Welchen Schein muß ich mitführen wenn ich SPL und LAPL besitze

Forum - Luftrecht
  • Moin zusammen,

    ich denke das ist mal wieder ein Thema für mehrere Seiten Popcorn. Ich besitze einen SPL und einen LAPL. 

    Ich darf also Flugzeuge bis zwei Tonnen bewegen und habe auch den Sachkundenachweis für das Rettungssystem (im SPL eingetragen) darf ich nun mein UL nur mit dem LAPL bewegen (da fehlt der Eintrag zum Sachkundenachweis) oder muß ich immer beide Dokumente mitführen.

    Umgekehrt darf ein "nur" LAPL Besitzer schliesslich auch ein UL bewegen wenn er den Sachkunde Eintrag hätte.

    Oder muß ich den Sachkundenachweis nachtragen lassen?

    Andreas

  • Meines Wissens wird für PPL/LAPL Inhaber nach erfolgter Einweisung ein SPL beim Daec/Dulv beantragt und ausgestellt. Diesen habe ich beim Bewegen eines UL mitzuführen, ein PPL/LAPL ist halt eine Lizenz für Flugzeuge und nichts für Luftsportgeräte. 

  • Moin MOIN,

    netter Versuch.... aber da ich davon ausgehe, dass du weißt was des Rätsels Lösung ist, werd ich mich nur mit Popkorn und Pils beteiligen..;-)

    Grüße vom Carlson!

  • Hallo,

    >
    > ich denke das ist mal wieder ein Thema für mehrere Seiten Popcorn.
    >

    Hmmm... ich glaube nicht   ;-))

    Fliegst Du ein UL, dann musst du deine Sportpilotenlizenz dabei haben.
    Fliegts Du eine Echo, dann musst du deinen LAPL dabei haben.

    m2ct ...

    :)

    BlueSky9

  • Will hier gar keinen auf′s Glatteis führen. Das war eine ernst gemeinte Frage. 

    Bluesky′s und pv1909 Antworten sind logisch und so hätte ich es auch ausgelegt. Wobei ich nicht verstehe wieso nicht evtl. durch einen Eintrag in den LAPL der SPL ersetzt werden könnte. EIgentlich ist ein "höherwertiger" Schein doch der Nachweis das ich wohl in der Lage bin bin Luftfahrzeug zu bewegen. Ob das Ding jetzt 300, 500, oder 1800 kg wiegt ist doch dann egal?

  • Das ist eben nicht egal, ein UL ist anspruchsvoller zu fliegen, als eine E- Klasse.

  • Öööhh, das kannste aber nicht so pauschal sagen. Was beim Ul-Fliegen auf jeden Fall anspruchsvoller ist sind reine Ul-Pisten ( ich meine die 150 Meter langen... :-)) ) Nicht unbedingt die Maschinen. Und wenn Du auf′s Gewicht anspielst (au ja, au ja...) dann gibt es genügend Dinger die wohl in beide "Klassen" passen. 

    Gruss Stephan

  • MOIN schrieb:
    Umgekehrt darf ein "nur" LAPL Besitzer schliesslich auch ein UL bewegen wenn er den Sachkunde Eintrag hätte.
    Das erkläre mal etwas ausführlicher. Das ist ja nur deine Sicht der Dinge, womit belegst du diese Aussage??

    Bin gespannt... Carlson

  • Klingt jetzt vielleicht zu einfach, aber ich wuerde beide Scheine mitnehmen... :)


    Chris

  • Chris_EDNC schrieb:
    Klingt jetzt vielleicht zu einfach, aber ich wuerde beide Scheine mitnehmen... :)
    Darauf muss man erst mal kommen ;-)

    Bernhard

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