Haftung bei Charterflug mit Übergewicht

Forum - Luftrecht
  • Hallo in die Runde.

    Ich chartere öfter eine CTSW, die nur 154 Zuladung hat (Schleppkupplung).
    Obwohl ich selbst ein echter UL bin, hat man sehr schnell Übergewicht, wenn man damit zu zweit fliegen will.

    Der Chartervertrag sieht vor, dass der Vercharterer eine Haftpflichtversicherung, eine Passagierhaftpflichtversicherung und eine Kaskoversicherung abgeschlossen hat. Die Haftungsbeschränkung liegt bei 780€ im Falle eines Schadens.
    Selbstverständlich sieht der Chartervertrag vor, dass der Charterer das Flugzeug nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen, Vorschriften, Betriebsanweisungen ... betreiben darf.

    Jetzt zur Frage:
    Wenn ich mit Übergewicht fliege und z.B. beim Landen einen Schaden am Flugzeug verursache, bin ich dann voll für den Schaden haftbar, oder gilt noch die Haftungsbeschränkung?
    Ähnliche Frage, wenn ich einen Drittschaden verursache.



  • Ja, nein ja!
  • Ich vermute niemand hier wird dir die Frage beantworten können.

    Bei Schäden an der Maschine hängt es wohl vom Halter bzw. seiner Versicherung ab, bei Drittschäden wird es richtig haarig. Alles kann - nichts muss.

    Als verantwortlicher Luftfahrzeugführer hast du das evtl. Übergewicht zu verantworten. Alle anderen könnten dadrüber hinweg sehen - oder gerade das zum Mittelpunkt des Streites machen.

    Vielfach hört man dass erst zu beweisen sei dass das Übergewicht für den Unfall ursächlich ist. Kann gut sein, aber ich möchte es eigentlich nicht drauf ankommen lassen.

    Wie man′s dreht, Exkremente kann man nicht polieren...

    Cheers,
    Gorden
  • Nein, Gorden, ich sehe es wie Nurmi-A: Ja, nein, ja. Da gibst nicht weiter zu sagen.
  • pompax schrieb:

    Wenn ich mit Übergewicht fliege und z.B. beim Landen einen Schaden am Flugzeug verursache, bin ich dann voll für den Schaden haftbar, oder gilt noch die Haftungsbeschränkung?
    Ähnliche Frage, wenn ich einen Drittschaden verursache.


    Hallo Pompax,

    ich vermute, Du bist an einer "praktischen" Antwort interessiert.

    Frage den Vercharterer, wie bei vorausgegangenen Schäden reguliert wurde.

    peter.

    P.S.: Die Überladung wird dann wichtig, wenn sie zu dem Unfall geführt hat.
  • vielen Dank für die Antworten, sowohl die aufmunternden als auch die klaren ...

Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Wie häufig haltet Ihr die Halbkreisflugregel ein?

Eher häufig!
34.5 %
Immer!
32.3 %
Hin und wieder!
16.4 %
Nie!
9.7 %
Eher selten!
7.1 %
Stimmen: 226 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 20 Besucher online, davon 1 Mitglied und 19 Gäste.


Mitglieder online:
b3nn0 

Anzeige: EasyVFR