Kontrolle der Papiere durch die Flugleitung

Forum - Luftrecht
  • fliegerrudi schrieb:
    Ehrlich gesagt, habe ich Schiß vor einer möglichen Kontrolle.
    Lass Dich nicht verrückt machen. Bin ja nur ich, dem das passiert und Anschiss/OWI gab es noch nie. Die anderen fliegen ja alle ohne Kontrollen und wahrscheinlich ist das eher die Regel. Wie Dir geht es übrigens auch den Kontrolleuren. Die wissen auch nicht ganz sicher, was sie dürfen, sollen und wollen, aber wenn Du die Kernpapiere dabei hast, ist eine ordentliche Papierlage im Grunde schon gegeben. Eine "ordentliche Flugvorbereitung" hat bei mir noch nie jemand geprüft und das ist mit den ganzen digitalen Helferlein tatsächlich auch nicht ganz einfach.

    Take it easy, sei freundlich, lächle und wahrscheinlich geht es Dir eher wie Chris und Bluesky: passiert selten bis garnicht.

  • @JWagner,

    Danke fürs Mutmachen:-))

    Gruß Rüdi

  • @Chris_EDNC

    Ich glaube, das kannst Du so oft wiederholen wie Du willst, der Zwang zum Strich in der Karte stirbt nicht aus.

    Gruß

    Eric

  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 1 Jahr.
  • Aus aktuellem Anlass habe ich mal dazu eine Frage: wie weisst sich eigentlich ein BfLer aus, mit welchem Papier kann der sich mir gegenüber als Berechtigter für eine Kontrolle ausweisen? Ich sah mich letztens mit einem eigenartigen Pappkärtchen abgespeist, dass meine Kinder selber malen könnten.

  • Hallo ein normaler Flugleiter hat grundsätzlich nicht das Recht deine Papiere zu kontrollieren. Sofern sein zu betreuendes Fluggelände allerdings PPR ist, kann er sich darauf berufen und dir den Start untersagen, und dich damit zwingen ihm deine Papiere vorzuzeigen.

    Genauso habe ich das mehrfach mit Gastpiloten gemacht, deren Anflüge mehr als kriminell waren. Bei 3 von 5 fehlten übrigens tatsächlich Mindeststunden und der Flug mit FI war auch nicht zu finden.

    Hat alles seine für und wieder...vorallem wenn man sieht, dass es Leute gibt die jeglichen Sinn von Regeln nicht verstehen und meinen "bin früher viel geflogen, das kann ich nicht verlernen".

    Gruß Kurt

  • Kurt C. Hose schrieb:
    Hallo ein normaler Flugleiter hat grundsätzlich nicht das Recht deine Papiere zu kontrollieren. Sofern sein zu betreuendes Fluggelände allerdings PPR ist, kann er sich darauf berufen und dir den Start untersagen, und dich damit zwingen ihm deine Papiere vorzuzeigen.
    Für den Flugleiter stimmt das, der vertritt halt den Platzhalter

    Die Frage war allerdings nach BfLer, der/die/das hoheitiche Aufgaben wahrnimmt

    z.B. in Bayern ist folgendes geregelt:

    https://www.lvbayern.de/fileadmin/content/sparten/motorflug/dokumente/Weiterbildung/Dienstanweisung_Luftaufsicht_Landeplaetze.pdf

    Ausweise habe ich nie gesehen....würde sagen sowas gibt es nicht

  • EchoRalf schrieb:
    Aus aktuellem Anlass habe ich mal dazu eine Frage: wie weisst sich eigentlich ein BfLer aus, mit welchem Papier kann der sich mir gegenüber als Berechtigter für eine Kontrolle ausweisen?
    In Niedersachsen ist der Ausweis grau und ist beschriftet auf der Vorderseite mit

    DIENSTAUSWEIS

    Nr. XXXX

    für

    verwaltungseigene Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamte der LUFTAUFSICHT

    Auf der zweiten Seite steht der Name des Inhabers und die ausstellende Behörde.

    Auf der dritten Seite ist Bild und Unterschrift des Inhabers.

    Auf der vierten Seite steht die Gültigkeitsdauer (wird alle drei Jahre verlängert.)

    Auf den Seiten zwei bis vier findet man Dienstsiegel der ausstellenden Behörde.

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