Gerald Lorenholz schrieb:Was ist denn hier los ist in der Tat eine passende Frage. Was ist Los mit Leuten, die für ihr Tun Drittverantwortung brauchen und solange obrigkeitshörig Erlaubnis (Zulassung) einfordern, bis sie sich endlich ihrem Hobby/Sport widmen können. Nachmal für die Langsam-Denker.
Und deshalb habe ich auch immer aktuelles Kartenmaterial dabei und versuche erst garnicht mit irendwelchen haarsträubenden Formulierungen eine Lücke zu finden um mich davor zu drücken. Was ist denn mit Euch los???
Der Gesetzgeber, also derjeniger, der EUCH maximal durch einen Verbotstatbestand bedrohen könnte, fordert keine zugelassenen Karten. Er fordert lediglich "geeignete" Karten, die eine sichere Flugdurchführung gewährleisten. Geeignet ist nicht weiter beschrieben, also kann auch kein Richter es einfordern. MANNNNNN Leute, Seid Ihr BÜRGER oder LEMMINGE? Das ist keine mühsam explorierte Lücke, das ist ein Scheunentor, eigentlich nicht mal das, weil ihr für die Lücke ein Verbot konstruiert, das garnicht vorhanden ist.
"VFRnav kein offiziell zugelassenes Hilfsmittel für die Flugvorbereitung sowie -durchführung is"
Aber klar doch! Wie will denn dieser BFLer argumentieren, wenn es keine Zulassung gibt? DENK DOCH MAL WIEDER NACH, SO SCHWIERIG KANN DAS DOCH NICHT SEIN!
Und was soll der Wikipedia Link? AMTLICHE KARTEN? Ja und, sie sind von Amts wegen erstellt? Was sagt uns das über Zulassung? Sicher sind sie geeignet, ganz ohne Frage, aber eben nur so wie eben andere Kartensysteme auch. Ein Schell-Atlas von 1983 mit der herausgerissenen Frankreich-Karte über Hannover ist vielleicht kein geeignetes Navigationsmittel, aber willst Du wirklich bezweifeln, das VFRNav, SkyDeamon, PoccketFMS und wie sie alle heißen für Dich unserere Luftraumdaten haben?
Ich weiß, es ist für die alternative Fakten-Fraktion wirklich schwer zu verstehen, das hat bei Euch ja fast Chemtrail-Qualität, aber wenn ich auf einem Flugplatz angekommen bin, ist der Nachweis der geeigneten Karten erbracht. Ende. Du kannst DFS Karten kaufen bis der Arzt kommt, bis aber außer Deiner eigenen, moralischen Überhöhung juristisch um keinen Deut besser als ich mit VFRnac. Wenn es Dir eine Therapiestunde erspart, hat es ja seinen Zweck auch erfüllt.
"Und genau so habe ich es auch gelernt!"
Was Du offenbar NICHT gelernt hast, ist Dich mit sich ändernder Gesetzgebung zu beschäftigen. Das "Geeignet" steht seit - Michael, hilf mir - 2013????
Man, man, man ... Frank