Wann ist eine Piste blockiert?

Forum - Luftrecht
  • Moin,

    diese Frage hört sich jetzt vielleicht blöd an, aber ab wann ist eine Piste rein rechtlich blockiert, so daß man den Landeanflug abbrechen und durchstarten muß?

    Also reicht es, wenn der Bereich zwischen den beiden versetzten Schwellen frei ist, um die Landung fortsetzen zu dürfen oder muß wirklich die komplette Asphalt-Bahn auch vor der Schwelle frei sein? Was passiert, wenn da ein Flieger in einem Wendehammer noch vor der Schwelle steht? Blockiert der dann oder darf ich nah drüber weg landen?

    Ich habe beide Situationen schon erlebt, also sowohl das dann durchgestartet wurde, obwohl der Bereich zwischen den Schwellen frei war als auch das gelandet wurde. So rein vom Gefühl her würde ich die Entscheidung von der Länge der Piste und ihrem Gefälle abhängig machen. Also wenn ich den Platz vor der Schwelle nicht brauche und entsprechend hoch anfliegen kann, geht es. Wenn ich aber den Platz vor der Schwelle schon zum Ausschweben brauche, wird eben durchgestartet. Aber das wäre in Deutschland wohl zu einfach.

    Das Problem tritt ja insb. bei Plätzen auf, die keinen Rollweg parallel zur Piste haben, bei denen man also über die Piste zum Abflugpunkt rollen muß. Da steht dann doch mal öfter jemand nach dem Rollen im Wendehammer, weil es fürs Rollen und Starten dann doch nicht mehr gereicht hat.

  • Ich verstehe die Intention nicht ganz... Du bist doch der verantwortliche Flugzeugfuehrer, oder?

    Chris

  • Gab es hier nicht mal ein Thread, in dem diskutiert wurde, dass eine Landung _vor_ der Schwelle eine (Sicherheits-)Außenlandung darstellt, sprich der Wendehammer gar nicht zur Piste gehört?

    Bye Thomas

  • In der Platzzulassung ist zunächst einmal geregelt, welche Flächen wofür genutzt werden dürfen und wenn da steht, dass nur dann gelandet werden darf, wenn gewisse Bereiche wie etwa der Wendehammer frei sind, ist das klar. Es gibt Vorschriften für die Größe von Sicherheitsstreifen, Abstände von Taxiways zur Bahn, hindernisfreie Winkel usw. Falls das im konkreten Fall nicht explizit geregelt ist, fällt mir aber kein Paragraph ein, der definiert, ab wann eine Piste aus rechtlicher Sicht "blockiert" ist. Höchstens "kontaminiert", aber den Umweg könnte man bestenfalls bei bestimmten Flugzeugtypen gehen...

    Letztlich liegt es in der Verantwortung des Piloten, zu entscheiden, ob er den Umständen entsprechend eine sichere Landung machen kann oder nicht. Wenn man auf einer kurzen Bahn mit einer schnellen flach reinschwebenden Kiste knapp über einen Flieger am Wendehammer fliegt, ist das formal das gleiche, aber praktisch was ganz anderes, als wenn ein langsam und steil runterstürzender Drahtverhau auf einer 2km-Piste kurz vor der Halbbahn aufsetzt.

  • Chris_EDNC schrieb:
    Ich verstehe die Intention nicht ganz... Du bist doch der verantwortliche Flugzeugfuehrer, oder?
    Die Intention ist einfach keinen (rechtlichen) Ärger an einem fremden Platz zu bekommen. Ich war schon an Plätzen unterwegs, wo das tiefe Überfliegen eines anderen Flugzeugs am Abflugpunkt (noch vor der Schwelle) alltäglich war und an anderen, wo das das absolute No Go darstellte.

    Gibt ja einige durchaus lange Pisten, wo wir locker auch mit einem Drittel oder Viertel der Bahnlänge hinkommen würden. Wenn da ein Hindernis noch vor der vorderen oder hinter der hinteren Schwelle steht, ist das rein technisch kein Problem dort sicher zu landen. Über kurze Pisten, wo man wirklich jeden Meter auch vor der Schwelle zum Ausschweben braucht, rede ich nicht.

    Ist man motorlos unterwegs, ist das alles kein Problem. Da wird einfach gelandet und fertig, auch wenn noch andere Motorlose direkt auf der Piste (also zwischen den Schwellen) stehen. Aber mit der Option das Gas reinzuschieben und durchzustarten, könnte der Gesetzgeber ja noch andere Regeln abgefaßt haben.

  • Ich bin auch für "Pilot entscheidet". Ganz gut kommt noch, wenn man bei besonderen Lagen über Funk seine Absichten kurz und klar kommuniziert. Wenn es dann Einspruch gibt, kann man ja neu denken.

    Wenn es nach geglückter Landung Diskussionen gibt, muss ich ja nicht unbedingt Recht haben, sondern kann mir die Meinung des Platzbetreibers oder "Flugleiters" in Ruhe anhören und akzeptieren.

    Gruß Techbär

  • Ich hab für mich die Regel aufgestellt, dass wenn ich im kurzen Endteil keine freie Piste habe, ich einfach durchstarte.

    Wir können nie absehen, was der Flieger auf oder an der Piste vor hat. Im Zweifel tue ich mir den Stress nicht an und gehe kein Risiko rein.

    Auf einen, am Ende der Piste stehenden oder noch ausrollenden Flieger zuzufliegen, ist für mich ein absolutes No-Go. Auch wenn am Anfang der Piste ein Flieger steht, der sich gerade auf dem Backtrack befindet, würde ich pauschal nicht vertrauen. Was ist, wenn er plötzlich umdreht und den Startlauf beginnt und nicht mit meiner Landung gerechnet hat?

    Und bitte nicht schon wieder eine seitenlange Rechtsdiskussion hier... ;)

  • expl0rer schrieb:
    Ich hab für mich die Regel aufgestellt, dass wenn ich im kurzen Endteil keine freie Piste habe, ich einfach durchstarte.
    Das ist international so ueblich und wer sich daran haelt, wird nie ein Problem bekommen.... Vollkommen egal, wie das an manchen Plaetzen gehandhabt wird. Es gab da vor einiger Zeit mal eine schoene Diskussion mit dem unvergessenen TeeJay, der steht auch immer auf dem Ende der aktiven Piste rum, waehrend andere Flieger landen... Sowas ist schlicht bad airmenship.

    Piste frei=landen. Piste nicht frei=durchstarten. Fertig.


    Chris

  • Hallo,

    >
    > Also reicht es, wenn der Bereich zwischen den beiden versetzten
    > Schwellen frei ist, um die Landung fortsetzen zu dürfen
    >

    Nein.

    Auch die Flächen jeweils vor oder hinter den versetzten
    Schwellen sind zum Startlauf bzw. zum Ausrollen
    freigegebene und vorgesehene Bereiche und gehören
    somit natürlich zur aktiven Betriebspiste!

    Ausnahmen wären nur Teile eine Piste, die z.B. vollständig
    ausser Betrieb genommen sind ( weisse X X X) und somit
    garnicht mehr zur Pistenfläche gehören.

    (Das passiert hin und wieder mal, wenn eine alte 3000 Meter
     Militärpiste offiziell nun nur noch auf 800 Meter für die GA "zivil"
     genutzt wird und die restlichen 2200 Meter nichts mehr mit dem Flugbetrieb
     "zu tun" haben. (in EDUW hat man z.B. über einen solchen Bereich
     einfach eine fette Photovoltaik-Anlage gebaut;-)) )


    >
    > vor einiger Zeit mal eine schoene Diskussion mit dem
    > unvergessenen TeeJay, der steht auch immer auf dem Ende
    > der aktiven Piste rum, waehrend andere Flieger landen...
    >

    Ja - das war in der Tat haarsträubend, was da berichtet wurde!


    >
    > Sowas ist schlicht bad airmenship...
    >

    ...und es wird z.B. im nicht seltenen Fall eines "Overshoots"
    zu einer lebensbedrohlichen Gefahr für alle Beteiligten.


    >
    > Piste frei=landen. Piste nicht frei=durchstarten. Fertig.
    >

    so sieht′s aus!


    BlueSky9

  • BlueSky9 schrieb:
    Auch die Flächen jeweils vor oder hinter den versetzten
    Schwellen sind zum Startlauf bzw. zum Ausrollen
    freigegebene und vorgesehene Bereiche und gehören
    somit natürlich zur aktiven Betriebspiste!
    Die versetzte Schwelle wird in der Tat oft nicht verstanden...


    Chris

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