EchoRalf schrieb:Mir fällt da spontan ein:
In Lübeck wird das auf absehbare Zeit wohl nur nach einem Anruf bei (0451)693930 (Polizeistation Blankensee) oder (0451)1310 (Polizeidirektion Lübeck) und entsprechend bewaffneter Eskorte funktionieren - bitte nicht den Notruf nehmen.
Dürfte ich verlangen, daß der Betreiber des Verkehrsflugplatzes mir das Tor öffnet, so daß ich mein UL vom Vorfeld auf eine öffentliche Straße schiebe? Dort würde ich dann 5m hinterm Tor aus Kanistern tanken und den Flieger wieder durch das Tor aufs Vorfeld schieben.
Wenn jemand wirklich den großen Hammer rausholen will und auf Kravall gebürstet ist:
An den Rollhalt rollen, darauf hinweisen, daß man nicht ausreichend Benzin für den Flug hat, aber trotzdem vom Flugplatzbetreiber dazu gezwungen wird zu starten, auf das alles auf Band ist. Bei Erteilung der Startfreigabe die 180° Kehre hinlegen, abbrechen, zurück zum Vorfeld rollen, den Vogel wieder abstellen, mit Kanistern von der örtlichen Tankstelle auftanken. Versucht mich jemand zu hindern, soll er doch die Polizei rufen, um mich zu stoppen. Wenn die Polizei dann kommt, Anzeige bei der Polizei zur Weiterleitung ans Luftfahrtbundesamt, Betreff: "Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr".
Wäre der Hammer groß genug?