mindestflughöhe beim Überflug eines unkontrollierten Flugplatzes geregelt?
In den Regeln für Mindestflughöhen (500/1000/2000ft) stehts nichts zu Flugplätzen. Woanders habe ich jetzt trotz 20min googeln nichts gefunden.
Anlaß ist, daß ein Fluglehrer lehrt, daß der Überflug eines Platzes (z.B. zum Betreten der Platzrunde) über den Rollhalt und in Platzrundenhöhe immer sicher ist, weil die Flugzeuge an dieser Stelle in der Regel am Boden sind (sei es zum Starten oder zum Landen), und die Segelflug-Windenstarts wenn dann am Ende der Piste auf Höhe kommen .. und per Funk anmelden und Augen offen halten gehört natürlich auch immer dazu.
Ein anderer Fluglehrer nannte die Zahl von mindestens 600m GND über Segelflugplätzen ... und die beiden sind - nicht nur dabei ;) - im Konflikt.
Nun suche ich offizielles, schriftliches, verbindliches dazu, und finde nix ...
Grüße aus der Voreifel,
Andy