habe ich schon oft gemacht und wurde immer anerkannt.
Kosten: Abschreibung (21 Jahre) und alle Kosten eines Jahres aufgeschrieben und die Summe durch die Gesamtflugzeit geteilt.
Anschließend Kosten pro Stunde auf die dienstlichen Flüge angewendet und als Werbungskosten angesetzt. Keine Begründung warum das Flugzeug (statt z.B. Auto) - das ist freie unternehmerische Entscheidung solange es halbwegs Sinn macht.
Anscheinend gibt es (bei einem eigenen Flieger) die Regel, dass wenn mehr als 50% der Flüge geschäftlich sind MUSS das Flugzeug im Geschäftsbesitz sein und dort betrieben werden (Stichwort: notwendiges Betriebsvermögen). zwischen 10 und 50% kann es als "gewillkürtes Betriebsvermögen" betrachtet werden. Das ist eine Auslegungssache (und das FA legt meistens anders aus).
Die privaten Flüge müssen dann allerdings gegengerechnet werden beispielsweise mit einer Entnahme.
Interessant wird es dann bei der Mehrwertsteuerlichen Betrachtung…
(Das ist alles mein Halbwissen und hat keinerlei Gewähr. So wurde es aber mir erklärt.)
Frag am besten ganz konkret Deinen Steuerberater. Möglich ist aber erstmal alles. Die Frage ist lediglich wie es am Ende vom Tag am praktischsten, legitimsten und günstigsten ist.
Kostenlos mitmachen
Anmeldung erforderlich
Wie möchtest Du fortfahren?
Medium wird geladen …
Deine Entscheidung
Datenschutz-Einstellungen
Notwendige Funktionen der Community sind immer aktiv. Externe Karten und Videos werden erst geladen, wenn Du sie einmalig freigibst oder hier dauerhaft erlaubst.
Die Einwilligung für Werbung wird getrennt über die von Google bereitgestellte Einwilligungsverwaltung gesteuert.