Darf Betankung eines LFZ an einem Flugplatz verboten werden? Flughafen Lübeck

Forum - Luftrecht
  • EchoRalf schrieb:
    In Lübeck wird das auf absehbare Zeit wohl nur nach einem Anruf bei (0451)693930  (Polizeistation Blankensee) oder (0451)1310 (Polizeidirektion Lübeck) und entsprechend bewaffneter Eskorte funktionieren - bitte nicht den Notruf nehmen.
    Mir fällt da spontan ein:

    Dürfte ich verlangen, daß der Betreiber des Verkehrsflugplatzes mir das Tor öffnet, so daß ich mein UL vom Vorfeld auf eine öffentliche Straße schiebe? Dort würde ich dann 5m hinterm Tor aus Kanistern tanken und den Flieger wieder durch das Tor aufs Vorfeld schieben.

    Wenn jemand wirklich den großen Hammer rausholen will und auf Kravall gebürstet ist:

    An den Rollhalt rollen, darauf hinweisen, daß man nicht ausreichend Benzin für den Flug hat, aber trotzdem vom Flugplatzbetreiber dazu gezwungen wird zu starten, auf das alles auf Band ist. Bei Erteilung der Startfreigabe die 180° Kehre hinlegen, abbrechen, zurück zum Vorfeld rollen, den Vogel wieder abstellen, mit Kanistern von der örtlichen Tankstelle auftanken. Versucht mich jemand zu hindern, soll er doch die Polizei rufen, um mich zu stoppen. Wenn die Polizei dann kommt, Anzeige bei der Polizei zur Weiterleitung ans Luftfahrtbundesamt, Betreff: "Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr".

    Wäre der Hammer groß genug?

  • cbk schrieb:
    Dürfte ich verlangen, daß der Betreiber des Verkehrsflugplatzes mir das Tor öffnet, so daß ich mein UL vom Vorfeld auf eine öffentliche Straße schiebe? Dort würde ich dann 5m hinterm Tor aus Kanistern tanken und den Flieger wieder durch das Tor aufs Vorfeld schieben.
    Ruf dir doch die 0190-Tranportdrohne und lass das UL kurz auf die Strasse raus setzen, oder nimm einen 100 Meter Benzinschlauch oder lass dir den Sprit per Drohne in den Tankstutzen abwerfen ... Im Ernst, das wird jetzt albern.

    Wo die justiziable Nötigung durch den Flughafenbetreiber anfängt oder der "Gefährliche Eingriff in den Luftverkehr" durch eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft landet, ist allerdings eine spannende Frage, die aber gerne jemand anderes probieren darf. Zivilcourage war eben doch nur gestern und nur im alten Westdeutschland.

    Gesetze, Regeln und Verordnungen haben nur einen Wert, wenn sich Leute daran halten, die Durchsetzung auch verfolgt wird und das tun wir flächendeckend nicht mehr. Dass dann ein Flughafenbetreiber zu seinem eigenen Vorteil darauf baut dass sich ein Pilot nicht umbringt, funktioniert eben unter Umständen bis zum Ultimativen und so lange bis die Erben mit einer mächtigen Anzeige um die Ecke kommen und dann ist das Geschrei groß.

  • EchoRalf schrieb:
    Im Ernst, das wird jetzt albern.
    Klar ist das albern. Aber genau so ein "albernes" Vorgehen habe ich auf einem Sonderlandeplatz mal gesehen. Der Pilot einer c22 wollte tanken und ich war der nächste in der Schlange. Als er mitgebrachtes 2-Takt Öl in den Tank kippen wollte, gab es den riesen Aufschrei. Ergebnis davon war, daß er zwar an der Flugplatz-Tankstelle tanken konnte, wir aber seine c22 durch die Schranke auf die öffentliche Straße gezogen haben, um dort das 2-Takt Öl einzufüllen.

    Total bekloppt, aber leider Realität. :-(

  • Fakt ist das auf kontrollierten Flugplätzen Tankwarte angewiesen sind, ausgehend aus katastrophalen Vorkommnissen aus der Vergangenheit, nur Tanks zu betanken wo der entsprechende Aufkleber drauf ist. Ob Lübeck da bei einem Ulf2 sich verhalten zu müssen wie der Frankfurter Flughafen, ist natürlich fraglich. Nur wenn er falsch tankt ist er haftbar, ob der Pilot mit leeren Tank weiterfliegt ist dessen Problem.

    Am besten, über den Musterbetreuer (und der ist ja bei den Ulf2 Fliegern sehr engagiert)  den Kraftstoff ins Handbuch eintragen lassen und einen Aufkleber auf die Tragfläche.

  • Oliver_K schrieb:
    Fakt ist das auf kontrollierten Flugplätzen Tankwarte angewiesen sind, ausgehend aus katastrophalen Vorkommnissen aus der Vergangenheit, nur Tanks zu betanken wo der entsprechende Aufkleber drauf ist.
    Kann man ihn der Verantwortung entbinden, indem man selber den Tankvorgang durchführt und ihm das schriftlich quittiert?

    Chris

  • Chris_EDNC schrieb:
    Kann man ihn der Verantwortung entbinden, indem man selber den Tankvorgang durchführt und ihm das schriftlich quittiert?

    Chris

    In dem Moment, wenn man selber tankt, gibt es das Problem nicht, das betrifft ausschliesslich die Haftpflichtversicherung des Tankwarts wenn der im Auftrage für einen tankt (auch wenn die Tankwarte an dem hier Thema Platz schon mal versuchen einem "einen vom Pferd" zu erzählen), da muss auch nichts "quittiert" werden oder sonstewas.
  • EchoRalf schrieb:
    wenn man selber tankt
    Nur leider kann der Platzbetreiber entscheiden ob er Dich tanken lässt ode nicht. Das kannst Du nicht erzwingen. Ist auf vielen, besonders auf kontrollierten, Plätzen nicht erlaubt selbst zu tanken. 
  • Oliver_K schrieb:
    Nur leider kann der Platzbetreiber entscheiden ob er Dich tanken lässt ode nicht. Das kannst Du nicht erzwingen. Ist auf vielen, besonders auf kontrollierten, Plätzen nicht erlaubt selbst zu tanken. 
    Wo denn das - nur mal um das als Warnung abzuspeichern? Mir ist so was nur in ganz seltenen Fällen untergekommen und das war dann eigentlich immer weil ein Spritlaster mit Tankwart extra angefahren kam. Da kann ich das auch nachvollziehen, weil die Bedienung dieser teils prähistorischen Geräte dann doch gelegentlich besondere Fähigkeiten braucht.

  • EchoRalf schrieb:
    Wo denn das -
    Hatte ich auf einigen Plätzen in Frankreich und Italien. In Deutschland war es Stuttgart, aber die hatten auch Tankwagen.
    Bei Hamburg bin ich nicht mehr ganz sicher ob Tanke oder Wagen.
  • Oliver_K schrieb:
    Hatte ich auf einigen Plätzen in Frankreich und Italien.
    Ich kenne es aus dem Ausland nur, daß der AvGas 100LL-, MoGas- UL91- ... oder sonstwas an Aufklebern am Tankverschluß zu finden sein mußte. Aber sobald die Markierung da war welche Benzinsorte einzufüllen ist, war alles tutti.
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