Wofür brauche ich ein Language Proficiency als ULer?

Forum - Luftrecht
  • Aus einer O/T Diskussion eines anderen Thread.

    Klar ist: In DE braucht man mit einem UL kein LP für Flugfunk in EN. Da reicht das BZF 1.

    Wie sieht das aber in anderen europäischen Ländern aus, wenn ich mit einem D-Mxxy dort hinfliege? Was gilt in Echo und Golf? Funk mit FIS? Durchflug und Landung in CTR? Delta und Charlie?

    Zum Start der Diskussion, eine Auffassung zu Golf und Echo:

    https://www.fliegermagazin.de/wissen/recht-sprachpruefung/

  • Das regelt jedes Land individuell und ist dort zu erfragen. Das lässt sich hier pauschal nicht beantworten.

    Chris

  • In der Schweiz gilt folgendes zum Thema LP, knapp und bündig: AIC 003/2013 A
    Das heißt: solange es keine zusätzliche Vereinbarung CH/DE zu UL-Rechten gibt, muss man in kontrolliertem Luftraum (präziser: in Kontakt mit ATC und/oder AFIS) auch als dt. Luftsportgeräteführer ein LP mitbringen. Für alle anderen Flüge braucht man keines.

    und allgemein zu ausländischen UL: AIC 006/2013 A

    🤔 Wobei in AIC 003/2013 A nichts von microlight steht... Müssen wir für ATC und AFIS dann auch ein LP haben - oder dürfen wir gar nicht mit ATC und AFIS? Als Basico in IT ist uns das ja auch verboten. Und als Avanzato fehlen uns die offiziellen Papiere zum Betrieb eines D-Mxxy in IT. (Aber das ist ein anderes Thema.)

    Vielleicht sollte man einfach nicht zu viel darüber nachdenken. Und vor allem nicht zu viele Anfragen stellen.
    Mit BZF1 und LP ist man schon mal auf der sicheren Seite.

  • Tom971 schrieb:
    Vielleicht sollte man einfach nicht zu viel darüber nachdenken.
    Und deshalb habe ich beim BAZL angerufen und direkt mit denen geredet. Der nette Herr sagte mir ganz direkt, dass das alles auch für sie nicht einfach ist (=blickt eh keine Sau mehr durch). Er sagte, dass man es ganz pragmatisch folgendermassen sieht und auch behandelt: Ein einfliegender Pilot darf alles das, was er im Land der ausgestellten Lizenz auch darf. Wer also im Heimatland deutsch oder englisch oder weiss ich was ohne LP darf, der darf das auch in CH. Und wenn nicht dann nicht.

    Chris

  • Ja, ist final so...mit UL darfst du auch ohne LP englisch funken, egal ob in Deutschland oder Ausland.

    BZF1 brauchst du um eben englisch funken zu dürfen

  • Nur mal so als jemand der lange im Ausland gelebt hat und in internationalen Umgebungen gearbeitet hat:

    Die Schwierigkeit der fremdsprachlichen Kommunikation reiht sich von einfach bis schwer wie folgt:

    gleicher Akzent < akzentfrei gesprochene Sprache < anderer Akzent

    Je sicherer man in der Sprache ist, desto eher kann man die Sprache noch verstehen wenn sie mit einem anderen Akzent (nicht nur Aussprache sondern auch Wortwahl, trotz Standardisierung) gesprochen wird. Wenn man selber nur Denglisch spricht, dann hat man bei japanischem Englisch keine Chance.

  • Wenn Du in FR englisch funken willst, brauchst Du dann nicht ein LP? Vielleicht auch: wenn Du in FR zu einem kontrollierten Platz willst, dann....
    Das Thema gabs schon mal, ich bin aber zu faul zum suchen.

  • Versteh diese theoretische Diskussion nicht so ganz. Wenn man englisch funken will, weil im Ausland unterwegs muss man es halt auch können u halbwegs geübt sein. Wenn man somit sowieso das regelmässig übt und nutzt ist das LP4 ja keine echte Herausforderung. Ich funke mit FIS meist auch auf englisch um geübt zu bleiben und wenns zwickt kann man da ja problemlos auf deutsch wechseln.

    Der Ansatz möglichst um Üben u Tests herum zu kommen ist ähnlich unverständlich (für mich) wie stolz darauf zu sein möglichst wenig Flugstunden bis zur Prüfung absolviert zu haben, anstatt den Fluglehrer als Backup u Informationsquelle zu nutzen um viele Erfahrungen zu sammeln. Meine Passagierflugberechtigung ging zb auf meinen Wunsch nach Venedig u war somit für die Minimalisten viel zu lang. Dafür hatte ich nochmals (hatte in der Ausbildung 2 auf versch, Routen) eine Alpenüberquerung mjt Fluglehrer, landete auf 4 italienischen Plätzen u war in Venedig u Funk war auch auf Englisch mit Fluglehrer der mir dabei in Italien noch half u Tips gab.

    Könnte man mal drüber Nachdenken ob vermeiden, vermindern, weglassen, möglichst wenig machen ein Ansatz ist der Sicherheit u Routine bringt od im Bedarfsfall nur viel Stress verursacht.

    Ich hab BZF1 u LP4 gern gemacht, weils mich in meiner Entwicklung weiterbrachte, aber ich hab auch Auto Fahrertraining von ADAC bis Rennkurs gemacht u das ist ja auch nicht vorgeschrieben, macht aber auch fun u erweitert Horizont u Können. :)

  • Eldim schrieb:
    Der Ansatz möglichst um Üben u Tests herum zu kommen ist ähnlich unverständlich (für mich) wie stolz darauf zu sein möglichst wenig...
    Im Grunde gebe ich dir in allen Punkten Recht aber, wenn ich ansonsten im Land bleibe, Kontrollzonen meide und nur ein einziges Mal nach Aerö statt Helgoland will, mache ich nicht extra dafür das BZF. Dass ich es irgendwann mal mache (dann aber möglichst BZF I + LP), steht noch auf meiner to do-Liste. Aber wenn der berufsmäßige und private Workload das (noch) nicht zulassen, dann eben später. Das heißt nicht, dass ich nicht hin und wieder meine App nutze um für das BZF zu üben. Vielleicht hilft das, diesen Aspekt für Dich etwas verständlicher zu machen?  :-)
  • Wenn ich das so richtig lese, braucht man auch als UL-Pilot zusätzlich zum BZF I ein LP Level 4, damit man legal in Englisch funken darf.

    Auszug aus der Homepage der Bundesnetzagentur:

    Gemäß der Verordnung für Luftfahrtpersonal (LuftPersV) sind neben dem Flugfunkzeugnis Kenntnisse der englischen Sprache (Language Proficiency – LP) nachzuweisen, wenn im Ausland oder in der Bundesrepublik Deutschland der Flugfunk in englischer Sprache ausgeübt wird.

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