UL-Genehmigung bei bereits bestehenden Flugplatz

Forum - Luftrecht
  • Es gibt da einen Sonderlandeplatz der bereits seit langem für Flugzeuge bis 2000 kg Flugmasse zugelassen ist, aber nicht für UL's. Landungen mit meinem UL an diesem überaus schönen und besonderen Ort liegen mir aber aus verschiedenen Gründen sehr am Herzen, deshalb hier nun meine Frage: 
    Der Flugplatz erfüllt mit der bereits erteilten Genehmigung eigentlich alle, aus dem Merkblatt des DULV "Geländerichtlinen" bzw. "Zulassung von Ul-Flugplätzen nach LuftVG § 6 und Außenstart- und Landegeländen nach LuftVG § 25", geforderten Anforderungen.
    Aus der Genehmigung für den Platz durch die Luftfahrtbehörde ist zu entnehmen:"Der Landeplatz darf von folgenden Arten von Luftfahrzeugen benutzt werden:Flugzeuge bis zu 2000 kg höchstzulässiger Flugmasse."
    Wenn die o.g. Bedingungen bereits erfüllt sind und eine Genehmigung des Platzes für die (beispielsweise mehr Lärm-Emissionen verursachenden) Echo-Flieger bereits vorliegt, was genau muss geschehen, um eine zusätzliche UL-Genehmigung hinzuzufügen. Oder besser: was muss dafür denn noch zusätzlich noch sichergestellt bzw. erfüllt werden?
  • Der Inhaber der Betriebsgenehmigung muss UL wollen und die Erweiterung der Betriebsgenehmigung beantragen.
  • Danke für die rasche Antwort Cumulus. 



    Sicher, der Flugplatzinhaber muss das wollen. Meine Frage war eigentlich vornehmlich darauf aus, welche Schritte eine zusätzliche UL-Genehmigung bzw. eine Erweiterung der Betriebsgenehmigung genau beinhaltet. 



    Hat jemand Erfahrung mit dem Procedere?

  • Wenn es nur um einen Piloten geht, ist wahrscheinlich die pilotenbezogene Ausnahmegenehmigung der Landesluftfahrtbehörde der einfachste Weg. Das kostet zwar etwas, geht aber am schnellsten und bedeutet am wenigsten Amtsschimmel. Der Platzbetreiber muss zustimmen.

    Soll der Platz generell für ULs geöffnet werden, ist die Luftfahrtbehörde entscheidend und deren Sicht auf die Dinge. Da die Sicherheitsabstände für einen regulären Platz strenger sind als die für einen UL-Platz, dürfte es von daher keine Probleme geben. Da aber viele Köche mitkochen wollen (Gemeinde, untere und obere Landschaftsschutzbehörden, Verbände, Vereine, Pontius, Pilatus ...), könnte das ein längerer, steiniger Weg werden. Es hängt auch etwas an den sonstigen Platznutzern, da es eine Reihe wohlrepetierter Vorurteile bezüglich ULs gibt, deren Pflege soviel Energie verbraucht, dass man sie nur mit Mühe aufbrechen kann.

    Truxxon
  • Danke für den Tipp mit der pilotenbezogenen Ausnahmegenehmigung truxxon! Jetzt wird es interessant.



    Die zuständige (Landes-) Luftfahrtbehörde und der Ansprechpartner sind schon ausfindig gemacht. Mal sehen was ich erreichen kann. Der Platzbetreiber möchte in jedem Fall keinen Stress mit den Behörden.



    Aber, bevor ich dort womöglich ins Messer laufe, hat vielleicht jemand im Rahmen von sog.  "Luftrechtlichen Ausnahmen", (in diesem Fall Lande-/Startgenehmigungen) vielleicht schon Erfahrungen mit einem solchen Ausnahmeverfahren gemacht?

  • Du redest jetzt aber hoffentlich nicht über Egelsbach, oder?

    Prinzipiell hat die LLFB Spielräume und es gibt einen salopp formulierten Grundsatz: Wenn es geht, wenn es niemand stört und nicht zur Regel wird, kann die Ausnahme gewährt werden. Sie kann aber immer nur einer PERSON gewährt werden und sie ist definitiv befristet. Zunächst tendieren die Herren zu kurzen Fristen um die Ausnahme mit der Einmaligkeit zu koppeln. Dann liegt es an der begründeten Notwendigkeit, wie man aus 2-6 Wochen eventuell 6-10 Monate machen kann. Der Pilot z.B., der eine nicht absehbare Anzahl von ULs zu nicht absehbaren Zeiten zu einem Betrieb am Platz wegen Wartung fliegen muss (wirklich nur Kladde, ohne Gewähr). Ich hab das schon ein paarmal gemacht. Per Mail einen formlosen Antrag, gute, schnörkellose Begründung, ggf. Bild und Leistungsdaten des Musters und das Einverständnis des Platzbetreibers vorlegen - fertig.

    Der Platzbetreiber hat eventuell gute Gründe, pauschal keine ULs zuzulassen. Geschwindigkeit im Final, keine Radio-Pflicht bis vor Kurzem, deswegen schlechte Koordinierung der Verkehre, häufige Starkwindlagen (Trikes). Sollte es da sowas geben, gleich die Ausrüstung mit Funk sowie BZF bestätigen - das spart Rückfragen. Sollte neben SPL auch eine PPL vorhanden sein - auch das ebnet manchmal Wege, also mit erwähnen.

    Sollte alles gut vorbereitet sein, geht es auch schnell. Ich habe sowas manchmal innerhalb eines Tages per Return-Fax gekriegt. Je nach Befindlichkeit der LLFB kann es erstmal eine kurz befristete Version geben, damit man "sieht, wie es geht". Und, goldener Tipp: "Wie es in den Wald hinneinschreit ..." In den meisten Fällen sitzen da "Leute von uns", die oft mehr wollen dürfen als sie können dürfen.

    Truxxon
  • Danke für die ausführlichen Tipps! Denke ich werde das jetzt mal auf Basis der Ratschläge versuchen.



    Es handelt sich übrigens nicht um Egelsbach, sondern um einen Sonderlandeplatz ganz hoch im Norden. 


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