Hallo zusammen,
ich würde gerne heuer in meinem Urlaub in Österreich ein UL chartern. (Region Tirol). Da ich einen ICAO PPL (A) - FCL und UL deutschen Schein besitze, hat mir der österreichische Vercharterer mitgeteilt, dass ich keinen österreichischen UL-Schein machen muss, da in Österreich ein UL (A) Flugzeug mit den PPL (A)- FCL geflogen werden kann. Da ich allerdings auch über die Grenze nach Italien oder Deutschland fliegen möchte, habe ich die Frage, wie kann ich dort bei einer Kontrolle nachweisen, dass ich mit dem PPL (A) FCL ein österreichische UL fliegen darf oder hängt diese Regelung nur am OE Luftraum? Wer kennt schon diese Regelung in DE oder Italien /Schweiz?
Denn bei einer Kontrolle ich hätte keinen österreichischen UL Schein für das OE - UL, sondern nur den PPL (A) -FCL und den deutschen UL Schein. Welche Regelungen gelten für ein österreichisches UL im DE Luftraum?
Hat jemand eine Idee
Danke
Timo