Moin,
wie sieht das eigentlich rein rechtlich aus, wenn man mit zwei Piloten unterwegs ist? Welche Lizenz braucht man dann? Reicht die reine SPL, braucht es eine SPL mit Passagierberechtigung oder muß es die Fluglehrer-Lizenz sein?
Ich kenne halt einige ältere Piloten (jenseits der 80), die (gottseidank) selber auf den Trichter gekommen sind, daß sie aufgrund des Alters dann doch nicht mehr alleine losziehen wollen sondern nur mit jemandem auf dem rechten Sitz, der im Fall der Fälle übernehmen kann. So rein logisch würde ich mal sagen, daß da eigentlich die SPL mit Passagierberechtigung reichen müßte, aber sicher bin ich mir da nicht.
Rein rechtlich sieht es beim Passagierflug ja so, zumindest ist das mein Stand:
- Der Pilot muß auf dem Sitzplatz sitzen, von dem auch im Alleinflug gesteuert wird, im UL also zumeist links.
- Am Passagierplatz (also rechts) muß der Steuerknüppel abgebaut und die Pedale abgedeckt werden, auf das der Passagier auf keinen Fall steuern kann.
Diese beiden Forderungen sind natürlich mit 2 Mann Besatzung nicht zu machen. Zum einen soll der rechts ja übernehmen können, so daß die Steuerung auch rechts funktionieren muß. Zum anderen passen die Sitzplätze, wenn der rechts dann wirklich übernimmt, ja nicht mehr. Dann sitzt der Pilot ja rechts und der Passagier links.
Das würde dann im Extremfall bedeuten, daß die alten Hasen nur mit einem Fluglehrer los dürfen, weil diese beiden Beschränkungen dann ja wegfallen. Oder sehe ich das jetzt total falsch?