Bis heute war das eigentlich keine Frage für mich.
Aber fangen wir zur Verdeutlichung bei den ED-Rs an. Die deutsche AIP schreibt bei Restricted Areas folgendes vor:
1.1. Gebiete mit Flugbeschränkungen dürfen durchflogen werden, soweit
a) die Beschränkungen dies zulassen;
b) das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) den Durchflug allgemein genehmigt hat;
c) die zuständige Flugverkehrskontrollstelle den Durchflug im Einzelfall genehmigt hat;
d) bei militärischen Luftfahrzeugen der Nutzer des Gebietes mit Flugbeschränkungen eine Genehmigung erteilt hat;
e) bei Rettungsflügen eine vorherige Absprache zwischen der Einsatzstelle für den durchzuführenden Rettungsflug und der jeweiligen für die gefahrverursachenden Aktivitäten im Gebiet mit Flugbeschränkungen zuständigen Stelle erfolgt ist.
1.2. Flüge nach Instrumentenflugregeln (IFR) können von der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle auch während der zeitlichen Wirksamkeit eines Gebietes mit Flugbeschränkungen zum Durchflug angewiesen oder freigegeben werden, wenn innerhalb dieser Zeit keine Aktivitäten in dem betreffenden Gebiet stattfinden. Flüge nach Sichtflugregeln (VFR) erhalten auf Anfrage im Rahmen des Fluginformationsdienstes (FIS) Freigaben zum Durchflug.
So weit, so gut. Heißt für mich im Klartext, dass ich grundsätzlich dort während der aktiven Zeiten nicht rein darf. Ausnahme, FIS gibt mir eine Freigabe. Leider wird in der AIP bzgl. ED-Ds darüber kein - wie ich finde - eindeutiges Wort verloren. Vielmehr gibt sich die AIP hier ziemlich schwammig:
...
3. Da der Durchflug durch Gefahrengebiete wegen der beschriebenen Gefahren mit erheblichen Risiken verbunden ist, werden die Luftfahrzeugführer dringend ersucht, diese Gebiete zu meiden bzw. vor dem Einflug über Sprechfunk mit den im Teil ENR 3.7 angegebenen Stellen der Flugsicherung Kontakt aufzunehmen.
4. Während der zeitlichen Wirksamkeit finden in den einzelnen Gefahrengebieten nicht immer Aktivitäten statt. In diesen Zeiten erteilt die zuständige Flugverkehrskontrollstelle Flügen nach Instrumentenflugregeln (IFR) ohne Antrag des Luftfahrzeugführers Freigaben oder Anweisungen zum Durchflug. Flüge nach Sichtflugregeln (VFR) erhalten auf Anfrage des Luftfahrzeugführers im Rahmen des Fluginformationsdienstes (FIS) Freigaben zum Durchflug.
...
Während mir Absatz 3 wie eine "Kann"-Bestimmung vorkommt (... "werden die Luftfahrzeugführer dringend ersucht" klingt für mich wie eine dringliche Bitte), ist in Absatz 4 von einer "Freigabe" zum Durchflug die Rede.
Wer hat diesbezüglich gesicherte Informationen und kann hier weiterhelfen? Ach so, es geht nicht um die zweifelsfreie Sinnhaftigkeit, vor Einflug in eine ED-D FIS zu kontaktieren, sondern um den rechtlichen Sachverhalt.
Danke für Eure Gedanken.
Eric