Luftrecht Diskussion

Haftung bei Charterflug mit Übergewicht

6Beiträge in dieser Diskussion Jetzt antworten
  • Hallo in die Runde.
    Ich chartere öfter eine CTSW, die nur 154 Zuladung hat (Schleppkupplung).Obwohl ich selbst ein echter UL bin, hat man sehr schnell Übergewicht, wenn man damit zu zweit fliegen will.
    Der Chartervertrag sieht vor, dass der Vercharterer eine Haftpflichtversicherung, eine Passagierhaftpflichtversicherung und eine Kaskoversicherung abgeschlossen hat. Die Haftungsbeschränkung liegt bei 780€ im Falle eines Schadens.Selbstverständlich sieht der Chartervertrag vor, dass der Charterer das Flugzeug nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen, Vorschriften, Betriebsanweisungen ... betreiben darf.
    Jetzt zur Frage:Wenn ich mit Übergewicht fliege und z.B. beim Landen einen Schaden am Flugzeug verursache, bin ich dann voll für den Schaden haftbar, oder gilt noch die Haftungsbeschränkung?Ähnliche Frage, wenn ich einen Drittschaden verursache.
    Direkt verlinkter Beitrag
  • Ja, nein ja!
    Direkt verlinkter Beitrag
  • Ich vermute niemand hier wird dir die Frage beantworten können.

    Bei Schäden an der Maschine hängt es wohl vom Halter bzw. seiner Versicherung ab, bei Drittschäden wird es richtig haarig. Alles kann - nichts muss.

    Als verantwortlicher Luftfahrzeugführer hast du das evtl. Übergewicht zu verantworten. Alle anderen könnten dadrüber hinweg sehen - oder gerade das zum Mittelpunkt des Streites machen.

    Vielfach hört man dass erst zu beweisen sei dass das Übergewicht für den Unfall ursächlich ist. Kann gut sein, aber ich möchte es eigentlich nicht drauf ankommen lassen.

    Wie man′s dreht, Exkremente kann man nicht polieren...

    Cheers,
    Gorden
    Direkt verlinkter Beitrag
  • Nein, Gorden, ich sehe es wie Nurmi-A: Ja, nein, ja. Da gibst nicht weiter zu sagen.
    Direkt verlinkter Beitrag
  • pompax schrieb:

    Wenn ich mit Übergewicht fliege und z.B. beim Landen einen Schaden am Flugzeug verursache, bin ich dann voll für den Schaden haftbar, oder gilt noch die Haftungsbeschränkung?Ähnliche Frage, wenn ich einen Drittschaden verursache.

    Hallo Pompax,

    ich vermute, Du bist an einer "praktischen" Antwort interessiert.

    Frage den Vercharterer, wie bei vorausgegangenen Schäden reguliert wurde.

    peter.

    P.S.: Die Überladung wird dann wichtig, wenn sie zu dem Unfall geführt hat.
    Direkt verlinkter Beitrag
  • vielen Dank für die Antworten, sowohl die aufmunternden als auch die klaren ...
    Direkt verlinkter Beitrag