Darf über eine andere Piste abgerollt werden?

Forum - Luftrecht
  • Hallo liebe Fliegerkameraden,

    "was soll die Frage" werden sich sicher einige denken. Mir ist bewusst, dass diese Frage vielleicht für den einen oder anderen zu einfach ist. Ich bin aber leider etwas verunsichert.

    Ich möchte einmal folgendes skizzieren:

    Generell ist es ja Fakt, die Piste, auf der man gelandet ist, so schnell und sicher wie möglich über einen Rollweg zu verlassen. Soweit so gut. Was ist aber, wenn der nächst mögliche Rollweg eine andere Piste ist?

    Konkretes Beispiel: Du landest auf Piste 32 auf Sylt und könntest "rein theoretisch" die aktive Piste 32 über die Piste 24 verlassen. Die Piste 24 endet fast direkt am GAT. Ist eine "nicht aktive Piste" gleichzusetzen mit einem x-beliebigem Rollweg oder brauche ich da eine gesonderte "Erlaubnis" diese Piste nutzen zu dürfen? Es wäre für uns ULer sozusagen eine große Flughafenrundfahrt, wenn wir erst über C, D (bypass) und I zum GAT dürften.

    Ich hoffe, dass ich wegen meiner bescheidenen Frage nicht gleich zerissen werde.

    Happy landings

    Sebastian

  • Flusipilot schrieb:
    Ist eine "nicht aktive Piste" gleichzusetzen mit einem x-beliebigem Rollweg oder brauche ich da eine gesonderte "Erlaubnis" diese Piste nutzen zu dürfen?
    Moin,

    ich würde jedwede Piste nicht als x-beliebigen Rollweg ansehen. Mußt dir ja auf einem Platz mit Türmer ja nicht umsonst schon das Queren jeder Piste genehmigen lassen. Also nochmal in den Unterlagen zum BZF 2 nachsehen.

    Generell würde ich mich immer fragen, ob eine Piste evtl. nicht doch aktiv sein kann, auch wenn man gerade auf einer anderen gelandet ist.

    Bsp. Helgoland: http://www.flughafen-helgoland.de/helgoland-duene-edxh-karten-flugplatzkarte.html

    Da kann es ja durchaus passieren, daß man mit einem UL auf der 06 landet. 258m sollten reichen für den kleinen Vogel. Wenn da jetzt aber eine Twin Otter des Friesischen Flugdienstes an den Start rollt, werden sie die eher auf die 03 schicken, einfach weil die Piste länger ist, auch wenn sie dann evtl. nicht so optimal im Wind liegt. Die Twin Otter braucht halt einfach diese 120m extra, die die 03 bietet.

  • Moin,

    wenn Der Türmer Dir bei der Landung sagt wie Du zu rollen hast und dabei eine Piste queren müßtest, so brauchst Du nicht zu fragen ob Du die Piste queren darfst.

    Sollte Er erstmal nichts sagen, so bleibst Du am entsprechenden Rollhalt stehen und meldest daß Du eben dort stehst und wartest auf weitere Anweisungen.

    Auf einem kontrollierten Platz darfst Du ja nach dem abrollen auch nicht einfach auf einen Rollweg rollen, Du mußt auch auch melden, daß Du an der Linie die hinter dem Rollhalt ist, stehst und wartest ja auch auf Anweisungen wie Du zum GAT zu rollen hast.

    Stefan

  • Hallo,

    >
    > ...und könntest "rein theoretisch" die aktive
    > Piste 32 über die Piste 24 verlassen.
    >

    In Sylt ist in der Tat die "Rollverbindung" z.B. von
    der 32 auf die 24 mit Taxi-Guidance Linen gekennzeichnet!

    Ich würde also davon ausgehen, dass das in EDXW dann
    auch so gehandhabt wird.

    Aber das ist das "schöne" an Plätzen mit CTR:

    Man bekommt es gesagt, oder man fragt nach!

    ein "...request to vacate via runway 24..." kann
    da sicher nicht schaden - wird dir aber wohl
    vom Lotsen schon vorweg genommen werden ;-)


    BlueSky9



  • Genau das hatten wir am Wochenende in Groningen, Eelde.

    Es gibt mehrere Vorgehensweisen.

    Die Beste ist, dem Türmer gleich zu sagen, wo man später nach der Landung hin möchte.

    Wenn er den Rollweg mitteilt, dann gilt das als Freigabe. Auch über Pisten, denn diese wird er ja entsprechend ansprechen.

    Sagt er nichts, dann muss man brav an der entsprechenden Markierung halten und um Freigabe bitten.

    Im Zweifelsfall lieber fragen. Denn das hat auch noch den Nebeneffekt, dass Andere, die evtl. die antsprechende Piste anfliegen wollen mitbekommen, dass dort wer herumkreucht.

    Wir hatten am Sonnabend (zumindest lt. eines zuschauenden Fliegerkameraden) eine recht nahe Begegnung mit einer anderen anfliegenden Maschine, die eben die Piste benutzen wollte, auf der wir gerollt sind. Diese haben wir beide nicht sehen können.

  • Moin,

    einfach ausgedrückt: Niemals ohne Freigabe eine Piste überrollen, hat Dir der Türmer einen Rollweg bis zum GAT(Ziel) angesagt, brauchst Du keine Freigaben mehr was aber nicht heißt, daß Du nicht die Augen und Ohren offen halten sollst.

  • Flusipilot schrieb:
    Ist eine "nicht aktive Piste" gleichzusetzen mit einem x-beliebigem Rollweg oder brauche ich da eine gesonderte "Erlaubnis" diese Piste nutzen zu dürfen?
    Man muss unterscheiden ob der Platz kontrolliert (Funkzeichen "Tower") oder unkonrolliert (Funkzeichen "Info") ist.

    Auf einem unkontrollierten Platz darfst du grundsätzlich nach eigenem Ermessen auch über eine aktive Piste rollen. Genehmigungen gibt es an solchen Plätzen ja gar nicht. Eine Ankündigung am Funk (für an/abfliegende andere Luftfahrzeuge, evtl. eine Nachfrage beim Flugleiter ob Verkehr zu erwarten ist) wäre natürlich dringend angeraten, aber ist nicht Pflicht.

    Auf einem kontrollierten Flugplatz (Dein Beispiel Sylt is so einer) ist für jede Überquerung einer Piste eine Freigabe notwendig. Eigenmächtiges Queren ist ein schwerer Verstoß.

  • Hallo zusammen,

    erstmal vielen Dank für die guten Hinweise bzw. Meinungen.

    Es geht mir natürlich nicht um irgendwelche "Rollhalte" etc. Es geht mir im Prinzip nur darum - um beim Bsp. Sylt zu bleiben - ob man ohne explizite Aufforderung über eine andere Piste abrollen darf.

    Szenario: "D-Mxxx, Piste 32 frei zur Landung." - danach wird gelandet ohne weiteren "Kommentar/ Erlaubnis" vom Lotsen. Wenn ich aus der ATIS weiss, dass die Piste 24 nicht aktiv ist, stellt sich mir nur die Frage, ob ich diese Piste zum Abrollen nutzen darf.

    Ich ziehe also für mich die Erkenntnis, dass ich vor der Landung das Abrollen über die [evtl. inaktive] 24 "erbitte". Dann wäre man auf der sicheren Seite.

    Happy landings

    Sebastian

  • Am unkontrollierten Platz haben Freigaben vom Türmer keine Bedeutung, der Pilot ist allein verantwortlich. Der Türmer darf nur zur konkreten Gefahrenabwehr Anweisungen geben. Sich also auf irgend welche Freigaben verlassen kann tödlich sein. Also Vorhaben per Funk ankündigen und nach Sicht rollen.

    bb

    hei


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