Hallo in die Runde.
Ich chartere öfter eine CTSW, die nur 154 Zuladung hat (Schleppkupplung).Obwohl ich selbst ein echter UL bin, hat man sehr schnell Übergewicht, wenn man damit zu zweit fliegen will.
Der Chartervertrag sieht vor, dass der Vercharterer eine Haftpflichtversicherung, eine Passagierhaftpflichtversicherung und eine Kaskoversicherung abgeschlossen hat. Die Haftungsbeschränkung liegt bei 780€ im Falle eines Schadens.Selbstverständlich sieht der Chartervertrag vor, dass der Charterer das Flugzeug nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen, Vorschriften, Betriebsanweisungen ... betreiben darf.
Jetzt zur Frage:Wenn ich mit Übergewicht fliege und z.B. beim Landen einen Schaden am Flugzeug verursache, bin ich dann voll für den Schaden haftbar, oder gilt noch die Haftungsbeschränkung?Ähnliche Frage, wenn ich einen Drittschaden verursache.