Wofür brauche ich ein Language Proficiency als ULer?

Forum - Luftrecht
  • kalleffm schrieb:
    Wenn ich das so richtig lese, braucht man auch als UL-Pilot zusätzlich zum BZF I ein LP Level 4, damit man legal in Englisch funken darf.
    Auszug aus der Homepage der Bundesnetzagentur:

    Das gilt nicht für UL.

    Chris

  • kalleffm schrieb:
    Gemäß der Verordnung für Luftfahrtpersonal (LuftPersV) sind neben dem Flugfunkzeugnis Kenntnisse der englischen Sprache (Language Proficiency – LP) nachzuweisen, wenn im Ausland oder in der Bundesrepublik Deutschland der Flugfunk in englischer Sprache ausgeübt wird.
    Weiss Herr Johnson , dass die deutsche LuftPersV auch in seinem Land gilt?

    Tom

  • Weiß der Herausgeber der LuftPersV eigentlich, dass immer die Regeln des Landes gelten in dessen Luftraum man gerade fliegt? 

    Wie kann eine deutsche Verordnung also seinen Geltungsbereich auf Hoheitgebiet ohne Zuständigkeit ausweiten.

  • Chris_EDNC schrieb:
    Das gilt nicht für UL.
    This!
    Deutlicher kann man es nicht sagen, Leute...
  • Belchman schrieb:
    Wie kann eine deutsche Verordnung also seinen Geltungsbereich auf Hoheitgebiet ohne Zuständigkeit ausweiten.
    Abgesehen davon ist speziell bei national unterschiedlich geregelten UL die Frage, was man im Ausland damit machen darf, abhängig davon, ob die jeweils geltenden UL Regelungen gegenseitig anerkannt worden sind. Insofern gilt (unabhängig davon, wie sinnvoll es ist), dass man für A, F, I und DK kein Flugfunkzeugnis braucht (abgesehen von dem mit dem UL-Schein erworbenen).

    Ich denke mal, dass das Fliegermagazin schon eine Gegendarstellung gedruckt hätte, wenn es (berechtigten) Protest gegen die Rechtsauffassung des Herrn Dr. Roland Winkler gegeben hätte.

  • Mr. Lucky schrieb:
    A, F, I und DK kein Flugfunkzeugnis braucht
    !! Sofern man nicht in Charlie, Delta oder CTR fliegen will...
  • Tom971 schrieb:
    Mr. Lucky schrieb:
    A, F, I und DK kein Flugfunkzeugnis braucht
    !! Sofern man nicht in Charlie, Delta oder CTR fliegen will...
    Stimmt, aber das darf man in D auch nicht mit dem schlichten UL-Funkzeugnis ("Ausübung des Flugfunkdienstes nach § 44 LuftPersV").
  • Können wir in der Diskussion zurück kommen zum ursprünglichen Kontext: Wann / wofür braucht ein ULer ein LP? (Also nicht die Frage nach einem BZF oder ähnlichem.)

    Völlig eindeutig und unstrittig ist, dass man das in DE im UL keinenfalls braucht.

    Die Frage war: Wie sieht das für Flüge ins nahe Ausland aus? Und zwar für den einfachen Fall der Lufträume Golf, Echo, und unkontrollierte Plätze. Und wie in kontrollierem Luftraum.

    Vieles ist schon gesagt. Für unkontrollierten Luftraum scheint es auch klar zu sein. Was fehlt sind belastbare Aussagen zu kontrollierten Lufträumen.

  • Tom971 schrieb:
    Was fehlt sind belastbare Aussagen zu kontrollierten Lufträumen.
    Nochmal: Diese belastbaren Aussagen kann NUR die zuständige Stelle im jeweiligen Land treffen. Da gibt es keine pauschale und einheitliche Regelung! UL ist national geregelt und damit auch die Erfordernis nach LP ja/nein und wenn ja, in welchen Lufträumen.


    Chris

  • Chris_EDNC schrieb:
    Diese belastbaren Aussagen kann NUR die zuständige Stelle im jeweiligen Land treffen.
    Ja eben !! Dann mal los: Wer im Forum hat schon mal in Italien angefragt und kann sein Wissen mit uns teilen?

    Wer hat schon mal in FR angefragt? Macht ja keinen Sinn, dass jetzt alle Forumsleser, die nach FR fliegen, einzeln bei den frz. Behörden nachfragen. Wäre schön, wenn einer hier das schon gemacht hat und es hier einstellt.

    Oder nicht?

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