Legales Einfliegen in Lauftraum C

Forum - Luftrecht
  • Moin,

    kann man mit einem UL irgendwie legal in den Luftraum C einfliegen?

    Soweit ich mitbekommen habe, brauche ich, um legal in C fliegen zu dürfen, zwei Funknavigationsgeräte und Flugfunk. Zudem kommt bei der Ausbildung noch das BZF und die Einweisung in die Funknavigation hinzu.

    So, das UL hat eine FlyMap, also ein GPS und zusätzlich einen VOR-Empfänger. Damit ist die Anforderung an die beiden unabhängigen Navigationsgeräte erfüllt. Funk hat der Vogel eh und an das BZF II komme ich auch noch. Einen Transponder hat der Flieger auch. Also der Vogel bringt alle Voraussetzungen für den Luftraum C mit.

    Aber wo komme ich an den notwendigen Ausbildungsnachweis für CVFR? Bei den PPLern ist das heute ja Teil der Ausbildung, aber bei den ULern gibt es da wohl keinen Ausbildungsteil in der Theorie-Ausbildung bzw. kein Zusatzpaket, das man noch oben drauf satteln kann.

    Antwort des FLs war: Ist leider so, darfst mit dem 3-Achs UL nicht in C einfliegen, weil die Lizenz fehlt. :-(

  • Wieso willst Du denn in C einfliegen ? In Frankfurt M  landen ? oder mal in   FL 140 ?  

    Gibt doch gar keine Notwendigkeit.

    Und wenn Du es doch machen willst dann fragst Du einfach da in guten Englisch mal an.

    Klapp sogar manchmal . 

    Es gibt die Praxis und es gibt die Vorschriften,  die eh keiner mit absoluter Sicherheit beherrscht.

    Die von der Flugsicherung gehören eher zu  uns Fliegern und weniger zu den Bürokraten.

    Einfach funken nur Mut.

  • cbk schrieb:
    kann man mit einem UL irgendwie legal in den Luftraum C einfliegen?
    Als alleiniger Inhaber eines Luftfahrerscheins für Luftsportgeräteführer und mit einem nach UL-Standard intrumentierten UL ist ein legaler Einflug in den Luftraum C nicht gestattet.
    Allerdings wird der Controller weder explizit nach Deiner Lizenz fragen, ebensowenig nach der Instrumentierung Deines Luftfahrzeugs.

    Der Einflug ohne entsprechende Lizenz ist eine Straftat nach § 60 LuftVG* und das Fehlen der geforderten Ausrüstung eine OWI**.

    Michael

    *) bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe
    **) bedroht mit Bußgeld bis zu € 50.000,-

  • Hallo,

    > So, das UL hat eine FlyMap, also ein GPS und zusätzlich einen VOR-Empfänger.
    > Damit ist die Anforderung an die beiden unabhängigen Navigationsgeräte erfüllt.

    Nein.

    Als "Flächennavigationsgerät" gilt nicht irgendein Feld, Wald und Wiesen GPS
    sondern ein zugelassenes RNAV-Gerät.
    Und ich vermute mal, dass Du eher kein GNS 430/530 in Deinem Flieger hast...
     
     
    Wie Michael bereits schrieb...
    Es wird Dich niemand Fragen - und es liegt auch garnicht in der Verantwortung der Lotsen
    deine "Eignung" zu überprüfen!
     
    Funke Langen Radar an und erbitte eine Clearance für die CTA Frankfurt / C ...   ;-))
     
    Aber wenn Du das Ganze legal möchtest, dann mach′ PPL und nim einen ECHO Flieger.
     

    Ich habe schon mehrmals mit meinem Pappdrachen eine Clearance für Airspace C
    bekommen und ich bin da auch halbwegs munter durchgeflogen - Das war aber immer im Ausland.
    Und dort wusste dann niemand, was die Kennung mit dem lustigen "MIKE" so wirklich bedeutet.  ;-)
    (Es hat immer gut und sehr unaufgeregt funktioniert - legal war es trotzdem nicht)

    BlueSky9

  • BlueSky9 schrieb:
    Funke Langen Radar an und erbitte eine Clearance für die CTA Frankfurt / C ...   ;-))
    Um das legal zu machen, braucht der UL-Scheininhaber ein BZF I mit gültiger LP.

    Ungeachtet dessen glauben aber die meisten wahrscheinlich immer noch, dass einem ULer das englische Funken sowieso in die Wiege gelegt ist und er dazu weder BZF I und natürlich schon gar kein LP Level 4 braucht.

    Michael

  • Und ein BZF I mit LP4 macht also einen Piloten zum perfekten Englischsprecher?

    Wenn ich mich übrigens nicht ganz täusche, dann ist zum Glück ein LP nicht erforderlich, wenn man als BZF-I-ler ein UL steuert.

  • Bananenbieger schrieb:
    Wenn ich mich übrigens nicht ganz täusche, dann ist zum Glück ein LP nicht erforderlich, wenn man als BZF-I-ler ein UL steuert.
    Das würde ich gerne mal genauer wissen, dann könnte ich mir diesen ganzen LP-Mist sparen! Muß nämlich bald wieder die LP4-Prüfung ablegen!
  • Bananenbieger schrieb:
    Wenn ich mich übrigens nicht ganz täusche, dann ist zum Glück ein LP nicht erforderlich, wenn man als BZF-I-ler ein UL steuert.
    Das stimmt!

    Allerdings, wenn man als ULer in LR C einfliegen will, ist BZF I und ein aktueller LP Level 4 eine der luftrechtlichen Voraussetzungen!

    Michael

  • Das Einser und der Sprachtest sind doch recht übersichtlich zu bekommen.

    Das ist keine große Sache. 

  • FlyingDentist schrieb:
    Um das legal zu machen, braucht der UL-Scheininhaber ein BZF I mit gültiger LP.
    Nicht schon wieder. BITTE!!!!

    ULer brauchen in D keinen LP!

    playman schrieb:
    Das würde ich gerne mal genauer wissen, dann könnte ich mir diesen ganzen LP-Mist sparen! Muß nämlich bald wieder die LP4-Prüfung ablegen!
    Das kannst Du Dir sparen, sofern Du nicht in Laender fliegst, die explizit auf einem LP auch fuer ULer bestehen. Mir ist kein solches Land bekannt, scheint es aber vereinzelt zu geben.

    Chris

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