Luftrecht Diskussion

Einflug nach Österreich

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  • Im parallelen Thread wird über den Nutzen einer Alpenflugeinweisung diskutiert und dabei ist für den Einflug nach Österreich auf die Gästeflugverordnung hingewiesen worden. 

    Ich habe diese früher mal gelesen und gedanklich für mich alles abgehakt und damit frohen Mutes häufig nach Österreich geflogen. Ich gebe zu, dass mir bei den dort genannten Voraussetzungen erst jetzt ein Satz aufgefallen ist:

    Periodische Prüfung der elektronischen Bordausrüstung inclusive der Pitot Static Systeme nach LTH 40 oder gleichwertig.

    Ich habe keine Ahnung was eine Prüfung nach LTH40 o.ä. bedeutet. Können uns bitte unsere österreichischen Freunde aufklären?

    Im übrigen hat bisher niemals irgendjemand in Österreich meine Ausrüstung oder Lizenzen etc. kontrolliert.

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