Darf Betankung eines LFZ an einem Flugplatz verboten werden? Flughafen Lübeck

Forum - Luftrecht
  • @ikono

    Wie hast das Problemchen den letztendlich gelöst?

  • In dem Augenblick wo die Gewitter schon nahe waren und der Tag sich zu Ende neigte, bin ich dann doch gestartet und am Nachbarflugplatz gelandet. Notfalls sind die Felder nun abgeerntet und eine Notlandung hatte alle Chancen ohne Schaden zu gelingen. Aber in Nachhinein denke ich dass es irgendwas unglaubliches war, dass ich das machen musste.

  • Interessant wäre eine rechtliche Klärung auf jeden Fall. Aufgrund der besonderen Situation der Fliegerei und der quasi Monopolstellung einer öffentlichen Flughafentankstelle könnte ich mir einen Kontrahierungszwang durchaus vorstellen. Eine Ablehnung könnte unter Umständen auch als sittenwidrige Schädigung mit entsprechenden Schadenersatzansprüchen nach § 826 BGB betrachtet werden.

    Kann ja mal jemand der Fliegermagazin-Redaktion als Frage einsenden. ;-)

    Gruß Lucky

  • Ich denke da eher an Strafgesetzbuch und einen § 240 StGB in Tateinheit mit Verdacht auf § 315 StGB.

  • Das halte ich persönlich für ein etwas zu dickes Kaliber aber um es ′nem Tankwart unter die Nase zu halten und zu tanken, während er noch in Schockstarre verharrt, dafür könnte es reichen. *grins*

  • Bei diesen Tankwarten gibt es keine Schockstarre, da kommt überhaupt keine Reaktion. Zugegeben, nett aber doof gezüchtet und abgerichtet.
  • EchoRalf schrieb:
    Zugegeben, nett aber doof gezüchtet und abgerichtet.
    Diese und ähnliche unangenehm aufgefallene Überheblichkeiten solltest Du Dir echt abgewöhnen. Das trägt nicht unbedingt zum gerade erst wieder auferstandenen guten Ton in diesem Forum bei.
  • EchoRalf schrieb:
    In dem Moment, wenn man selber tankt, gibt es das Problem nicht, das betrifft ausschliesslich die Haftpflichtversicherung des Tankwarts wenn der im Auftrage für einen tankt (auch wenn die Tankwarte an dem hier Thema Platz schon mal versuchen einem "einen vom Pferd" zu erzählen), da muss auch nichts "quittiert" werden oder sonstewas.
    Und wie schaut′s mit einer generellen "Enthaftungserklärung" aus? Irgendeinen Wisch, dass man selber die Verantwortung für den Tankvorgang übernimmt, auch wenn der Tankwart an den Rädchen am Laster rumdreht?


    Chris

  • Mr. Lucky schrieb:
    Diese und ähnliche unangenehm aufgefallene Überheblichkeiten solltest Du Dir echt abgewöhnen. Das trägt nicht unbedingt zum gerade erst wieder auferstandenen guten Ton in diesem Forum bei.
    Ich habe mich nie und ich werde mich nie einer Sprach- und Gedankenpolizei unterwerfen. Ein Arschloch*In*Es muss man als Arschloch ansprechen können, wenn ersiees denn eines ist, egal ob Mann, Frau, schwarz, weiss, orange, gelb, Regenbogensocke oder was auch immer.
  • EchoRalf schrieb:
    Ich habe mich nie und ich werde mich nie einer Sprach- und Gedankenpolizei unterwerfen.
    Was hat das bitte mit Gedankenpolizei zu tun?
    EchoRalf schrieb:
    Ein Arschloch*In*Es muss man als Arschloch ansprechen können,
    Hmmm
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