ED-Ds - Danger Areas - Einflug genehmigungspflichtig?

Forum - Luftrecht
  • Bis heute war das eigentlich keine Frage für mich.

    Aber fangen wir zur Verdeutlichung bei den ED-Rs an. Die deutsche AIP schreibt bei Restricted Areas folgendes vor:

    1.1. Gebiete mit Flugbeschränkungen dürfen durchflogen werden, soweit

    a) die Beschränkungen dies zulassen;

    b) das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) den Durchflug allgemein genehmigt hat;

    c) die zuständige Flugverkehrskontrollstelle den Durchflug im Einzelfall genehmigt hat;

    d) bei militärischen Luftfahrzeugen der Nutzer des Gebietes mit Flugbeschränkungen eine Genehmigung erteilt hat;

    e) bei Rettungsflügen eine vorherige Absprache zwischen der Einsatzstelle für den durchzuführenden Rettungsflug und der jeweiligen für die gefahrverursachenden Aktivitäten im Gebiet mit Flugbeschränkungen zuständigen Stelle erfolgt ist.

    1.2. Flüge nach Instrumentenflugregeln (IFR) können von der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle auch während der zeitlichen Wirksamkeit eines Gebietes mit Flugbeschränkungen zum Durchflug angewiesen oder freigegeben werden, wenn innerhalb dieser Zeit keine Aktivitäten in dem betreffenden Gebiet stattfinden. Flüge nach Sichtflugregeln (VFR) erhalten auf Anfrage im Rahmen des Fluginformationsdienstes (FIS) Freigaben zum Durchflug.

    So weit, so gut. Heißt für mich im Klartext, dass ich grundsätzlich dort während der aktiven Zeiten nicht rein darf. Ausnahme, FIS gibt mir eine Freigabe. Leider wird in der AIP bzgl. ED-Ds darüber kein - wie ich finde - eindeutiges Wort verloren. Vielmehr gibt sich die AIP hier ziemlich schwammig:

    ...

    3. Da der Durchflug durch Gefahrengebiete wegen der beschriebenen Gefahren mit erheblichen Risiken verbunden ist, werden die Luftfahrzeugführer dringend ersucht, diese Gebiete zu meiden bzw. vor dem Einflug über Sprechfunk mit den im Teil ENR 3.7 angegebenen Stellen der Flugsicherung Kontakt aufzunehmen.

    4. Während der zeitlichen Wirksamkeit finden in den einzelnen Gefahrengebieten nicht immer Aktivitäten statt. In diesen Zeiten erteilt die zuständige Flugverkehrskontrollstelle Flügen nach Instrumentenflugregeln (IFR) ohne Antrag des Luftfahrzeugführers Freigaben oder Anweisungen zum Durchflug. Flüge nach Sichtflugregeln (VFR) erhalten auf Anfrage des Luftfahrzeugführers im Rahmen des Fluginformationsdienstes (FIS) Freigaben zum Durchflug.

    ...

    Während mir Absatz 3 wie eine "Kann"-Bestimmung vorkommt (... "werden die Luftfahrzeugführer dringend ersucht" klingt für mich wie eine dringliche Bitte), ist in Absatz 4 von einer "Freigabe" zum Durchflug die Rede.

    Wer hat diesbezüglich gesicherte Informationen und kann hier weiterhelfen? Ach so, es geht nicht um die zweifelsfreie Sinnhaftigkeit, vor Einflug in eine ED-D FIS zu kontaktieren, sondern um den rechtlichen Sachverhalt.

    Danke für Eure Gedanken.

    Eric

  • Eric schrieb:
    Die deutsche AIP schreibt bei Restricted Areas folgendes vor:
    Ich weiß ja nicht welchem verstaubten Antiquariat Deine AIP entstammt, in meiner (aktuellen!!) schweinsledergebundenen AIP VFR steht jedenfalls folgendes:

    "Gebiete mit Flugbeschränkungen und Gefahrengebiete
    Allgemeines
    Die nachfolgende Tabelle enthält eine Aufstellung der für VFR-Flüge zu beachtenden Gebiete mit Flugbeschränkungen und Gefahrengebiete in der Bundesrepublik Deutschland (ED-R. .. , EDR.... !TRA und ED-D .... ) einschließlich deren zeitlicher Wirksamkeit. Weiterhin ist das Rufzeichen des für einen Durchflug über Sprechfunk zu rufenden Fluginformationsdienstes (FIS) angegeben.
    Die jeweilige Frequenz ist auf den Luftfahrtkarten dargestellt.
    Flugbeschränkungsgebiete sind Gebiete, die dem Schutz von Bodenanlagen dienen oder in denen Gefahren für die Luftfahrt durch folgende Aktivitäten ausgehen:
    - Artillerieschießen
    - Boden/Luftschießen
    - Luft/Bodenschießen
    - Luft/Luftschießen
    - Munitionssprengungen
    - Zielschleppen
    - Test- und Erprobungsflüge
    - Militärische Fallschirmsprungvorhaben
    - Unbemannte Luftfahrzeug Systeme (UAS)
    Gefahrengebiete liegen über der Hohen See außerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland. Die Gefahren entsprechen grundsätzlich denen in Gebieten mit Flugbeschränkungen.
    Durchflugmöglichkeiten (Nfl 1-50/08, 1-209/08, 1-16/09, 1-17/09, 1-12/10)
    1. Gebiete mit Flugbeschränkungen dürfen durchflogen werden, soweit
    a) die Art der Beschränkungen dies zuläßt;
    b) das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) den Durchflug allgemein genehmigt hat·
    c) die zuständige Flugverkehrskontrollstelle den Durchflug im Einzelfall genehmigt hat;
    d) bei Rettungsflügen eine vorherige Absprache zwischen der Einsatzstelle für den durchzuführenden Rettungsflug und der jeweiligen für die gefahrverursachenden Aktivitäten im Gebiet mit Flugbeschränkungen zuständigen Stelle erfolgt ist.
    Auch während der zeitlichen Wirksamkeit können VFR-Flüge auf Anfrage im Rahmen des FIS Freigaben zum Durchflug erhalten, sofern keine Aktivitäten in dem betreffenden Gebiet stattfinden.
    2. Der Durchflug durch Gefahrengebiete ist mit erheblichen Risiken verbunden. Daher werden Luftfahrzeugführer dringend ersucht, diese Gebiete zu meiden bzw. vor dem Einflug über Sprechfunk mit dem angegebenen FIS Kontakt aufzunehmen.
    3. Die zeitliche Wirksamkeit der Flugbeschränkungs- und Gefahrengebiete erstreckt sich, soweit nicht anderweitig festgelegt, auf Zeiten außerhalb der im Teil GEN veröffentlichten gesetzlichen Feiertage.
    4. Änderungen der Beschränkungen - soweit eine Verringerung der zeitlichen Wirksamkeit oder der vertikalen Begrenzungen der Gebiete mit Flugbeschränkungen betroffen ist - werden durch DFS Deutsche Flugsicherung GmbH bekanntgemacht."

    Wenn′s Dich glücklich macht, kann ich Dir auch noch die angegebenen NfLs ′raussuchen, allerdings halte ich das in Bezug auf die Gefahrengebiete für entbehrlich.
    Allein die Tatsache, dass es z.Zt. nur Gefahrengebiete außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik gibt, sollte die Frage nach den rechtllichen Grundlagen über den Einflug und vorallem nach der Erteilung von etwaigen "Freigaben" durch FIS erschöpfend  beantworten.

    Michael

    Achja, die Antwort auf die Titelfrage lautet natürlich "Nein"!

  • Hallo Michael,

    genau so hatte ich mir das auch gedacht. Danke für die "Quasi-Bestätigung", wobei ich davon ausgehe, dass selbst, wenn es eine ED-D in deutschem Hoheitsgebiet gäbe, diese nicht einfluggenehmigungspflichtig wäre!?!

    Natürlich befindet sich meine AIP auf dem aktuellen Stand, wahrscheinlich sind die Unterschiede der Tatsache geschuldet, dass Du aus der AIP VFR zitierst, ich aus der AIP. Allerdings ist meine AIP nicht schweinsledergebunden, sondern in Bits und Bytes gefasst, was aber keinen Unterschied machen dürfte.

    Trotzdem finde ich es merkwürdig, dass "meine" AIP in diesem Zusammenhang (auch in Verbindung mit VFR) von Freigaben spricht. Das hat mich ins Grübeln gebracht.

    Eric

  • Zu wissen, wie mit ED-D′s umzugehen ist, kann im Ausland schnell relevant werden. Hier in der Schweiz gibt es einige von denen... Und nein, man braucht keine Freigabe zum durchknattern.


    Chris


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