Darf Betankung eines LFZ an einem Flugplatz verboten werden? Flughafen Lübeck

Forum - Luftrecht
  • Ich kam mit einem UL aus Schweden, natürlich bis auf die Navigationsreserve absolut leer. Ich wusste ja dass es in Lübeck Sprit gibt! Und den gibt es auch, nur für UL 91 wollten die Mitarbeiter entweder eine BP Karte, oder eine Eintragung im Betriebshandbuch sehen dass ich den Sprit tanken darf. Ich fliege Ulf-2 mit Citroen Visa Motor, Flugzeug Entwicklungsjahr 1994, damals gab es noch kein UL 91! Für AVGAS ist er auch nicht zugelassen, da Automobilmotor. Dann habe ich vorgeschlagen dass ich MOGAS mit Kanister bringe. Nein, das sei neuerdings ausdrücklich verboten! Und was soll ich tun? Fliegen Sie zum Nachbarplatz, Sie sollen doch noch Sprit haben. "Fliegen Sie nach Sierksdorf, das ist hier um die Ecke" - so buchstäblich. Also die Mitarbeiter haben mich gezwungen mit der Navigationsreserve zum Nachbarplatz zu fliegen. Begründet haben sie es damit, dass wenn ich Sprit mitbringe oder bei denen tanke und der Motor ausgeht, dann haften sie, wenn jedoch mir der Sprit bis zum nächsten Platz nicht ausreicht, dann haften sie nicht. Ich habe versprochen, dass ich diese Betrachtungsweise den anderen Piloten bekannt gebe. Wie ist es nun aus der rechtlicher Sicht? Der Flughafen Lübeck darf mir sicherlich eine Landefreigabe verweigern, dann muss ich zum Nachbarplatz fliegen. Dann kann ich aber noch Fuel emegrency erklären, wenn z. B. mir die halbe Stunde zum Nachbarplatz nicht ausreicht (bzw. gar wenn ich dann am Nachbarplatz ohne Navigationsreserve ankommen würde?), und dann auf diese Art und Weise in Lübeck landen. Aber wenn schon gelandet, darf der Flughafen Lübeck mir Tanken verweigern und mich wieder in die Luft schicken, mit der Begründung ich soll noch Navigationsreserve am Bord haben?

  • Darf er,weil Hausrecht....

    ...rufe mal bei der Segelflugschule Lübeck an und frage ob die da eine Lösung haben. 

  • PS. Wenn jemand in Lübeck oder sonst wo unter solchen Zwang gestellt wird, habe ich einen Vorschlag: bei der Kontaktaufnahme mit Tower schildert auf der Towerfrequenz, die ja aufgezeichnet wird, dass Euch das Tanken verweigert worden ist und Ihr im Rahmen der am Bord befindlichen Navigationsreserve zum Nachbarplatz startet. Wenn Euch dann noch die Startfreigabe erteilt wird, dann ist die Sache aus meiner Sicht schon rechtlich rund :)

  • Das Thema "Lübeck, Friedel, Sprit" ist schon seit längerer Zeit in Fliegerkreisen bekannt und wartet eigentlich nur darauf, dass jemand mal mit dem Hammer dort dreinschlägt. Ich meine es gab auch einschlägige Pireps auf EDDH.de. Wieweit ein Betreiber einer öffentlichen Infrastruktur in den Betrieb eines Flugzeugs eingreifen darf, ist eigentlich gar nicht schwer zu begreifen, nur wird das in Lübeck seit vielen Jahren nicht verstanden, bewusst illegal ignoriert (oder sie sind wirklich zu blöd dazu) und mit Füßen getreten.

    Die Grenze des Verhaltens dort zum Eingriff in die Luftsicherheit ist lange überschritten - bei der Umstellung auf UL91 wurde z.B. nicht nur einem Piloten erzählt er dürfe und müsse doch den Sprit tanken. Nein, niemand ist verpflichtet den Sprit vor Ort zu kaufen und die Tankwarte sind schon mal die allerletzte Instanz zu beurteilen welcher Vogel was tanken darf, oder ob ein Pilot sein Flugzeug mit Mogas betankt (was ein Autobenzin STC in der zertifizierten Welt ist scheinen die dort auch nicht begriffen zu haben, oder vielleicht eher wahrscheinlich s.o. sie ignorieren es illegalerweise - Achtung vor Ort Mafiaverdacht). Nur mal als ergänzende Erinnerung, auch wenn die EASA eine juristisch etwas fragwürdige Freigabe für UL91 Betrieb ohne TC/STC Eintrag erteilt hat, ist dies für Betreiber alter Continental Motoren Harakiri, denn es gibt die SBs der Hersteller in denen explizit der EASA die Schranken gezeigt und deutlich darauf hingewiesen wird, dass weder Motoren noch Zellen die Freigabe haben (führt dazu dass zwar die EASA das zulässt, aber Motorenbauer und Werft im Schadensfall fein raus sind, weil ja nicht zugelassener Betrieb).

  • Das ist eine Rechtliche Frage, die Segelflugschule muss mir oder sonst jemandem nicht helfen wollen, die ist kein Verkersflugplatz.

  • Danke für den Beitrag , werde da mal prüfen was denn bei mir drin steht.  Außerdem habe ich mal gehört das auch so ein fehlender  Aufkleber  am Tankstopfen  zu Prpoblemen geführt hat.

    Ich empfehle eine praktische Lösung:   Innenbetankung . Kannister gefüllt mitnehmen, oder gefüllt von der Tankstelle in das Flugzeug tragen ( mit Ikea Tasche getarnt)  und mit verdecktem Schlauch im Innenraum Haupttank befüllen. Im Flugzeug drin ist das Hausrecht doch beim PIC, oder?   Halt das Lüften nicht vergessen. 

    Und einfach weniger fragen. :) 

    Ist in Deutschland üblich denn man verstösst immer gegen irgendwas. An Vieles hält man sich einfach nicht daran, redet nicht drüber  und ist funktioniert bestens.  :) 

     QDM 

  • francop schrieb:
    Darf er,weil Hausrecht....
    Nein, die Grenzen eines beschränkten "Hausrechts" sind klar definiert und den betreffenden Kollegen gehört das mal von einem Richter erklärt (leider wird das bei den Kumpels in Lübeck allerdings ein anderes schwieriges Thema). Alles was zum sicheren Betrieb von Flugzeugen gehört, geht den Flughafen als öffentliche Infrastruktur einen Scheiss an. Bei einem UL-only Platz mit PPR und Status Sonderlandeplatz sind die Befugnisse dann schon anders und Kleinkönige können da lange ihr Ego ausleben, aber hier reden wir von einem offiziellen Flughafen, also Verkehrsplatz und Bestandteil der Öffentlichen Infrastruktur. Die Diskussion Hobbyflieger/Spaßflugplatz und verkehrstechnische Infrastruktur ist ja zum Glück durch den Corona-Quatsch mancher ein bisschen angefangen worden, aber da muss auch noch mal weiter gefochten werden.

    Klar können sie einem das Betanken aus Kanistern in der Halle einschränken, weil sie keine ausreichende Feuersicherheit haben und es die Alternative gibt draussen auf gekennzeichneten Flächen an der Tankstelle zu tanken - aber, generell das Tanken mit Mogas zu unterbieten greift in die Luftsicherheit ein und das kann ein Betreiber einer Öffentlichen Infrastruktur nicht. Ich gehe auch davon aus, dass das in den entsprechenden Versicherungen des Platzes explizit aufgeschrieben ist - aber ignoriert wird. Wenn da zwei Gipsköppe bekannt sind, Dinge bis zum äußersten Ende zum Nachteil Anderer zu betreiben, völlig egal ob legal oder illegal, dann weiss man schon wie und was da lokal abgeht. Man suche nur im Internet zu den Namen und dann brauchen wir hier gar nicht zu diskutieren, da geht nur was mit dem gröbsten Hammer wo gibt.

    @QDM: Die Geschichte zu den Aufklebern am Tankeinfüllstutzen ist eine andere. Die AirBP hat Weisung heraus gegeben, dass die Tankwarte nur den Sprit einfüllen dürfen, der auch auf den Aufklebern steht. Geht soweit, dass z.B. in Egelsbach nur Avgas eingefüllt wurde wenn auch der "offizielle" rote Aufkleber drauf ist (Ersatzkleber hatte der Tankwart allerdings schlauerweise in der Hosentasche). Da geht es aber um die Haftung wenn falscher Sprit von jemand anderem eingefüllt wird. Als Pilot durfte und darf man einfüllen was auch immer man als zulässig erachtet.

  • Ich sehe es so, dass wenn in meinem Betriebshandbuch tatsächlich UL 91 nicht aufgeführt ist und stattdessen Automobilkraftstoff steht, dann muss ich einen autorisierten Händler für Automobilkraftstoff finden und dort Sprit holen. Aber wieso darf ich an einem öffentlichen Verkersflugplatz, der auch aus meinem Steuergeld mitfinanziert wird, unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsmaßnahmen aus dafür vorgesehenen Behältern mein nachweislich rechtmäßig erworbenen Sprit nicht einfüllen?

  • ikono schrieb:
    Ich sehe es so, dass wenn in meinem Betriebshandbuch tatsächlich UL 91 nicht aufgeführt ist und stattdessen Automobilkraftstoff steht, dann muss ich einen autorisierten Händler für Automobilkraftstoff finden und dort Sprit holen. Aber wieso darf ich an einem öffentlichen Verkersflugplatz, der auch aus meinem Steuergeld mitfinanziert wird, unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsmaßnahmen aus dafür vorgesehenen Behältern mein nachweislich rechtmäßig erworbenen Sprit nicht einfüllen?
    Sehr gut begriffen und fein zusammen gefasst -> +100

    In Lübeck wird das auf absehbare Zeit wohl nur nach einem Anruf bei (0451)693930  (Polizeistation Blankensee) oder (0451)1310 (Polizeidirektion Lübeck) und entsprechend bewaffneter Eskorte funktionieren - bitte nicht den Notruf nehmen.

  • QDM, das habe ich früher auch so gemacht, aber es gibt ein kleines Problem: Sicherheitskontrolle am Flughafen. Die 100ml Flüssigkeitsmenge werde ich sicherlich überschreiten müssen und das wird bei der Kontrolle auch offenbar. Die meisten Flugplätze verlangen dann nur eine PilotenLizenz und dann ist alles gut, aber in Lublin musste man mich schon mal durch den Frachteingang schicken (etwas umständig, aber i. O.), da Sprit im Terminal aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt sei. 

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